Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Beschlussvorschlag:
In Fortführung bewährter zwölfjähriger Kooperation setzen Landkreis und Havelland Kliniken die Zusammenarbeit bei den durch das ÖGD-Gesetz pflichtigen Unter-suchungen der Kinder im Alter von 2 ½ bis 3 ½ Jahren in Einrichtungen, bei Tages-pflegepersonen und der Hauskinder sowie der Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler 10. Klassen, zugleich Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz fort. Zur gegenseitigen Planungssicherheit ist eine Vertragsverlängerung um drei Jahre abgestimmt.
Sachverhalt:
I. Problem
Die Problemstellung ist im überarbeiteten § 1 „Präambel“ des Kooperationsvertrages dargelegt. Der Landkreis kann durch die Übertragung kinderärztlicher Untersuchung auf Klinikärzte seine Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, hier die Untersuchung von Kindern in drei Altersklassen in besonders hohem Maße erfüllen.
Statistische Übersicht:
Untersuchungen der Kinder im Alter zwischen 2 ½ und 3 ½ Jahren
Schuljahr 2013/2014 Soll Ist Quote 1.033 943 91,9 %
Schuljahr 2014/2015 Soll Ist Quote 992 911 91,8 %
Schuleingangsuntersuchungen (ausschließlich durch den KJGD des Gesundheitsamtes):
Schuljahr 2013/2014 Soll Ist Quote 1.538 1.535 99,8 %
Schuljahr 2014/2015 Soll Ist Quote 1.611 1.603 99,5 %
Schulabgangsuntersuchungen 10. Klassen
Schuljahr 2013/2014 Soll Ist Quote 1.525 1.436 94,2 %
Schuljahr 2014/2015 Soll Ist Quote 1.643 1.491 90,8 %
Die Untersuchungsquoten bei den Kindern um das 3. Lebensjahr herum, ob sie in Einrichtungen betreut werden oder Hauskinder sind, sind mit ca. 90 % landesweit führend.
Gegenüber der Statistik von vor drei Jahren ist festzustellen:
Trotz des deutlich gestiegenen Untersuchungsumfanges konnten durch die Kooperation mit den Kliniken die Untersuchungsquoten eingehalten oder verbessert werden.
II. Lösung
Der Kooperationsvertrag zwischen Landkreis Havelland und Havelland Kliniken wird fortgeschrieben.
III. Alternativen
Der Landkreis Havelland könnte diese Aufgaben mit eigenem, zusätzlichem Personal erfüllen. Hierfür wäre mindestens ein weiteres Team bestehend aus einer Kinderärztin und einer Arzthelferin notwendig. Da es ähnlich wie den Vorjahren im II. Quartal 2016 mangels Bewerbungen nicht möglich war, einen Ende März 2016 aus Altersgründen ausgeschiedenen Kinderarzt zu ersetzen, ist die weitere Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kliniken von essentieller Bedeutung.
IV. Finanzierung
Für die Haushaltsjahre 2016 ff. sind entsprechende Haushaltsmittel in der Satzung eingestellt bzw. geplant, welche die von den Kliniken eingebrachten Erhöhungen der Untersuchungskosten aufgrund steigender Lohnkosten berücksichtigen.
V. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
Aus einem durch den Landrat genehmigten Aufgabenschwerpunkt des Amtes 53 ist mittlerweile routinierte Zusammenarbeit entstanden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Kooperationsvertrag
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