Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0058/14).
Sachverhalt: Der Landkreis Havelland ist gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Abfallgebühren spätestens alle zwei Jahre zu kalkulieren. Aufgrund dessen wurde eine neue Gebührenkalkulation für die Jahre 2017/2018 angefertigt. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorliegenden Daten bis einschließlich September 2016 sowie daraus berechneten Prognosewerten. Die Kalkulation der Basis-, Leerungs- und Anliefergebühren berücksichtigt alle ansatzfähigen Kosten und Erträge. Die Basisgebühr für die privaten Haushalte konnte durch die Auflösung zufällig erwirtschafteter Überschüsse von 26,01 EUR/Person/Jahr auf 24,10 EUR/Person/Jahr gesenkt werden. Für den Geschäftsmüll (Behältergrößen 60 l bis 1.100 l) konnten die Basisgebühren auch wegen der Auflösung von Gebührenüberschüssen gesenkt werden – sowohl im Bereich ohne und mit Papierentsorgung. Die Leerungsgebühren für die Behältergrößen 60 l bis 1.100 l für Haus- und Geschäftsmüll sind gleich geblieben. Für die Großbehälter, die nur von Gewerbebetrieben (sonstige Herkunftsbereiche) genutzt werden, ändern sich die Basisgebühren nur für den Bereich mit Papierentsorgung. Dort führt die Auflösung von Überschüssen zur Absenkung der Gebühren, trotz eines leichten Anstiegs der Kosten. Die Leerungsgebühren für Großbehälter wurden überarbeitet. Ausschlaggebend waren die deutlichen Mehrmengen, die im Bereich der Presscontainer angeliefert wurden. Deshalb waren die Leerungsgebühren für Umleercontainer zu senken und die für Presscontainer anzuheben. Die Gebühren für Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises sind überwiegend angestiegen. Gründe dafür liegen in den seit der letzten Kalkulation gestiegenen Personalkosten, aber zum weit größeren Teil in gestiegenen Annahmepreisen der externen Verwertungs-/Beseitigungsanlagen. Dazu ist insbesondere der Preisanstieg bei den Verbrennungsanlagen zu nennen. Diese Preissteigerungen wurden auf die jeweiligen angelieferten Abfallarten umgelegt. Kostensteigend wirkt sich die Umsetzung des Europäischen Parlaments zur Entsorgung von Styroporabfällen aus. Seit dem 01.10.2016 sind diese hauptsächlich im Baugewerbe anfallenden Stoffe als gefährliche Abfälle zu deklarieren. Viele Entsorgungsfirmen verfügen nicht über die Genehmigung, diese Abfälle in ihren Anlagen zu beseitigen. Die wenigen Entsorgungsanlagen die es gibt, bestimmen den Preis, der um ein Vielfaches höher ist als bisher. Das wirkt sich extrem auf die Anliefergebühren für diese Abfallstoffe an den Wertstoffhöfen des Landkreises Havelland aus.
Lösung: Beschluss der neuen Gebührensätze entsprechend der Kalkulation
Alternativen: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Erste Änderungsatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0058/14)
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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