Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, wird zugestimmt.
Sachverhalt:
IProblem
Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.
Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes 2017 steigen gegenüber der KLR 2016 um 458.190 €.
Aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens in der Notfallrettung wurden im Haushalts-jahr 2015 Mehrerlöse erzielt. Die Kostenüberdeckung in Höhe von 1.074.166 € wird im Kostenansatz für die Gebührenberechnung 2017 wirksam und reduziert die Benutzungsgebühren.
In Abstimmung mit den Kostenträgern erfolgte das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren in Schriftform. Auf die mündliche Anhörung verzichteten die Kostenträger aufgrund des geringfügigen Klärungsbedarfes.
IILösung
Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2017 erarbeitete KLR (Gesamtnachweis - Anlage 2).
Kostenentwicklung
Die Steigerung der Personalkosten (Position A 3.1) in 2017 im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Erhöhung der Entgelttabelle der Rettungsdienst Havelland GmbH (RHG), der besetzten bzw. zu besetzenden Auszubildendenstellen (9 Azubis bis Ende 2017), den kontinuierlichen Aus-/Weiterbildungen zum Notfallsanitäter sowie der neuen tariflichen Eingruppierung der Notfallsanitäter – wirksam ab 2017.
In dieser Kostenposition wird zudem die Erhöhung des Notarztbudgets aufgrund des zwischen dem Marburger Bund und der Havelland Kliniken GmbH geschlossenen Dritten Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte vom 21. Juni 2016 ausgewiesen.
Die Sachkosten (Position A 3.2) sind, insbesondere aufgrund der Reduzierung der Reparatur- und Instandhaltungskosten an den kreiseigenen Gebäuden und Außenanlagen der Rettungswachen, rückläufig. Des Weiteren wirkt sich hier die Reduzierung des tatsächlichen Kostenaufwandes im Bereich der Regionalleitstelle Nordwest gegenüber dem ursprünglichen Planansatz aus (Gutschrift in Höhe von 74.356,79 €).
Die Kostensteigerung bei den sonstigen Kosten (Position A 3.3) ist insbesondere auf eine Erhöhung der benötigten Hardware inklusive der benötigten SIM-Karten für das neue mobile Datenerfassungssystem in den drei großen Hauptrettungswachen (Nauen, Falkensee, Rathenow) sowie auf die Erweiterung des bestehenden IT-Systemservice-Vertrages zurückzuführen.
Die kalkulatorischen Kosten (Position A 3.4) steigen aufgrund der Ersatz-/Neu-beschaffung von Medizintechnik und Rettungsfahrzeugen sowie durch geplante Investitionen in die Ausstattung einzelner Rettungswachen. Aus wirtschaftlichen Gründen weicht die RHG bei der Neubeschaffung von Rettungsfahrzeugen vom Leasingmodell ab und plant zukünftig den Kauf.
Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen
Gebührenentwicklung
IIIAlternativen
Die am 7. Dezember 2015 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft.
IVBereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
KT-Sitzung vom 7. Dezember 2015, BV-Nr. 0130/15, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: Anlage 1 Gebührensatzung Anlage 2 KLR-Gesamtnachweis
Rathenow, 2016-11-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter Amtsleiterin
Der Beschluss ist
Die Anlagen, soweit vorhanden, sind
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