Landkreis Havelland
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Vorlage - BV-0206/16  

 
 
Betreff: Festlegung eines Betreuungsquotienten für die Verlässliche Halbtagsgrundschule in Friesack ab dem Schuljahr 2016/17
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/Wo
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.09.2016 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

  1. Für die Finanzierung des kooperierenden Hortes an der Verlässlichen Halbtagsgrundschule in Friesack (Primarstufe der Kooperationsschule Friesack) wird ein Betreuungsquotient in Höhe von 45 % festgelegt.

 

  1. Der Quotient gilt im Verhältnis zur Schülerzahl in den Klassen 1 bis 6 des Grundschulteils und für eine Betreuungszeit bis 4 Stunden täglich.

 

  1. Die Finanzierung anhand dieses Betreuungsquotienten erfolgt ab dem 4. Quartal 2016 einschließlich Nachzahlung für den Monat September 2016.

 

  1. Der Grundsatzbeschluss BV-0091/09 über Verfahren und Finanzierung im Zusammenhang mit Verlässlichen Halbtagsgrundschulen wird durch diese Ausnahmeregelung im Übrigen nicht berührt.

 


Sachverhalt:

 

Die Primarstufe der Kooperationsschule Friesack wird ab dem 05.09.2016 als Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) arbeiten. Eine Genehmigung des Staatlichen Schulamtes dafür liegt vor. Für den funktionierenden Betrieb eines solchen Angebotes sind Kooperationspartner, insbesondere ein kooperierender Hort, von großer Bedeutung. Der Hort wird nunmehr in den Räumlichkeiten der Schule verortet.

 

Bislang gab es am Standort der Grundschule keinen Hort. Die Betreuung fand im Hortgebäude Eichenweg 6 statt, welches zur Kita „Rhinspatzen“ gehört. Die Entfernung zwischen Schule und Hort betrug 500 m. Das Hortgebäude ist stark sanierungsbedürftig. Die Erlaubnisbehörde hat dort seit 01.04.2014 nur noch im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Betreuung von 35 Kindern zugelassen. Diesen Tatsachen geschuldet gab es in der Stadt Friesack eine sehr geringe Inanspruchnahme des Hortes. Während 98 Schüler die Klassenstufen 1-3 besuchten, nahmen nur insgesamt 35 Kinder das Angebot Hort wahr.

 

Gemäß dem Grundsatzbeschluss BV-0091/09 finanziert der Landkreis Havelland einen im Rahmen der VHG kooperierenden Hort mittels eines Betreuungsquotienten verlässlich so weiter, wie er vor Entstehen der VHG ermittelt wurde. Herangezogen wird dazu die Stichtagsmeldung vom 01.09. im Jahr vor Entstehung der VHG. Zum 01.09.2015 wurden im Hort Friesack 31 Kinder bis 4 h täglich und 4 Kinder über 4 h täglich betreut. Daraus ergibt sich ein Personalbedarf von 1,6 VbE inklusive Leitungsanteil. Bei der Betreuung von 37 Kindern bis 4 h täglich ergibt sich ebenfalls ein Personalbedarf von 1,6 VbE. Die weitere Verfahrensweise wird nach dieser Umrechnung vereinfacht. Bei einer Schülerzahl von 180 Grundschülern im Schuljahr 2015/16 und 37 Hortkindern ergäbe sich ein Betreuungsquotient von lediglich 20,6 %. Dieser Betreuungsquotient unterschreitet erheblich die Quotienten in den vorhandenen 7 VHG des Landkreises Havelland.

 

Zuletzt hat der Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 17.09.2014 die Betreuungsquotienten für folgende Horte angepasst:

 

Hort „Havel-KIDS“ Europaschule Ketzin                             47 %

 

Hort der Käthe-Kollwitz-Grundschule Nauen                             49 %

 

Hort der Graf-von-Arco-Grundschule Nauen                            47 %

 

Im Durchschnitt aller VHG liegt der Betreuungsquotient bei 48,7 %. Dies entspricht einer realistischen Inanspruchnahme des Hortes.

 

Für den Hort der Kooperationsschule Friesack wird in Anlehnung an diese Werte ein Betreuungsquotient von 45 % festgelegt. Damit können bei einer Schülerzahl von 180 Grundschülern 81 Kinder bis zu 4 h von 3,4 VbE pädagogischen Fachkräften betreut, gebildet, erzogen und versorgt werden. Die Erzieher werden den Früh- und Späthort absichern sowie die Gestaltung des Tages ab 11.20 Uhr im Mittagsband, individuellen Lernzeiten, Freizeitangeboten und Arbeitsgemeinschaften begleiten.

 

In den VHG sollen Horte nicht über ihre Leistungsfähigkeit hinaus zur Unterstützung der VHG am Vormittag herangezogen werden. Ihr Engagement im schulischen Bereich kann nur so weit gehen, wie sie durch Schule oder Angebote Dritter am Nachmittag Entlastung erfahren. Es muss jedoch ausreichend pädagogisches Personal zur Verfügung stehen (und bezuschusst werden), um den tatsächlich zu betreuenden Hortkindern gerecht werden zu können. Der gesetzliche Anspruch dafür ergibt sich aus § 10 Abs. 1 i.V.m. § 16 Abs. 2 KitaG des Landes Brandenburg. Mit VHG kooperierende Horte dürfen zudem nicht schlechter gestellt werden als andere Horte.

 

Für das Schuljahr 2016/17 beginnt die Arbeit der VHG und des kooperierenden Hortes am Standort Schule in Friesack. Schule wird zu einem attraktiven Lern- und Lebensort für die Kinder weiterentwickelt. Für den Hort lagen im Mai 2016 bereits 65 Anmeldungen vor, was einer Quote von 36 % entspräche. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl weiter ansteigt.

 

Die Schülerzahlen und die Anzahl der Hortverträge werden jährlich zum 01.09. an den Landkreis gemeldet. Der Landkreis wird somit die tatsächlichen Entwicklungen im Blick behalten und gegebenenfalls nachsteuern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Umstrukturierung zur VHG mit Hort am Standort Schule wächst die Anzahl der zu betreuenden Kinder. Bei einer Finanzierung von 45 % der Grundschüler entstehen Mehrkosten im Jahr 2017 in Höhe von ca. 70.000 €. Der Aufwand wurde bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

134.000 €

531200/    3650101/       51100

Erläuterung/Deckungsvorschlag

Der Mehraufwand wurde bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 


Anlagen:

 

keine