Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0229/16  

 
 
Betreff: Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers und dessen/deren Vertreter/innen gemäß § 24 Abs. 3 Geschäftsordnung des Kreistages vom 07.04.2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2301-5/16
Federführend:Büro des Kreistages Bearbeiter/-in: Hönicke, Nadine
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Entscheidung
27.02.2017 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt, dass für die Anfertigung der Niederschriften des Kreisausschusses als Schriftführerin

 

Frau Nadine Hönicke, Beschäftigte des Landkreises

 

und als stellvertretende/r Schriftführer/innen

 

1. Frau Katarzyna Debicka, Beschäftigte des Landkreises

2. Herr Roman Lange, Beschäftigter des Landkreises

3. Frau Kerstin Lieck, Beschäftigte des Landkreises

 

bestellt werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund personeller Veränderungen im Kreistagsbüro sowie im Büro des Landrates, wird über die Bestellung einer/eines Schriftführerin/Schriftführers und dessen/deren Vertreter/innen neu entschieden. Die Beschlussvorlage BV-0006/14 wird somit aufgehoben.

 

Über jede Sitzung ist gemäß § 24 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages eine Niederschrift anzufertigen, die von der/dem Vorsitzenden und von der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen ist. Entsprechend § 24. Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages bestellt der Kreissausschss für die Dauer der Wahlperiode auf Vorschlag des Landrates eine/n Schriftführer/in und deren/dessen Vertreter/in.

 

Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift entsprechend § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages mittels Tonband oder einem digitalen Tonaufnahmeverfahren aufzeichnet. Bei berechtigten Zweifeln an der Niederschrift kann die/der Vorsitzende die entsprechenden Stellen der Aufzeichnung zusammen mit dem/der Schriftführer/in abhören. Die Tonbandaufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und danach zu löschen.

 

Lösung:

 

Für die Anfertigung der Niederschriften des Kreisausschusses werden genannte Beschäftigte des Landkreises vorgeschlagen.

 

Alternativen:

 

Es können andere Beschäftigte des Landkreises aber auch Mitglieder des Kreisausschusses bestimmt werden. Auch die Wahrnehmung der Schriftführung im Ehrenamt gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wäre möglich.

 

 

Zuständigkeit für die Entscheidung:

 

Kreisausschuss gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

keine zusätzlichen

 

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 


 

 

Anlagen:

 

keine

 

Rathenow, 2017-02-

 

 

 

…………….……………..         …………………….……..          …………….……………..

                     Landrat                                                 Beigeordneter/Dezernent                                                Amtsleiter

 

 

Der Beschluss ist

 

 

 

 

X

 vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 nicht zu veröffentlichen.

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

nicht zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   15.02.2017 08:41:47   Nadine Hönicke