Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der „1. Änderung der Festlegungen über die Vergabe von Zuwendungen an Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Havelland für externe Beratungsprozesse zur weiteren Qualitätsentwicklung der Bildung, Erziehung und Betreuung“ zu.
Sachverhalt:
Die zeitlichen Ressourcen der Kita-Praxisberatung des Jugendamtes sind begrenzt. Für intensivere Beratungsprozesse in den Einrichtungen fehlt Zeit. Die Praxisberaterin kann in diesen Fällen Honorarvereinbarungen mit externen Beratern/Dozenten schließen, die dann zusätzliche Beratungen oder Fortbildungen anbieten. Dafür steht ein Budget im Haushalt des Jugendamtes zur Verfügung.
Für die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten übernehmen die Einrichtungsträger die unmittelbare Verantwortung. Daher ist es richtig, dass sich diese im Bedarfsfall auch selbst um passgenaue Beratungen für ihre Einrichtungen bemühen und diese finanzieren. Der Landkreis Havelland gewährt bereits seit September 2014 Zuschüsse für anfallende Honorarkosten externer Berater.
Die aktuelle Anhebung von 30 - 50 % auf 50 - 80 % und von max. 1.000 € auf max. 1.500 € Förderung bei mehrtätigen Beratungen lässt sich mit der Kostensteigerung bei den Beratungsträgern begründen. Außerdem soll die Inanspruchnahme von Unterstützung nicht an der finanziellen Situation des Trägers scheitern. Wenn z.B. eine Beratung 1.200 € kostet, müsste selbst ein kleiner Elternverein 600 € selbst aufbringen. Fördern wir in begründeten Fällen bis zu 80 %, so muss der Elternverein 240 € aufbringen.
Die Fördervoraussetzungen und das Verfahren werden in den Festlegungen in der Anlage beschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Praxisberatung stehen dem Team Kindertagesbetreuung im Kalenderjahr 2016 16.000 € aus Kreismitteln und 9.083 € aus Landesmitteln (davon 3.000 € für die Arbeitsgemeinschaft der Horte) zur Verfügung. Für den Haushalt 2017 sind diese Mittel ebenfalls eingeplant.
Anlagen:
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