Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0240/16  

 
 
Betreff: Richtlinie Vollzeitpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51.2 Grü
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
01.03.2017 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage Richtlinie Vollzeitpflege
Anlage 1 zur Anlage Aerztliche Stellungnahme zur Bewerbung als Pflegeperson
Anlage 2 zur Anlage Pflegeelternbewerbung
Anlage 3 zur Anlage Fachliche Stellungnahme über die Eignung als Pflegestelle
Anlage 4 zur Anlage Mitteilung über den Abschluss des Bewerberverfahrens als Pflegestelle
Anlage 5 zur Anlage Pflegevereinbarung
Anlage 6 zur Anlage Volmacht zur Pflegevereinbarung
Anlage 7 zur Anlage Hilfeplanbericht
Anlage 8 zur Anlage monatliche Pauschalbetraege 2017
Anlage 9 zur Anlage Empfehlunge DV- zur Fortschreibung PauschalbeträgeVollzeitpflege 2017

Beschlussvorschlag:-

 

Der Jugendhilfeausschuss/Kreisausschuss/Kreistag möge beschließen:

 

Die Neufassung der Richtlinie Vollzeitpflege wird beschlossen (s. Anlage)

 


Sachverhalt:

 

Mit der am 29.11.2011 beschlossenen Richtlinie Vollzeitpflege wurden die fachlichen Standards für die Vollzeitpflege im Landkreis Havelland erstmalig verbindlich durch den Jugendhilfeausschuss festgelegt. Eine erste Änderung erfuhr diese Richtlinie mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.08.2013.

 

Nunmehr macht sich eine erneute Änderung erforderlich. Das Anwerben von Pflegeeltern im Landkreis Havelland gestaltet sich weiterhin schwierig. Im Landkreis Havelland liegt der Anteil der Hilfen in Vollzeitpflege an den stationären Hilfen bei knapp 20 %. Dies ist ein ausgesprochen niedriger Wert, der auch im Interesse der uns anvertrauten Kinder nicht auf Dauer hingenommen werden kann. Die Situation macht eine fachliche Nachsteuerung erforderlich, die auch mit der Richtlinie nachvollzogen werden muss.

 

Der hier vorgelegte Entwurf enthält eine Vielzahl redaktioneller Änderungen im Interesse einer stringenteren Struktur der Richtlinie als auch verschiedene fachliche Veränderungen, die nachfolgend erläutert werden:

 

  1. Durchführung der Pflegeelternqualifizierung

 

Die Durchführung der Pflegeelternseminare soll zukünftig von den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes (PKD) persönlich begleitet werden. Dies schlägt sich zwar nicht durch ausdrückliche Regelung in der Richtlinie nieder, wohl aber in den

 

Stellenbeschreibungen der Mitarbeiterinnen bzw. in der Gesamtkonzeption des PKD und dessen Rolle im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass die möglichen Pflegeeltern und die Mitarbeiterinnen des PKD frühzeitig einen intensiven Kontakt zueinander aufbauen können. Dies soll die Arbeit miteinander erleichtern, gleichzeitig aber auch eine Bindung der Pflegeeltern an die Aufgabe fördern. Neben anderen Maßnahmen versprechen wir uns hiervon wiederum, auch über „Mundpropaganda“ mögliche Interessenten anzuwerben.

 

  1. Abprüfverfahren

 

Es bleibt wie bisher dabei, dass zur Beschleunigung des Abprüfverfahrens die Grundqualifizierung als auch die Bewerbergespräche zeitlich parallel laufen können, s. C Ziff. 1.2., 2. der Richtlinie.

 

  1. Zuständigkeit für die Hilfeplanung

 

Auch die Vollzeitpflege soll grundsätzlich mit dem Ziel geleistet werden, das Kind wieder in die Herkunftsfamilie zurück zu führen. Wenn dies nicht möglich ist, soll aber im Interesse des Kindes auf jeden Fall die Beziehung zur Herkunftsfamilie gestützt und verbessert werden. Deshalb sollen die Bezirkssozialarbeiter für die Hilfeplanung bei der Vollzeitpflege zuständig bleiben, s. D Ziff. 1.1. Sie betreuen die Familien oftmals auch in anderen Zusammenhängen, z.B. weil noch Geschwisterkinder in der Familie leben. Sie sollen die Familie als gesamtes System im Blick behalten. Die Zuständigkeit für die Hilfeplanung zugezogener Pflegefamilien, § 86 Abs. 6 SGB VIII, bleibt bei dem Pflegekinderdienst. Hier gibt es keine „gewachsene“ Zuständigkeit der Bezirkssozialarbeiter, vielmehr werden hier letztlich Aufgaben für ein anderes Jugendamtes wahrgenommen.

 

  1. Angebote für Plegeeltern

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Einbindung der Pflegeeltern in ein Pflegeelternnetzwerk von besonderer Bedeutung ist, um die Plegeeltern in ihrer Motivation aber auch in ihrer täglichen Arbeit zu stärken. Deshalb werden der Aufbau und die Begleitung eines solchen Netzwerkes nunmehr ausdrücklich in D Ziff. 1.2. als Aufgabe des Pflegekinderdienstes aufgenommen.

 

  1. Beschreibung der Pflegeformen

 

Der Teil betreffend die Ausgestaltung und den Inhalt der Leistung der Pflegeeltern wurde erheblich gestrafft. Auf alle Pflegeformen zutreffende Aussagen wurden vorangestellt, E  Ziff. 1.2. bis 1.6.

 

Das Verfahren und die Voraussetzungen zur Feststellung des erweiterten Förderbedarfes, D Ziff. 5.6. der bislang geltenden Richtlinie, sind mit dem Ziel verändert worden, mit den Regelungen den tatsächlichen Verhältnissen angemessen Rechnung zu tragen. In vielen Fällen müssen Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien untergebracht und von den Pflegeeltern sehr engagiert und mit viel Fachverstand und Einfühlungsvermögen betreut werden. Die Pflegeeltern bilden sich

fort oder bringen eine entsprechende Erfahrung mit, ohne auf eine einschlägige Berufsausbildung verweisen zu können. Dies ist aber nach der jetzt geltenden Richtlinie Voraussetzung, damit der mit der Betreuung eines behinderten Kindes verbundene Aufwand auch bei dem Erziehungsgeld berücksichtigt wird. Die jetzt vorgesehene Regelung setzt zwar besondere Fachkenntnisse aber keine einschlägige Berufsausbildung voraus, E Ziff. 2.4. Die Mehrbedarfspauschale wird dann gewährt, wenn die Betreuung des Kindes mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. Die Kriterien und das Verfahren werden dann in F Ziff. 5.1. beschrieben. Mit dieser Veränderung sollen Pflegestellenbewerber verstärkt motiviert werden, auch behinderte Kinder bei sich aufzunehmen. Mit der erhöhten Pauschale sollen gleichzeitig etwaig erforderliche Fahrleistungen zu Ärzten/Therapeuten, die jetzt gesondert bewilligt werden müssen, abgegolten sein.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

1.676.520 €

51000/3410101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Geplant:1.636.700 € sowie durch Einsparungen in  51000/3630307

 


Anlagen:

 

Richtlinie Vollzeitpflege

Eine Synopse kann bei Bedarf und auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

 

Anlage 1 zur AnlageÄrztliche Stellungnahme zur Bewerbung als Pflegeperson

 

Anlage 2 zur AnlagePflegeelternbewerbung

 

 

Anlage 3 zur AnlageFachliche Stellungnahme über die Eignung als Pflegestelle             

 

Anlage 4 zur AnlageMitteilung über den Abschluss des Bewerberverfahrens als Pflegestelle

 

Anlage 5 zur AnlagePflegevereinbarung

 

Anlage 6 zur AnlageVollmacht zur Pflegevereinbarung

 

Anlage 7 zur AnlageHilfeplanbericht

 

Anlage 8 zur Anlagemonatliche Pauschalbeträge 2017

 

Anlage 9 zur AnlageEmpfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2017

 

 

 

 

Rathenow,

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

 

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

X

nicht zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Richtlinie Vollzeitpflege (266 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1 zur Anlage Aerztliche Stellungnahme zur Bewerbung als Pflegeperson (43 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 2 zur Anlage Pflegeelternbewerbung (113 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 3 zur Anlage Fachliche Stellungnahme über die Eignung als Pflegestelle (48 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 4 zur Anlage Mitteilung über den Abschluss des Bewerberverfahrens als Pflegestelle (63 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 5 zur Anlage Pflegevereinbarung (78 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 6 zur Anlage Volmacht zur Pflegevereinbarung (43 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 7 zur Anlage Hilfeplanbericht (38 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 8 zur Anlage monatliche Pauschalbetraege 2017 (46 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 9 zur Anlage Empfehlunge DV- zur Fortschreibung PauschalbeträgeVollzeitpflege 2017 (109 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   06.02.2017 10:04:34   Liane Graber