Landkreis Havelland
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Vorlage - MV-0033/16  

 
 
Betreff: Erweiterung der Deponie Schwanebeck um den zweiten Bauabschnitt
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Anhörung
18.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit    
Kreisausschuss Anhörung
06.06.2016 
Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

I.              Problem

Der Landkreis Havelland entsorgt die ihm überlassenen gemischten Siedlungsabfälle und vergleichbare Abfälle in der Mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) am Standort Schwanebeck. Bei der Abfallbehandlung entstehen Abfälle, die auf der Deponie Schwanebeck abgelagert werden. Der Deponieabschnitt ist mit Ablauf des Jahres 2017 verfüllt. Nach den Festlegungen des Abfallwirtschaftskonzeptes war zu prüfen, ob die Verbrennung der Abfälle wirtschaftlicher ist, als die Fortsetzung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung. Aufgrund des Preisanstiegs der Verbrennungskosten und der verbleibenden Leerstandkosten der MBA ist die Fortsetzung der kalten Rotte für den größten Teil der dem Landkreis Havelland überlassenen Abfälle derzeit die wirtschaftlichste Option. Deshalb ist es notwendig, eine Deponierungsmöglichkeit für MBA-Abfälle nach der Verfüllung des ersten Bauabschnitts zu schaffen. Eine Preisabfrage an die Betreiber der Deponie Vorketzin durch die Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh) erbrachte kein wirtschaftliches Ergebnis.

 

II.              Lösung

Die kreiseigene Deponie soll um einen zweiten, bereits genehmigten Bauabschnitt erweitert werden. Dieser Bauabschnitt hat ein Planablagerungsvolumen von 105.000 m³. Um eine unter Berücksichtigung der zukünftigen abfallrechtlichen Entwicklung und den lokalen abfallwirtschaftlichen Gegebenheiten angemessene Verfülldauer zu realisieren, ist eine Reduzierung des Deponievolumens des zweiten Bauabschnitts auf 60.000 m³ vorgesehen. Beginn der Verfüllung ist Anfang 2018.

Verfüllende wäre Juni 2023 (Szenario A 2) bzw. Februar 2025 (Szenario B 2). Die Planannahmen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

 

 

Szenario A

Szenario B

 

 

1

2

1

2

 

Deponievolumen [m³] 

genehmigt

geplant

genehmigt

geplant

 

105.000

60.000

105.000

60.000

Einbau-dichte [Mg/m³]

Deponatmenge [Mg/a]

12.339

8.759

 

Verfülldauer [a]

10,2

5,8

14,4

8,2

1,2

Ende der Verfüllung

Februar

2028

Juni 2023

März

2033

Februar

2025

 

 

Erläuterung zu Szenario B:

Bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebotes sollen ca. 10.000 Mg der gemischten Siedlungsabfälle aus dem westlichen Kreisgebiet in einer thermischen Behandlungsanlage entsorgt werden. Dadurch wird die Ablagerungsmenge verringert und die Laufzeit entsprechend verlängert. Ergibt sich kein wirtschaftliches Angebot, gilt Szenario A.

 

Für eine angepasste Verfülldauer sind folgende Gründe anzuführen:

 

  1. 2020:

Gebot der Vergärung von Bioabfällen gemäß Bioabfallstrategie des Landes Brandenburg; damit nur noch Umschlag der Bioabfälle in der MBA Schwanebeck. Die Fixkosten werden vollständig auf die gemischten Siedlungsabfälle umgelegt.

 

  1.    Zunehmendes Risiko hoher Instandhaltungskosten der MBA durch technischen Verschleiß der 2005 in Betrieb genommenen Anlage

 

  1. Bestrebungen der EU Ablagerungsverbote von recyclingfähigen

Siedlungsabfällen einzuführen

 

  1. Reduzierung der Mengen an gemischten Siedlungsabfällen durch Verschärfung der Recyclingquoten im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

  1. Kreisgebietsreform

 

Bei Verkürzung der Ablagerungsdauer kann um das Jahr 2020 der kommunalen Abfallwirtschaft im Landkreis Havelland eine neue Richtung gegeben werden, ohne dass eine nur teilrefinanzierte Deponie vorliegt.

 

Zudem besteht auch die Möglichkeit einer zusätzlichen Erweiterung der Deponie über die Restkapazität des zweiten Bauabschnitts und des bereits genehmigten dritten und vierten Bauabschnitts.

 

Hergeleitet aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten des ersten Bauabschnitts im Jahr 2000 ergeben sich unter Berücksichtigung des Preisanstiegs für den Ingenieurtiefbau Plan-Errichtungskosten für den zweiten Bauabschnitt gemäß der nachfolgenden Tabelle:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten Deponie Schwanebeck,

2. Bauabschnitt (Plankosten 2017)

EUR brutto

Verhältnis

AHK

Verhältnis

Ablagerungsvolumen

Ablagerungsvolumen 60.000 m³

1.103.120

72 %

57 %

Ablagerungsvolumen 105.000 m³

1.529.338

100 %

100 %

 

III.              Alternativen

  • Beschaffen der Leistung Deponierung bei Inkaufnahme höherer Kosten durch

beauftragte Dritte

 

  • Errichtung des zweiten Bauabschnitts mit dem gesamten genehmigten

Ablagerungsvolumen, dadurch Verlust der Möglichkeit umzusteuern und lange Verfülldauer (höhere kalkulatorische Zinsen und Betriebskosten, wie Deponiesickerwasserentsorgung)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

1.103.200,00 Euro

047101/66000/5370101 (66. INV.005)

Erläuterung/Deckungsvorschlag

047101/66000/5370101 (66.UBF,005)

 


Anlagen:

 

keine