Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung“ wird zugestimmt. Sachverhalt:
Die Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg sind gemäß § 46 Absatz 1 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits-Verordnung - StVRZV) die örtlich zuständigen Behörden zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der geplanten Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtlich zuständige Behörden seit dem 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet, die Stufen der „Internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKfz)“ umzusetzen. Mit der ersten Stufe wird ermöglicht, ein Fahrzeug auch internetbasiert außer Betrieb zu setzen und mit der zweiten Stufe ab Mitte 2017 dieses Fahrzeug auf denselben Halter internetbasiert wieder zuzulassen. Mit der später geplanten dritten Stufe, frühestens ab dem Jahr 2018, sollen grundsätzlich alle Fahrzeuge internetbasiert zugelassen werden können.
Auf der Grundlage der Beschlussvorlage im Vorstand des Landkreistages Brandenburg sowie im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg wird seit Ende 2015 eine Landeslösung „iKfz-BB“ zur technischen Umsetzung der schrittweise eingeführten internetbasierten Fahrzeugzulassung entwickelt, die den Landkreisen und kreisfreien Städten sodann rechtzeitig zum Start der zweiten Stufe von iKfz Mitte 2017 bereitgestellt wird. Ein iKfz-Kompetenzteam, bestehend aus Vertretern der Zulassungsbehörden der Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder, koordiniert die Umsetzung der Landeslösung „iKfz-BB“. Dabei stimmt das iKfz-Kompetenzteam die Entwicklung und Bereitstellung der Techniklösung über den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) unter Einbindung des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, der kommunalen Spitzenverbände und der Landesbeauftragten für den Datenschutz ab.
Im Zuge der Projektrealisierung hat sich gezeigt, dass es mangels eines die dafür nötigen gesetzlichen Vorgaben regelnden Landes-eGovernment-Gesetzes nicht ohne Weiteres möglich ist, im Rahmen der Landeslösung die Technikkomponenten für die bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung erforderliche elektronische Identifizierung der Antragsteller zentral bereitzustellen. Folge wäre, dass jede Kommune für sich die benötigten Berechtigungen beim zuständigen Bundesverwaltungsamt beantragen und sodann die erforderlichen technischen Berechtigungszertifikate kostenpflichtig bei einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter erwerben müssten. Der mit der Landeslösung verfolgte Effizienzgedanke würde hier daher insoweit verfehlt.
Um dem abzuhelfen wurde aus dem „iKfz-Kompetenzteam“ heraus eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit erarbeitet und von den kommunalen Spitzenverbänden mit den in der Landesregierung beteiligten Stellen sowie der Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Bundesverwaltungsamt abgestimmt, die es den Aufgabenträgern ermöglicht, ein gebündeltes Identitätsmanagement zu betreiben. Anstelle von vielen einzelnen muss danach lediglich ein technisches Berechtigungszertifikat erlangt werden. Die in der Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist aus Sicht aller oben genannten Beteiligten abgestimmt und genehmigungsfähig.
Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt es danach, das nötige Berechtigungszertifikat für sämtliche Vereinbarungspartner zu beschaffen. Die anstehenden Kosten werden nach Kopfteilen umgelegt. Bis spätestens zum 6. Oktober 2016 mussten alle Landkreise und kreisfreien Städte das Interesse bekundet haben, ob sie Vereinbarungspartner der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden wollen, um sich so die Kosten von etwa 3.000 Euro pro Jahr für ein gemeinsames Berechtigungszertifikat teilen zu können. Der Landkreis Havelland hat fristgerecht sein Interesse daran bekundet, Vereinbarungspartner der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden zu wollen. Die Kosten, die mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den einzelnen Aufgabenträger entfallen, hängen final von der Anzahl der zu beteiligenden Vereinbarungspartner ab.
Bei einer Beteiligung von mindestens 14 Aufgabenträgern betragen die Kosten des Einzelnen lediglich ca. 215 Euro; das ergibt ein Einsparpotenzial von ca. 2.785 Euro pro Aufgabenträger pro Jahr.
Für die technische Abwicklung bedient sich der Landkreis Elbe-Elster eines „geeigneten Dritten“ im Wege der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Brandenburgisches Datenschutzgesetz.
Der Landkreis Havelland müsste die benötigten Berechtigungen beim zuständigen Bundesverwaltungsamt allein beantragen und sodann die erforderlichen technischen Berechtigungszertifikate kostenpflichtig bei einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter erwerben. Dabei wäre mit einem erhöhten Kostenaufwand zu rechnen.
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung
Rathenow, 2016-12-
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage ist
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