Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Zweite Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14).
Sachverhalt: In § 5 der Abfallsatzung für den Landkreis Havelland (AbfSat) wird geregelt, wer dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegt. Diese Regelung beinhaltet ausschließlich Eigentümer eines Grundstückes. Nutzer von vorübergehend genutzten Objekten, Inhaber von Gewerbebetrieben und Marktbetreibern sind bisher nur über § 5 Abs. 3 AbfSat verpflichtet/berechtigt die Abfallentsorgung zu benutzen. Somit ist nicht für jeden Inhaber eines Gewerbebetriebes, Betreiber eines Marktes oder auch Pächter eines Grundstückes klar, dass auch für ihn der Anschlusszwang gilt.
Lösung: § 5 Abs. 1 AbfSat wird entsprechend geändert, um so die Regel allgemeinverständlich zu formulieren.
Alternativen: § 5 wird nicht geändert, mit der Folge einer rechtlichen Unsicherheit des Anschlusszwangs.
Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen: Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 Erste Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage: Zweite Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0052/14)
Rathenow,
…………….…………….. …………………….…….. …………….…………….. Landrat Beigeordneter/Dezernent Amtsleiter
Der Beschluss ist
Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind
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