Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0232/16  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Dr. KellnerAktenzeichen:III/32
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Grosch, Cornelia
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Vorberatung
16.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
21.11.2016 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
05.12.2016 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührensatzung RD 2017 - Anlage 1
Gebührensatzung RD 2017 - Anlage 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland, die zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

IProblem

 

Die Finanzierung des Rettungsdienstes erfolgt durch die Erhebung von Benutzungsgebühren. Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist eine mit den Verbänden der Krankenkassen abgestimmte, an einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ausgerichtete Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Das erwartete Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten decken. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen können spätestens im übernächsten Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Vor Erlass von Satzungen sind die Kostenträger anzuhören.

 

Die Gesamtkosten des Rettungsdienstes 2017 steigen gegenüber der KLR 2016 um 458.190 €.

 

Aufgrund des erhöhten Einsatzaufkommens in der Notfallrettung wurden im Haushalts-jahr  2015  Mehrerlöse erzielt. Die Kostenüberdeckung in Höhe von 1.074.166 € wird im Kostenansatz für die Gebührenberechnung 2017 wirksam und reduziert die Benutzungsgebühren.

 

In Abstimmung mit den Kostenträgern erfolgte das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren in Schriftform. Auf die mündliche Anhörung verzichteten die Kostenträger aufgrund des geringfügigen Klärungsbedarfes. 

 

 

IILösung

 

Eine Satzung mit neuen Gebührensätzen (Anlage 1) ist zu erlassen. Grundlage hierfür ist die für 2017 erarbeitete KLR  (Gesamtnachweis - Anlage 2).

 

Kostenentwicklung

 

 

Position in der KLR

 

2015

 

2016

 

2017

Veränderung 2016 zu 2017

A 3. 1 Personalkosten

7.214.976 €

8.026.944 €

8.444.553

+ 417.609 €

A 3.2 Sachkosten

1.862.185 €

1.839.149 €

1.775.862

   - 63.287 €

A 3.3 Sonstige Kosten

   392.186 €

   468.538 €

487.648

  + 19.110 €

A 3.4 Kalkulator. Kosten

   564.256

  658.271 €

730.922

  + 72.651 €

A 2

abzügl. Einnahmen aus Verwaltung, Betrieb, sonst. Finanzeinnahmen

     50.955 €

     42.806

30.699

  - 12.107

A G    Gesamtkosten

9.982.648 €

10.950.096 €

11.408.286

+ 458.190 €

 

Die Steigerung der Personalkosten (Position A 3.1) in 2017 im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der Erhöhung der Entgelttabelle der Rettungsdienst Havelland GmbH (RHG), der besetzten bzw. zu besetzenden Auszubildendenstellen (9 Azubis bis Ende 2017), den kontinuierlichen Aus-/Weiterbildungen zum Notfallsanitäter sowie der neuen tariflichen Eingruppierung der  Notfallsanitäter – wirksam ab 2017.

 

In dieser Kostenposition wird zudem die Erhöhung des Notarztbudgets aufgrund des zwischen dem Marburger Bund und der Havelland Kliniken GmbH geschlossenen Dritten Tarifvertrages zur Änderung des Tarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte vom 21. Juni 2016 ausgewiesen.

 

Die Sachkosten (Position A 3.2) sind, insbesondere aufgrund der Reduzierung der Reparatur- und Instandhaltungskosten an den kreiseigenen Gebäuden und Außenanlagen der Rettungswachen, rückläufig. Des Weiteren wirkt sich hier die Reduzierung des tatsächlichen Kostenaufwandes im Bereich der Regionalleitstelle Nordwest gegenüber dem ursprünglichen Planansatz aus (Gutschrift in Höhe von 74.356,79 €).   

 

Die Kostensteigerung bei den sonstigen Kosten (Position A 3.3) ist insbesondere auf eine Erhöhung der benötigten Hardware inklusive der benötigten SIM-Karten für das neue mobile Datenerfassungssystem in den drei großen Hauptrettungswachen (Nauen, Falkensee, Rathenow) sowie auf die Erweiterung des bestehenden IT-Systemservice-Vertrages zurückzuführen.

 

Die kalkulatorischen Kosten (Position A 3.4) steigen aufgrund der Ersatz-/Neu-beschaffung von Medizintechnik und Rettungsfahrzeugen sowie durch geplante Investitionen in die Ausstattung einzelner Rettungswachen. Aus wirtschaftlichen Gründen weicht die RHG bei der Neubeschaffung von Rettungsfahrzeugen vom Leasingmodell ab und plant zukünftig den Kauf. 

 

 

 

Entwicklung gebührenrelevanter Einsatzzahlen

 

Rettungsmittel            

Ist-

Einsatzzahlen

2015

geplante Einsatzzahlen

KLR 2016

geplante Einsatzzahlen

KLR 2017

RTW

14.771

14.686

16.234

KTW

1.243

1.324

1.140

NEF

5.876

5.872

6.226

Notarzt

6.069

6.092

6.423

 

 

Gebührenentwicklung

 

Rettungsmittel

 

Gebühren 2015

 

 

Gebühren 2016

 

 

Gebühren 2017

 

RTW

513,50 €

519,60 €

436,50 €

KTW

175,30 €

169,30 €

169,40 €

NEF

221,80 €

216,00 €

190,20 €

Notarzt

246,00 €

246,00 €

240,00 €

Kilometer

    0,54 €

    0,48 €

0,43 €

 

 

IIIAlternativen

 

Die am 7. Dezember 2015 durch den Kreistag beschlossene Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland bleibt weiterhin in Kraft.

 

 

IVBereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

KT-Sitzung vom 7. Dezember 2015, BV-Nr. 0130/15, Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst des Landkreises Havelland

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

 

                 /   32211       /   1270101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die Finanzierung des Rettungsdienstes, den der Landkreis als Träger sicherzustellen hat, erfolgt über die kalkulierten neuen Gebühren.

 


 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Gebührensatzung

Anlage 2 KLR-Gesamtnachweis

 

 

Rathenow, 2016-11-

 

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                      Beigeordneter                                                       Amtsleiterin

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

x

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlagen, soweit vorhanden, sind

 

x

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung RD 2017 - Anlage 1 (53 KB)    
Anlage 2 2 Gebührensatzung RD 2017 - Anlage 2 (712 KB)    

  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   08.11.2016 09:30:35   Dagmar Stachowiak