Landkreis Havelland
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Vorlage - MV-0032/16  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht zum Thema Breitbandversorgung im Landkreis Havelland unter Berücksichtigung der Bundesrichtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
  Aktenzeichen:80.02
Federführend:Dezernat V Bearbeiter/-in: Witte, Antje
Beratungsfolge:
Ausschuss Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus Anhörung
25.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Anhörung
06.06.2016 
Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Anhörung
20.06.2016 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Übersicht Breitbandverfügbarkeit

Sachverhalt:

 

Eine gute Breitbandversorgung hat sich zu einer wesentlichen Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale Kommunikation auch in den ländlichen Regionen entwickelt. Sie steigert die Lebensqualität unserer Bürger, die Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen und ansiedelnden Unternehmen und somit die Attraktivität des Landkreises Havelland. Die wirtschaftliche Bedeutung von leistungsstarken Kommunikationsnetzen ist mittlerweile mit der Wasser-, Strom- und Gasversorgung gleichzusetzen. Der weitere Ausbau des Breitbandnetzes im Landkreis Havelland gehört somit zu den großen Herausforderungen der Kreisentwicklung.

 

Auch wenn bisherige Ausbaumaßnahmen teilweise deutliche Verbesserungen in einem Großteil des Landkreises gebracht haben, konnten dennoch nicht alle Orte davon profitieren. Dies ist der Anlass, dass weiterhin schlecht- oder gar unversorgte Orte (sog. „weiße Flecken“) im aktuellen Programm des Bundes zum Breitbandausbau Berücksichtigung finden.

 

Um den Ausbau von leistungsfähigen Informations- und Kommunikationsnetzen, mit dem Ziel eine zuverlässige Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s (im Download) zu gewährleisten, voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Anschluss an die bereits abgeschlossene Maßnahme „Glasfaserstrategie 2020“ des Landes Brandenburg am 22.10.2015 die Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (BR Breitband) erlassen.

 

Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Förderung bislang unversorgter Gebiete, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist und ohne Förderung sonst sehr wahrscheinlich nicht zeitnah erfolgen würde (bspw. großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl). Das Programm legt ein zweistufiges Vorgehen nahe, das jeweils gesondert gefördert wird:

 

  1. Inanspruchnahme von externen Planungs- und Beratungsleistungen zur Planung einer potenziellen Breitbandausbaumaßnahme,
  2. Durchführung der Investitionsmaßnahme zum Breitbandausbau.

 

Die Planung und Durchführung von geförderten Projekten zum Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandinfrastrukturen ist komplex und umfasst diverse Themengebiete. So treten technische, ökonomische sowie rechtliche Fragen auf. Aus angeführtem Grund können projektverantwortliche Kommunen durch einen separaten Antrag Fördermittel für Beratungs- und Planungsleistungen erhalten, um eine fachgerechte Planung und ein qualifiziertes Projektmanagement gewährleisten zu können. Das im Land Brandenburg zuständige Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) hat zwischenzeitlich die Empfehlung herausgegeben, dass Antragstellungen zur BR Breitband möglichst seitens der Landkreise und kreisfreien Städte erfolgen sollten, um die Erfolgsaussichten der Anträge zu erhöhen.

 

Zunächst ist die Ermittlung des Ist-Zustandes des Breitbandausbaus (sog. Machbarkeitsstudie) durch bisherige Maßnahmen (gefördert oder auch „Eigenausbau“ der Anbieter) für den gesamten Landkreis Havelland zu ermitteln. Hier empfiehlt das MWE, dies durch einen kompetenten Planungs- oder Ingenieurdienstleister durchführen zu lassen.

 

Inhalte der „Machbarkeitsstudie“:

 

-          Analyse der Ausgangssituation der Breitbandversorgung

-          Vor- sowie Nachteile verschiedener Ausbau-Szenarien und Technologieansätze

-          Kostenschätzung auf Basis einer Grobplanung

-          Wirtschaftlichkeitsvergleich und Empfehlungen für die Modellwahl

-          Markterkundungsverfahren zu den privatwirtschaftlichen Ausbauplänen der nächsten drei Jahre (inklusive Mobilfunk)

 

Da diese gemäß BR Breitband förderfähig ist (maximale Fördersumme 50.000,- €), hat das zuständige Amt für Kreisentwicklung und Wirtschaft zwischenzeitlich einen diesbezüglichen Antrag beim BMVI gestellt.

 

Mit Schreiben vom 13.05.2016 teilte der zuständige Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Herr Alexander Dobrindt mit, dass der Antrag des Landkreises auf Gewährung besagter Beraterleistungen positiv beschieden wurde. Der Fördermittelbescheid wird/wurde dem amtierenden Landrat am 30.05.2016 persönlich übergeben. Nunmehr ist vorgesehen noch im II. Quartal 2016 eine beschränkte Ausschreibung der Machbarkeitsstudie vorzunehmen.

 

Ertrag und Aufwand in Höhe von 50.000 EUR werden durch die beantragten Bundesmittel gedeckt.

 

Der möglicherweise erforderliche Eigenanteil wird durch den Kreishaushalt 2016 abgesichert.

Die Bürgermeister, Amtsdirektoren und die Amtsdirektorin der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter sind mit elektronischer Nachricht vom 01.04.2016 über den aktuellen Bearbeitungsstand informiert und gebeten worden, unterstützend mitzuwirken.

 

Da eine eventuelle Infrastrukturmaßnahme gemäß BR Breitband frühestens 2017 gefördert stattfinden kann, werden dafür ggf. erforderliche Eigenanteile mit den Beratungen zum Haushaltsplan 2017 in der üblichen Beratungsfolge vorgeschlagen.

Die Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Ausbaus sind ebenfalls über dieses Bundesprogramm förderfähig.

 

Eine Entscheidung über die Umsetzung von Maßnahmen aus der Machbarkeitsstudie heraus wird voraussichtlich im II. Quartal 2017 möglich sein. Hierzu wird eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten sein; über den Fortgang im Verfahren  wird fortlaufend informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten

Sachkonto/Kostenstelle/Kostenträger

50.000

191234/80000/5710101

Erläuterung/Deckungsvorschlag

 

 


Anlagen:

Übersicht Breitbandverfügbarkeit

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Breitbandverfügbarkeit (924 KB)