Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0212/16  

 
 
Betreff: Errichtung und Betreibung eines Integrationszentrums für SGB II-Leistungsberechtige mit Flüchtlingshintergrund in Brieselang
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Granzow
Federführend:Dezernat VI Beteiligt:Dezernat IV
Bearbeiter/-in: Hiller, Romy   
Beratungsfolge:
Ausschuss Grundsicherung und Arbeit Vorberatung
15.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung
21.11.2016 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss möge beschließen:

Das Unternehmen GSM Training und Integration GmbH Kiel erhält den Zuschlag zur Errichtung und Betreibung des Integrationszentrums Havelland in der Gemeinde Brieselang, Thälmannstraße 11-15.

Der Angebotspreis von 415.965,00 Euro ist die Grundlage für den auszufertigenden Vertrag nach Beschlussfassung.


Sachverhalt:

 

Die Integration von SGB II-berechtigten Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt ist aus verschiedenen Gründen in höchstem Maße anspruchsvoll. So sind hier als erstes die fehlenden Deutschkenntnisse zu nennen. Diese erschweren sowohl den Kontakt zu zukünftigen Arbeitgebern als auch zu Behörden. Auch fehlende bzw. nicht anerkannte Berufsausbildungen bzw. Schulabschlüsse machen die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz und die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesamtgesellschaft schwierig. Dazu kommt, dass vielfach auch eine außerhalb des Berufslebens liegende Integration noch nicht stattgefunden hat und die Menschen mit der Bewältigung alltäglicher Probleme des „normalen“ Lebens in Deutschland befasst sind. Alle diese benannten Gründe führen zu der Auffassung, dass im Landkreis Havelland für einen definierten Personenkreis eine Unterstützungsform geschaffen werden muss, die sich ganzheitlich um die Integration von geflüchteten Menschen im SGB II-Leistungsbezug kümmert und dabei sowohl alle beruflichen als auch in möglichst umfassendem erforderlichen Umfang die nichtberuflichen Aspekte berücksichtigt.

Das durch den Landkreis angemietete Gebäude in der Thälmannstr. 11-15 in Brieselang wird aktuell als Gemeinschaftsunterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nicht benötigt.

Andererseits ermöglicht die aktuelle Marktlage auf dem Wohnungsmarkt eine Anmietung einer angemessenen Unterkunft nur in wenigen Fällen.

Im Gebäude Thälmannstraße 11-15 in Brieselang soll ein Integrationszentrum für SGB II-Leistungsberechtigte mit Flüchtlingshintergrund errichtet werden. Die Auswahl eines Trägers zur Umsetzung der Gesamtkonzeption ist im Rahmen einer Ausschreibung zu einer freihändigen Vergabe durch das Dezernat VI erfolgt.

Der finanzielle Rahmen für die Laufzeit von zwei Jahren umfasst 415.965,00 Euro aus Mitteln, die dem Landkreis im Wege der Eingliederungsmittelverordnung des Bundes für die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zur Verfügung gestellt werden. Da nicht abgeschätzt werden kann, wie lange der Verbleib der einzelnen Teilnehmer in der Maßnahme ist und ab wann eine Nachbetreuung mit welcher Dauer greift, werden für die Dauer von zwei Jahren monatlich durchgängig ca. 20 Einheiten für solche Familien (Bedarfsgemeinschaften) finanziert. Dies ermöglicht, zu jeder Zeit Teilnehmer nachrücken zu lassen.

Im Ergebnis der Wertung hier eingereichter Angebote zur Umsetzung der Integrationsmaßnahme soll nach Befassung des Fachausschusses für Grundsicherung und Arbeit am 15.11.2016 der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2016 die abschließende Entscheidung zur Vergabe treffen.

 

Auf die folgende Übersicht der Bieter wird verwiesen:
(Übersicht über die Wertungsergebnisse)
 


Maßnahmeinhalt

Die Maßnahme soll auf der Grundlage des § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 SGB III umgesetzt werden.

Ziel ist es, dass ca. 20 leistungsberechtigte Familien (Bedarfsgemeinschaften) mit Flüchtlingshintergrund, die die notwendige Motivation bzgl. einer Integration in den Arbeitsmarkt zeigen, entsprechend der Anzahl und Größe der Wohneinheiten dort Unterkunft finden. In einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren werden diese Menschen in konzentrierter Form an eine Arbeit oder Ausbildung herangeführt. Dies geschieht überwiegend in Form eines Einzelcoachings, in das aber auch die anderen Familienangehörigen einbezogen werden, um mögliche für eine Integration hinderliche Aspekte, gemeinsam bearbeiten und abbauen zu können. Bei Bedarf werden Inhalte auch in Gruppenform vermittelt. Die Begleitung findet innerhalb der Einrichtung aber auch außerhalb, zum Beispiel während eines Praktikums oder Vorstellungsgespräches statt. Zur Vermittlung fachpraktischer und berufsbezogener theoretischer Kenntnisse sollen Firmen gewonnen werden, die bereit sind Flüchtlinge zu beschäftigen. Die Branchen sollten den zwischen Teilnehmer und Maßnahmeträger erarbeiteten Berufswünschen entsprechen. Sofern es noch keine konkreten Berufswünsche gibt, soll auf die Schwerpunktbranchen Logistik und Pflege orientiert werden. Alternativ oder ergänzend können auch andere Bildungsträger mit entsprechenden Werkstätten einbezogen werden.

In den Firmen und/oder Werkstätten findet eine Kompetenzfeststellung und sukzessive die Vermittlung und der Erwerb berufsspezifischer Kenntnisse statt. Diese Kenntnisvermittlung soll in möglichst enger Abstimmung mit den Firmen erfolgen, damit sichergestellt ist, dass für den Arbeitgeber relevante und aktuelle Kenntnisse erworben werden. Sofern zunächst der Spracherwerb im Vordergrund steht, arbeitet der Träger eng mit den Integrationskursträgern zusammen. Auch zu anderen Institutionen, die für einen Abbau von Hemmnissen relevant sind, sollen Kontakte geknüpft werden. Die Betreuung endet nicht mit der Arbeitsaufnahme, sondern umfasst auch eine Nachbetreuung, um die Integration zu stabilisieren. Diese Nachbetreuung soll bei Bedarf auch außerhalb der Unterkunft gewährleistet werden, wenn sich die in Arbeit integrierte Person und ggf. deren Familie eine eigene Wohnung gesucht hat. In diesen Fällen kann der freigewordene „Platz“ innerhalb des Umsetzungszeitraumes erneut besetzt werden.

 

Zu den bereits oben erwähnten Kosten, die durch die Vergabe und Projektumsetzung entstehen, ergeben sich durch die Unterbringung in Brieselang weitere Finanzierungserfordernisse. Diese werden aus Haushaltsmitteln für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II finanziert.

 

Besonderheit der Vergabe

Die Maßnahme wurde im Wege einer freihändigen Vergabe gemäß § 3 Abs. 5 Buchstabe h der VOL/A ausgeschrieben. Es wurden vier Träger zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die besonderen Kenntnisse der Maßnahmeträger, welche sie in bisherigen Integrationsbemühungen mit geflüchteten Menschen und anderen arbeitsmarktferneren Leistungsberechtigten erworben haben, waren Grundlage für die Festlegung auf vier Marktteilnehmer (Bieter) im Wege dieses Verfahrens. Bei der hier durchzuführenden Maßnahme handelt es sich um eine solche, die nach Art der Durchführung und ihrer Besonderheiten, u. a. bezüglich des Wohnens am Maßnahmeort und der damit verbundenen vorangehenden Teilnehmerauswahl, so gestaltet ist, dass im Sinne dieser Vorschrift nicht von vornherein festgelegt werden konnte, welchen Leistungsumfang die Maßnahme haben sollte. Die Problematik der Notwendigkeit der Integration einer großen Anzahl von Menschen mit Flüchtlingshintergrund in verschiedene Branchen macht eine kreative und konzeptionelle Arbeit des Trägers notwendig. Aus diesem Grund war eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung der durchzuführenden Maßnahme insbesondere bzgl. der Gestaltung und Intensität der Coachings und der Einbeziehung der gesamten Bedarfsgemeinschaft, sowie der Arbeitgeber und anderer Institutionen – bezogen auf die hier zu betreuende Gruppe von Leistungsberechtigten, von vornherein nicht möglich. Auch soll die Zielgruppe, bei der das hier anzuwendende Konzept am wirkungsvollsten greift (bezogen auf Alter, familiäre Verhältnisse, Sprachkenntnisse, berufliche Vorbildung usw.) und für die damit die Maßnahme am effektivsten ist, im Zusammenwirken mit dem Bieter bestimmt werden. Nur so kann das Ziel einer gelungenen Integration, sowohl in die Gesellschaft als auch in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt erreicht werden. Aus diesen Gründen konnte nicht von vornherein – ohne die Kenntnis und das Wissen des durchführenden Maßnahmeträgers – eine Leistungsbeschreibung in der Art und Weise erstellt werden, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden konnten.

 

Die Integration von SGB II-leistungsberechtigen Personen mit Flüchtlingshintergrund in den deutschen Arbeitsmarkt ist alternativlos. Die bisherigen Bemühungen um eine Integration zeigen, dass nicht in ausreichender Form der gesamte Lebensbereich (Sprache, Wohnen, Familie, Gesundheit und Qualifizierung) erfasst und bearbeitet werden kann, zumal viele verschiedene Akteure sich um einzelne Aspekte kümmern, was dazu führt, dass Teilbereiche von verschiedenen Seiten und auf unterschiedlichen Wegen zum Teil mehrfach, zum Teil aber auch gar nicht unterstützt werden. Durch die intensive Arbeit zu allen Aspekten des privaten und beruflichen Lebens über einen längeren Zeitraum hinweg, soll hier konzentriert und zielgerichtet eine Integration in Gesellschaft und Arbeit ermöglicht werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

Durchführung Projekt für die Gesamtlaufzeit
415.965,00 Euro

 

Kosten einer angemessenen Ersteinrichtung ca. 100.000 €

 

Finanzierung KdU ca. 125.000 €

 

zus. Aufwand für Miete, Betriebskostenvorauszahlung, sonst. Betriebskosten ca. 405.454,80 €

533770/92100/3120205

 

 

 

            /50100/3150101

            /65000/3150101

 

533300/92100/3120203

 

Budget GIM

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Die angegebene Deckung aus der Haushaltsposition KdU stellt den abschließend herangezogenen Kostenträger dar.

 

Die Deckung des zusätzlich dargestellten Aufwands für das Amt 65 erfolgt durch Einsparungen bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften.
 

 


Anlagen:

keine

 

Rathenow, 2016-11-14

 

 

………………………….…………………..............………………………….

Landrat       BeigeordneteDezernent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Beschluss ist

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

mit seinem wesentlichen Inhalt zu veröffentlichen.

 

nicht zu veröffentlichen.

 

 

Die Anlage/n, soweit vorhanden, ist/sind

 

vollständig zu veröffentlichen.

 

nicht zu veröffentlichen.


  :            
    Datum Sachbearbeiter
  Aktueller Stand   10.11.2016 11:31:19   Nadine Hönicke