Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Begründung:
I. Sachverhalt
Dem Landkreis Havelland wurde mit dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, für sein Gebiet eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und fortzuschreiben.
Die Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland wurde im Jahr 1997 aufgestellt und im weiteren Verlauf in den Jahren 2000, 2006 und 2011 fortgeschrieben. Der Planungszeitraum der letzten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung endete mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erfolgte die erneute, nunmehr in der Anlage vorliegende Fortschreibung für die Schuljahre 2017/2018 bis 2021/2022.
Diese Verschiebung lag insbesondere an der Bereitstellung bereits im August 2015 erbetener notwendiger Daten der kreisangehörigen Kommunen sowie des staatlichen Schulamtes bzw. des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Die notwendigen Daten, allerdings ohne belastbare Prognosen im Bereich der Zugewanderten, lagen erst im September 2016 weitestgehend vor, so dass erst zu diesem Zeitpunkt die weitere Auswertung und Fortschreibung der Planung eingeleitet werden konnte.
Die nachfolgend kurz skizzierten wesentlichen Planungsergebnisse sind in dem in der Anlage beigefügten Entwurf ab Seite 6 ausführlich dargestellt:
Anwachsen der Schülerzahlen im gesamten Landkreis Havelland, zunächst insbesondere im Bereich der Grundschulen, zum Ende des Planungszeitraumes auch im Bereich der weiterführenden allgemein bildenden Schulen Räumliche Kapazitätsengpässe in einigen Grundschulen wurden bereits durch die jeweiligen Schulträger erkannt und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet Im weiterführenden allgemein bildenden Bereich werden bei gleichbleibenden Empfehlungen der Grundschulgutachten zunächst Kapazitätsengpässe im Bereich der Schulplätze zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife erwartet. Zur Beseitigung dieser wurde zwischen 3 Lösungsvariante abgewogen:
Favorisiert wurde im Ergebnis der Abwägung die Umwandlung einer bestehenden Oberschule in eine zunächst 4-zügige Gesamtschule. Priorisiert wird hierfür der Standort Brieselang. die Einführung der Pilotschulen in einigen Grundschulen und die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in den weiterführenden allgemein bildenden Schulen führt nach wie vor nicht zur Entbehrlichkeit der im Landkreis Havelland vorgehaltenen Förderschulen die positive Schülerzahlentwicklung lässt auch am Oberstufenzentrum Havelland mit seinen jetzigen Bildungsangeboten an allen drei Standorten stabile Schülerzahlen erwarten.
Nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes war mit den kreisangehörigen Schulträgern, benachbarten bzw. betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bundesländern zur aufgestellten Schulentwicklungsplanung Benehmen herzustellen (§ 102 Absatz 4 BbgSchulG). Weiterhin waren die betroffenen Schulkonferenzen (§ 91 Absatz 3 BbgSchulG) und der Kreisschulbeirat (§ 137 Absatz 3 BbgSchulG) anzuhören.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse wurde der Entwurf der Schulentwicklungsplanung mit Möglichkeit der Stellungnahme an alle zu Beteiligenden überreicht. Das staatliche Schulamt Neuruppin, die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erhielten den Entwurf der Planung zur Kenntnis, waren jedoch nicht Beteiligte im Benehmensverfahren. Der Kreisschulbeirat hat sich in seiner Sitzung am 08. März 2017 mit dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung beschäftigt und diesem seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Die eingereichten Stellungnahmen des Benehmens- / anhörungsverfahrens wurden entsprechend § 102 Abs. 4 BbgSchulG bewertet und sich aus der inhaltlichen Berührung ergebende Konflikte wurden aufgezeigt und sachgerecht abgewogen.
Notwendige Änderungen im Ergebnis der Bewertung und Abwägung der Stellungnahmen durch die Verwaltung wurden in der Schulentwicklungsplanung vorgenommen.
II. Lösung
Mit der als Anlage beigefügten Planung erfolgt die notwendige Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises Havelland für den Zeitraum der Schuljahre 2017/2018 bis 2021/2022. Nach Beschlussfassung durch den Kreistag ist die Planung dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Genehmigung vorzulegen.
III. Alternativen
Die Schulentwicklungsplanung ist gemäß § 102 Absatz 4 BbgSchulG eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des Landkreises Havelland. Daher gibt es zur Fortschreibung der kreislichen Schulentwicklungsplanung keine Alternative.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung ist gemäß §131 i. V. mit § 54 BbgKVerf sowie i. V. m. mit § 4 der Hauptsatzung des Landkreises Havelland und § 102 BbgSchulG der Landrat.
V. bereits dazu vorliegende Entscheidungen
Kreistagsbeschluss vom 15. Dezember 1997, Beschlussnummer 501/97 Kreistagsbeschluss vom 19. Juni 2000, Beschlussnummer 184/00 Kreistagsbeschluss vom 29. Mai 2006, Beschlussnummer BV 0276/06 – KT 20/06 Kreistagsbeschluss vom 13. Februar 2012, Beschlussnummer BV-0250/11
Finanzielle Auswirkungen:
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Schulentwicklungsplanung 2017/2018 bis 2021/2022
Die Anlage ist im ALLRIS eingestellt und einsehbar.
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordnete/Dezernentin Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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