Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Vorlage - BV-0200/16  

 
 
Betreff: 4. Fortschreibung des Vertrages zur Kooperation zwischen Landkreis Havelland und den Havelland Kliniken GmbH zur Durchführung von Untersuchungen von Schulkindern und Kindern in Kindertagesstätten im Landkreis Havelland
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat II, Amt 53 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in: Lueck, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit    
Kreisausschuss Entscheidung
06.06.2016 
Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
4. Fortschr. Koop.-Vertr. LK HVL mit HVL-Kliniken

Beschlussvorschlag:

 

In Fortführung bewährter zwölfjähriger Kooperation setzen Landkreis und Havelland Kliniken die Zusammenarbeit bei den durch das ÖGD-Gesetz pflichtigen Unter-suchungen der Kinder im Alter von 2 ½ bis 3 ½ Jahren in Einrichtungen, bei Tages-pflegepersonen und der Hauskinder sowie der Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler 10. Klassen, zugleich Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz  fort.

Zur gegenseitigen Planungssicherheit ist eine Vertragsverlängerung um drei Jahre abgestimmt.

 


Sachverhalt:

 

I. Problem

 

Die Problemstellung ist im überarbeiteten § 1 „Präambel“ des Kooperationsvertrages dargelegt.

Der Landkreis kann durch die Übertragung kinderärztlicher Untersuchung auf Klinikärzte seine Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, hier die Untersuchung von Kindern in drei Altersklassen in besonders hohem Maße erfüllen.

 

 

 

 

 

 

Statistische Übersicht:

 

Untersuchungen der Kinder im Alter zwischen 2 ½ und 3 ½ Jahren

 

Schuljahr 2013/2014

Soll                                                        Ist                                          Quote

1.033                                                        943                                          91,9 %

 

Schuljahr 2014/2015

Soll                                                        Ist                                          Quote

992                                                        911                                          91,8 %

 

Schuleingangsuntersuchungen

(ausschließlich durch den KJGD des Gesundheitsamtes):

 

Schuljahr 2013/2014

Soll                                                        Ist                                          Quote

1.538                                                        1.535                                          99,8 %

 

Schuljahr 2014/2015

Soll                                                        Ist                                          Quote

1.611                                                        1.603                                          99,5 %

 

Schulabgangsuntersuchungen 10. Klassen

 

Schuljahr 2013/2014

Soll                                                        Ist                                          Quote

1.525                                                        1.436                                          94,2 %

 

Schuljahr 2014/2015

Soll                                                        Ist                                          Quote

1.643                                                        1.491                                          90,8 %

 

Die Untersuchungsquoten bei den Kindern um das 3. Lebensjahr herum, ob sie in Einrichtungen betreut werden oder Hauskinder sind, sind mit ca. 90 % landesweit führend.

 

Gegenüber der Statistik von vor drei Jahren ist festzustellen:

 

  1. Die Zahl ca. drei Jahre alter Kinder im Landkreis ist stabil, die Untersuchungs-quote etwas gestiegen.
  2. Die Zahl der Einschulkinder hat sich gegenüber dem Vergleichszeitraum um ca. 10 % erhöht. Der Landkreis erreicht hier effektiv eine Vollerhebung in statistischer Sicht.
  3. Ungewöhnlich stark vermehrt hat sich gegenüber vor drei Jahren die Zahl der Schulabgänger von ehemals 1100 bis 1300 auf jetzt 1520 bis 1640.

Trotz des deutlich gestiegenen Untersuchungsumfanges konnten durch die Kooperation mit den Kliniken die Untersuchungsquoten eingehalten oder verbessert werden.

 

 

 

 

II. Lösung

 

Der Kooperationsvertrag zwischen Landkreis Havelland und Havelland Kliniken wird fortgeschrieben.

 

III. Alternativen

 

Der Landkreis Havelland könnte diese Aufgaben mit eigenem, zusätzlichem Personal erfüllen. Hierfür wäre mindestens ein weiteres Team bestehend aus einer Kinderärztin und einer Arzthelferin notwendig. Da es ähnlich wie den Vorjahren im   II. Quartal 2016 mangels Bewerbungen nicht möglich war, einen Ende März 2016 aus Altersgründen ausgeschiedenen Kinderarzt zu ersetzen, ist die weitere Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kliniken von essentieller Bedeutung.

 

IV. Finanzierung

 

Für die Haushaltsjahre 2016 ff. sind entsprechende Haushaltsmittel in der Satzung eingestellt bzw. geplant, welche die von den Kliniken eingebrachten Erhöhungen der Untersuchungskosten aufgrund steigender Lohnkosten berücksichtigen.

 

V. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen

 

Aus einem durch den Landrat genehmigten Aufgabenschwerpunkt des Amtes 53 ist mittlerweile routinierte Zusammenarbeit entstanden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

130.000,- €

543100 / 53000 / 4140201

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 


Anlagen:

 

 

 

Kooperationsvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Fortschr. Koop.-Vertr. LK HVL mit HVL-Kliniken (111 KB)