Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Dem Landkreis Havelland wurde mit dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen, für sein Gebiet eine Schulentwicklungsplanung aufzustellen und fortzuschreiben.
Nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Schulgesetzes ist mit den kreisangehörigen Schulträgern, benachbarten bzw. betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bundesländern zur aufgestellten Schulentwicklungsplanung Benehmen herzustellen (§ 102 Absatz 4 BbgSchulG). Weiterhin sind die betroffenen Schulkonferenzen (§ 91 Absatz 3 BbgSchulG) und der Kreisschulbeirat (§ 137 Absatz 3 BbgSchulG) anzuhören.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse wurde der Entwurf der Schulentwicklungsplanung mit Möglichkeit der Stellungnahme an alle zu Beteiligenden überreicht.
Das staatliche Schulamt Neuruppin, die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie das für Schulentwicklungsplanung zuständige Referat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg erhielten den Entwurf vorab zur Kenntnisnahme, waren jedoch nicht Beteiligte im Benehmensverfahren.
Der Kreisschulbeirat hat sich in seiner Sitzung am 08. März 2017 mit dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung beschäftigt und diesem seine grundsätzliche Zustimmung erteilt.
Insgesamt sind bis zum 16. März 2017 26 Stellungnahmen beim Landkreis Havelland eingegangen:
Die wesentlichen Inhalte der Stellungnahmen zum Verwaltungsentwurf der Schulentwicklungsplanung wurden von der Verwaltung, wie in der Anlage dargestellt, bewertet. Die Darstellung beinhaltet auch sich aus der inhaltlichen Berührung ergebende Konflikte sowie die sachgerechte Abwägung der Interessen der Beteiligten.
Finanzielle Auswirkungen:
keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Benehmensverfahren zur Schulentwicklungsplanung 2017/18 bis 2021/22 des Landkreises Havelland
Die Anlage ist im ALLRIS eingestellt und einsehbar.
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordnete/Dezernentin Amtsleiter
Die Vorlage ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |