Sachverhalt:
Prüfungsgegenstand war
- die Dokumentation des Vollzugs des Ausländerrechts hinsichtlich der Gewährleistung des rechtmäßigen Aufenthaltes von Ausländern und Unionsbürgern sowie
- der Gebühreneinzug durch die Ausländerbehörde (32.4) des Landkreises Havelland.
Zum Umfang der Prüfung gehörten
- die Dateien (Ausländerdatei A) der im Landkreis Havelland aktuell gemeldeten Ausländer und Asylbewerber,
- die Verfahrensakten der Beglaubigungen von Verpflichtungserklärungen zu visumpflichtigen Besuchsreisen in der Bundesrepublik Deutschland sowie
- die im HHJ 2014 durch die Behörde eingezogenen Gebühren.
Gezogene Stichproben nach dem Zufallsprinzip:
- Ausländerakten 48
- Asylbewerberakten 20
- Verpflichtungserklärungen 20
- Gebührenabrechnung 12.
Die Prüfung führte zu folgendem Ergebnis:
- Die Dokumentation von aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen durch die Ausländerbehörde des Landkreises Havelland erfolgte im Einklang mit den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
- Beglaubigungen von Verpflichtungserklärungen und Bonitätsprüfungen wurden unter Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchgeführt.
- Die Gebührenerhebung entsprach den geltenden Rechtsvorschriften.
Mit der Fachsoftware „Infoma Ausländerwesen ALWsystem“ sowie den amtsinternen Arbeitsanweisungen ist ein wirksames IKS vorhanden.