Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0251/17  

 
 
Betreff: Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
07.06.2017 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit zurückgezogen   
20.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
12.06.2017 
Sitzung des Kreisausschusses zurückgestellt   
25.09.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
09.10.2017 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2017-09-05_Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2016_Liegenschaftskarte Blatt 4 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2017-02-09_Begriffsbestimmungen
2017-09-05_Begründung der Verordnung zur Neu-Festsetzung des Nennhausen
2017-02-09_Abgrenzung der Schutzzonen
2012_Übersichtskarte zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2012_Topografische Karte zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2016_Liegenschaftskarte Blatt 1 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2016_Liegenschaftskarte Blatt 2 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen
2016_Liegenschaftskarte Blatt 3 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen in der als Anlage beigefügten Fassung.

                   


Sachverhalt:

Gemäß § 15 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) ist es erforderlich, ein neues Trinkwasserschutzgebiet für das Wasserwerk Nennhausen festzusetzen. Die Zuständigkeit dafür ergibt sich aus § 15 Abs. 1 BbgWG. Das Erfordernis resultiert daraus, dass das bestehende Wasserschutzgebiet zwar mit Beschluss Nummer 109/74 vom 14.03.1974 des Kreistages Rathenow festgesetzt wurde, aber die mit diesem Beschluss geltenden Schutzbestimmungen gegenwärtig und zukünftig einen ausreichenden Schutz des Wasservorkommens nicht gewährleisten können. Viele Schutzbestimmungen bleiben hinter den heute im Bundesgebiet flächendeckend (auch außerhalb von Wasserschutzgebieten) geltenden Anforderungen zum Grundwasserschutz zurück. Die Ausgrenzung des ehemaligen Trinkwasserschutzgebietes entspricht nicht den jetzigen tatsächlichen hydrogeologischen Erkenntnissen. Der Wasser- und Abwasserverband Rathenow hat ein Fachgutachten erstellen lassen und dieses der unteren Wasserbehörde mit der Aufforderung übergeben, das Verfahren zur Neu-Festsetzung durchzuführen.

 

Lösung:

Die untere Wasserbehörde hat auf der Grundlage des Fachgutachtens, unter Beachtung der Muster-Wasserschutzgebietsverordnung des Landes Brandenburg, die Verordnung mit allen dafür erforderlichen Anlagen und Karten als Entwurf erarbeitet. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs hat vom 05.09.2016 bis zum 05.10.2016 im Landkreis Havelland, untere Wasserbehörde und im Amt Nennhausen stattgefunden. Das öffentliche Anhörungsverfahren konnte am 09.11.2016 erfolgreich abgeschlossen werden. Einwände, Hinweise oder Bedenken von betroffenen Bürgern, dem Amt Nennhausen und betroffenen Gewerbetreibenden lagen keine vor.

 

Die Einwände des Landesbetriebes Forst Brandenburg sowie der Deutschen Bahn AG wurden einer Abwägung unterzogen und entsprechend in die Verordnung eingearbeitet.

 

Obwohl der Kreisbauernverband kein Träger öffentlicher Belange (TÖB) ist, wurde er nachträglich beteiligt. Einwände wurden mit Nachtrag vom 29.08.2017 abgewägt.

 

Die vorliegende Verordnung mit den Anlagen kann nun festgesetzt werden.

                   


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

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Erläuterung/Deckungsvorschlag

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Anlagen:

Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen

Begründung der Verordnung

Begriffsbestimmungen

Abgrenzung der Schutzzonen

Übersichtskarte

Topografische Karte

Liegenschaftskarte Blatt 1 von 4

Liegenschaftskarte Blatt 2 von 4

Liegenschaftskarte Blatt 3 von 4

Liegenschaftskarte Blatt 4 von 4

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

X

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

                    

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2017-09-05_Verordnung zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (46 KB)    
Anlage 10 2 2016_Liegenschaftskarte Blatt 4 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (8753 KB)    
Anlage 3 5 2017-02-09_Begriffsbestimmungen (5 KB)    
Anlage 15 6 2017-09-05_Begründung der Verordnung zur Neu-Festsetzung des Nennhausen (213 KB)    
Anlage 4 7 2017-02-09_Abgrenzung der Schutzzonen (23 KB)    
Anlage 5 8 2012_Übersichtskarte zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (1138 KB)    
Anlage 6 9 2012_Topografische Karte zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (12582 KB)    
Anlage 7 10 2016_Liegenschaftskarte Blatt 1 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (11141 KB)    
Anlage 8 11 2016_Liegenschaftskarte Blatt 2 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (9052 KB)    
Anlage 9 12 2016_Liegenschaftskarte Blatt 3 von 4 zur Neu-Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nennhausen (9210 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   21.09.2017 12:12:47   Daniela Wilke