Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sachverhalt:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Auf die Zusammenfassung auf Seite 4 wird verwiesen.
Gemäß Ziffer 9.3 der Rechnungsprüfungsordnung vom 26.11.2012 gibt der Landrat in der Folge den Rechnungsprüfungsbericht dem Finanzausschuss bekannt (§ 103 Abs. 2 Satz 5 BbgKVerf).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Allgemeine Gebührensatzung des LK HVL über die Erhebung von Gebühren im eigenen Wirkungsbereich
Rathenow, 2017-02-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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