Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 1) tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2016 in Kraft.
Sachverhalt:
I. Problem
Aktuell gilt im Taxigewerbe die am 12. Dezember 2013 vom Kreistag beschlossene Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland.
Zum 1. Januar 2015 erfolgte die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 8,50 €/Stunde.
Im Hinblick darauf beantragten der Taxiverband Nauen e. V. sowie die Innung des Rathenower Taxigewerbes e. V. Ende August 2014 die nachfolgend dargestellten Änderungen der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland (Anlage 2), um die Existenz der Unternehmen zu sichern.
Änderungen: aktuell neu
- Grundbetrag 2,50 € 3,50 €
- Beförderungspreis (Besetztfahrten je km):
a) werktags 06:00 – 22:00 Uhr bis 7 km 1,70 € 2,20 € jeder weitere km 1,40 € 1,70 €
b) werktags 22:00 – 06:00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 7 km 1,70 € 2,20 € jeder weitere km 1,60 € 2,00 €
- Wartezeit je Stunde / je Minute 24,00 € / 0,40 € 30,00 €/0,50 €
- Zuschlag für Großraumtaxe 1,20 € 1,50 €
- Zuschlag für Transport von Haustieren 1,20 € 1,50 €
- Zuschlag für den Transport von Gepäck 0,80 € 1,50 €
- Leeranfahrten je km 0,80 € 1,00 €
Die sonstigen in der Verordnung bestimmten Entgelte sollen unverändert bestehen bleiben.
Das Taxigewerbe selbst geht empirisch an Tarifvorschläge heran, ohne fundiert zu kalkulieren. D. h. allein die Erfahrung wird als Erkenntnisquelle für beantragte Änderungen herangezogen.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Landkreis Havelland im Januar 2015 ein Unternehmen mit der Erstellung eines Gutachtens mit dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes zu beurteilen, die örtliche Tarifsituation mit Bezug auf die Mindestlohneinführung zu begutachten und daraus eine Empfehlung für die Höchstzahl an Genehmigungen abzuleiten sowie einen angemessenen Tarif vorzuschlagen.
Nach Auswertung aller ihm vorliegenden Daten kam der Gutachter zum Ergebnis, dass der aktuelle Taxitarif im Landkreis Havelland für die Unternehmer nicht auskömmlich ist, da Fahrten erst ab dem 44. Kilometer (am Tage) und ab dem 26. Kilometer (in der Nacht) kostendeckend sind. Summarisch geht der Gutachter von Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Gegenwart und Anzeichen einer Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Gewerbes in der Zukunft aus. Infolgedessen ermittelte er ein kostendeckendes Modell zum Tarifentgelt und legte der Verwaltung einen entsprechenden Tarif vor, der für die Gewerbeunternehmer auskömmlich ist.
II. Lösung
Gemäß § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. § 6 Verordnung über die zuständigen Behörden und über die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefGZV) wird der Landkreis Havelland ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Der Landkreis ist gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 39 Abs. 2 PBefG verpflichtet, die für das Pflichtfahrgebiet Landkreis Havelland festzusetzenden Beförderungsentgelte unter Kontrolle zu halten und daraufhin zu überprüfen, ob sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen angemessen sind. Die Beförderungsentgelte sind so festzusetzen, dass sie kostendeckend sind. Die vom Gesetz im öffentlichen Interesse gewünschte Einhaltung der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Taxengewerbes gebietet darüber hinaus zusätzlich die Veranschlagung einer angemessenen Gewinnspanne.
Das Ergebnis des Gutachtens ist durch den Gutachter am 12. April 2016 im Beisein der Vertreter des Landkreises Havelland sowie der Taxiinnungen präsentiert worden. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Vertreter der Taxiinnungen sodann deutlich gemacht, dass der vom Landkreis Havelland vorgeschlagene Tarif (Ergebnis des Gutachtens) nach ihrer Einschätzung zu hoch sei. Es bestehe die Gefahr, dass aufgrund des beabsichtigt starken Anstiegs der Entgelte die Nachfrage nach Beförderungsaufträgen im Taxenverkehr zurückgehe. Dieser Gefahr wollten sich die Taxiunternehmen nicht aussetzen. Zu eigenen Lasten haben sich daher die Taxiunternehmer für einen – im Vergleich zum Gutachtervorschlag - reduzierten Tarif ausgesprochen.
Unter Abwägung der notwendigen Auskömmlichkeit des Unternehmers einerseits und der vorgetragenen Bedenken zum erwarteten Nachfragerückgang andererseits schließt sich der Landkreis Havelland dem von den Taxi-Vertretern unterbreiteten Vorschlag an, die Entgelte – wie ursprünglich von diesen beantragt - zu erhöhen (Anlage 3). Diese Herangehensweise wird durch obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteil des OVG Hamburg – Az.: 3 Bf 62/06.Z vom 23.06.2009) gedeckt, der zufolge bei der Entgeltfestsetzung neben dem Kriterium der Auskömmlichkeit der Tarife auch der Einfluss auf die Akzeptanz/Nachfrage nach Beförderungsleistungen durch die Tarifänderung zu betrachten ist.
Parallel dazu soll die Nachfragesituation beobachtet und gegebenenfalls in ca. 1,5 Jahren eine erneute Anpassung der Taxientgelte vorgenommen werden.
Ein Vergleich der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen der umliegenden Landkreise ist der Anlage 4 zu entnehmen.
III. Alternativen
Festsetzung der Entgelte gemäß Vorschlag des Gutachters (Anlage 4).
IV. Bereits vorliegende Festlegungen des Landrates, Vorlagen
BV 0402/13 vom 12.12.2013, Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland
Anlage 2: Antrag auf Preisanpassung der Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr im Landkreis Havelland
Anlage 3: Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Havelland - Synopse –
Anlage 4: Übersicht Beförderungsentgelte im Land Brandenburg
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