Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0262/17  

 
 
Betreff: Betrauungsakt für den Tourismusverband Havelland e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Büro des Landrates, Referat 41 - Referat Kultur, Sport und Tourismus Bearbeiter/-in: Schulz, Dagmar
Beratungsfolge:
Ausschuss Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus Vorberatung
31.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
12.06.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
26.06.2017 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag Havelland beschließt:

 

Der Landkreis Havelland betraut den Tourismusverband Havelland e. V. (nachfolgen TV- HVL) im Sinne von Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) zur langfristigen und nachhaltigen Positionierung und Entwicklung der Region Havelland im Bereich des Tourismus.

        


Sachverhalt:

 

Der Tourismusverband Havelland e. V. (TV-HVL) wurde am 19.11.1996 als Fremdenverkehrsverband Havelland im Zuge der Kreisgebietsreform als kreisweiter Verein zur Entwicklung des Fremdenverkehrs gegründet. Am 25.03.1999 beschloss die Mitgliederversammlung die Namensänderung in „Tourismusverband Havelland e. V.“         Ab dem 31.03.2000 öffnete sich der „Kreisverband“ für die Reiseregion Havelland, indem auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Stadt Brandenburg Mitglied im TV Havelland wurden. Die Landkreise Havelland und Potsdam-Mittelmark verständigten sich zu einer jährlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages und einer institutionellen Unterstützung des Verbandes.

 

Zu den Aufgaben des Verbandes gehören seither u. a. die konzeptionelle Entwicklung des Fremdenverkehrs im Verbandsgebiet, das zentrale Innen- und Außenmarketing sowie die Betreuung der Mitglieder in allen Fragen zeitgemäßer Fremdenverkehrsarbeit. Neuere Schwerpunkte liegen in der Qualitätssicherung und –steigerung sowie in der Qualifizierung und Weiterbildung der Verbandmitglieder. Hierbei hat sich die kontinuierliche Kooperation und räumliche Nähe zwischen den Mitarbeitern des TV-HVL und den touristischen Leistungsträgern als großer Vorteil erwiesen, was sich nicht zuletzt an steigenden Übernachtungen und Gästebesuchen im  Havelland ablesen lässt.

 

 

Umfangreiche Novellierungen des EU-Beihilferechts und EU-Vergaberechts erfordern nun einen „Betrauungsakt“ für den „Tourismusverband Havelland e. V.“ Das europäische Beihilferecht ist in den Artikeln 107 und 108 des AEUV geregelt. Danach sind aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Art. 107 Abs. 1 AEUV).

 

Die EU-Kommission erkennt jedoch im Rahmen von Artikel 106 AEUV an, dass Mitgliedstaaten bestimmte DAWI (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) erbringen müssen. Nach herrschender Meinung ist auch die (touristische) Wirtschaftsförderung unter diese Dienstleistungen zu fassen. Weiterhin wird auf den Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 AEUV auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut sind (Abl. EU 2012 L 7 vom 11. Januar 2012, S. 3 ff.) verwiesen.

 

Die mit dieser Betrauung verbundene jährliche Zuwendung soll dem TV-HVL ermöglichen, seine im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegenden Aufgaben zu erfüllen. Die mit dieser Zuwendung erbrachten Ausgleichsleistungen gehen nicht über die für die Abdeckung der Erfüllung der Gemeinwohlverpflichtung erforderlichen Kosten hinaus.

 

Die Mittel, die der Landkreis in Form von jährlichen Zuwendungsbescheiden dem TV-HVL zur Verfügung gestellt werden sind beihilferechtlich unbedenklich, da die zugrundeliegende Tätigkeit des TV-HVL als DAWI zu bewerten ist. Um nicht gegen geltendes Recht, in diesem Fall gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu verstoßen, muss für den TV-HVL eine sogenannte „Inhouse-Fähigkeit“ hergestellt werden. Zu diesem Ergebnis kommen Gutachten, die vom Landkreis Havelland und vom Landkreis Potsdam-Mittelmark in Auftrag gegeben wurden. In diesen Gutachten wurden beihilferechtliche und vergaberechtliche Aspekte untersucht. Aus diesem Grund wird der Verband bis zum 30. Juni 2017 umstrukturiert. Das bedeutet:

 

  • In den Entscheidungsgremien des TV-HVL werden ausschließlich bevollmächtigte Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des Privatrechts vertreten sein, die öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts sind.
  • Die Mitglieder aus der Privatwirtschaft werden ihre Fachkompetenz in der Verbandsarbeit zukünftig durch die Mitwirkung in vom Vorstand eingesetzte Ausschüsse einbringen.
  • Der Tourismusverband wird zur Erbringung der DAWI ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert.

In Rahmen der Mittelverwendung wird darauf geachtet, dass eine getrennte Buchführung über öffentliche und nichtöffentliche Gelder erfolgt.

 

 

 

 

        


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

150.000,00 €

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

       


Anlagen:

 

keine

 

 

 

 

 

 

Rathenow, 2017-05-15

 

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Referatsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

        


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   15.05.2017 14:43:00   Nadine Hönicke