Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0211/16  

 
 
Betreff: Auslobung der Trägerschaft für eine PKR-Stelle in der Gemeinde Milower Land
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/Fü
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.09.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Die Trägerschaft für die geförderte Vollzeit-Stelle (PKR) „Jugendkoordination und Schulsozialarbeit“ in der Gemeinde Milower Land ab dem 01.01.2017 wird ausgelobt.

 

  1. Die Verortung der Stelle sowie die Handlungsfelder der sozialpädagogischen Fachkraft bleiben unverändert wie vom Jugendhilfeausschuss mit BV-0107/15 am 08.07.2015 beschlossen.

 

  1. Die Trägerschaft für die Stelle wird bis zum 31.12.2019 befristet sein.

 

  1. Bewerbungen für die Trägerschaft sind bis zum 07.10.2016 beim Jugendamt des Landkreises Havelland (Posteingang) einzureichen.

 

  1. Im Bewerbungsverfahren sind die Regelungen gemäß Ziff. 4.2 und Ziff. 5 der „Richtlinie des Landkreises Havelland zur Vergabe von geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit (PKR) und der damit verbundenen Qualitätssicherung und -entwicklung“ zu beachten.

 

  1. Die Auslobung der Trägerschaft wird öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 08.07.2015 entschied der Jugendhilfeausschuss über die Verortung von geförderten Stellen (PKR) in der Schulsozialarbeit und Kinder- und Jugendarbeit gem. §§ 11, 13 und 14 SGB VIII. Aufgrund des vorliegenden Konzeptes der Gemeinde Milower Land für die Jugendarbeit im ländlichen Raum konnte die Stelle „Jugendkoordination und Schulsozialarbeit im Milower Land“ (je 0,5 VbE) für 4 Jahre, also befristet bis zum 31.12.2019 vergeben werden. Über die konkrete Trägerschaft entschied der Jugendhilfeausschuss mit Beschluss BV-0121/15 am 30.09.2015. Die Stelle wurde für 4 Jahre in Trägerschaft der Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH in Neuruppin gegeben.

 

Mit Schreiben vom 22.06.2016 teilte der Träger Outlaw dem Jugendamt des Landkreises Havelland mit, dass er die Trägerschaft der geförderten Personalstelle zum 31.12.2016 abgeben wird. Als Begründung führte der Träger an, dass er seit Sommer 2015 keine sonstigen Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Havelland mehr erbringt. Die Einbindung der Stelle in der Jugendarbeit in die Strukturen des Trägers sei zunehmend schwieriger geworden. Die Entscheidung habe keine sonstigen Gründe, denn die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Milower Land und dem Landkreis Havelland funktioniere gut.

 

Das Jugendamt bedauert, dass es in der Jugendarbeit nunmehr einen aktiven und verlässlichen Träger weniger im Havelland geben wird. Jedoch ist der Rückzug aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar.

 

Dass die Stelle Jugendkoordination grundsätzlich im Milower Land verortet bleibt, ist völlig unstrittig. Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe können sich bis zum 07.10.2016 beim Jugendamt des Landkreises bewerben. Am 16.11.2016 wird der Jugendhilfeausschuss über die neue Trägerschaft ab 01.01.2017 entscheiden.

 

Die sozialpädagogische Fachkraft, die die Stelle seit 01.07.2015 innehat, möchte grundsätzlich ihre Tätigkeit im Milower Land fortsetzen, wenn eine Lösung gefunden wird. Der Landkreis Havelland würde dies begrüßen, damit Kontinuität in der Beziehungsarbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Netzwerkpartnern gewährleistet wird. Die Personalauswahl obliegt jedoch dem Träger. Inwiefern der erfahrenen Stelleninhaberin die Möglichkeit eingeräumt wird, beim neuen Träger die Aufgaben wahrzunehmen bzw. ob sie dies nutzen würde, kann nicht durch Beschluss festgelegt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein Wechsel der Trägerschaft bei den PKR-Stellen verursacht keinen Mehraufwand.

 

Kosten 2017

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

458.900 €

51100/3620202

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Der oben genannte Haushaltsansatz (Kreismittel) wird nicht überschritten.

 


Anlagen:

 

keine