Landkreis Havelland
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Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss möge beschließen, dass
1. der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Ortsverband Nauen für die Lose 1, 3, 5 und 19;
2. die Deutsches Rotes Kreuz Fahrdienste Potsdam/Brandenburg GmbH, Nuthetal für das Los 2;
3. der Taxi- & Mietwagenbetrieb Klaus-Dieter Schewski, Falkensee für das Los 4;
4. das Taxi Harald Kantel, Börnicke für das Los 6;
5. die BerlinMobil Frank Richter GmbH Berlin für die Lose 7, 8 und 11;
6. die Wendt-Transporte Plattenburg für das Los 10;
7. der Lebens-, Alters- und Behindertenhilfe e. V. Havelland, Rathenow für die Lose 12, 13 und 14;
8. die Taxi-Fuhrbetrieb Fred Meier GmbH, Rathenow für das Los 15;
9. die KFD Ambulance GmbH, Falkensee für das Los 17;
10. der Arbeiter-Samariter-Bund e. V, Nauen für die Lose 16 und 18;
11. die Wirtschafts- und Verwaltungsservice im Oberlinhaus GmbH, Potsdam für das Los 20
den Zuschlag erhalten.
I. Sachverhalt:
Gemäß §112 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Havelland über die Schülerbeförderung und die Gewährung von Zuschüssen zu den Schülerfahrtkosten vom 2. April 2004, zuletzt geändert durch die Dritte Änderungssatzung vom 2. Juli 2010 erfolgt die Beförderung von Schülern mit einer vorliegenden körperlichen bzw. geistigen Behinderung oder einer Mehrfachbehinderung mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule. Entsprechend den Verfahrensbestimmungen § 6 (4) der Satzung erfolgt die Organisation und Auftragsvergabe der Beförderung im Schülerspezialverkehr durch das Schulverwaltungsamt des Landkreises.
Aufgrund der fristgerechten Kündigung von 5 Personenbeförderungsverträgen im Schülerspezialverkehr zum 31. Juli 2016 erfolgte zur Sicherstellung der weiteren Beförderung der Schüler die Ausschreibung dieser 5 Touren. Weitere 11 befristete Personenbeförderungsverträge enden am 20. Juli 2016, bei denen die Beförderung im neuen Schuljahr weiter abzusichern ist.
Für einen weiteren Personenbeförderungsvertrag wurde aufgrund des angestiegenen Tourenumfanges im Schuljahr eine fristgerechte Kündigung vorgenommen. Für das neue Schuljahr wurde diese Tour in 2 Lose gesplittet und in diese Ausschreibung integriert.
Des Weiteren reicht die vorhandene Beförderungskapazität aus den Wohnorten Nauen und Brieselang zur Havellandschule in Markee für die Einschüler nicht aus, so dass 2 weitere Touren erforderlich wurden.
II. Lösung:
Zur Vergabe dieser Beförderungsleistungen im Schülerspezialverkehr, ab dem 5. September 2016 und zur Erzielung eines wirtschaftlichen Ergebnisses, wurde die Gesamtleistung mit einer geschätzten Vergabesumme in Höhe von 388.684,00 € netto in einem EU-weiten, offenen Verfahren nach Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) ausgeschrieben. Bei der Schätzung dienten die Ergebnisse der km-Kosten der öffentlichen Ausschreibung im Jahr 2015 als Grundlage.
Die Beförderungsverträge im Schülerspezialverkehr sollen unbefristet geschlossen werden, um für die behinderten Schülerinnen und Schüler stabile Beförderungsverhältnisse über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Demzufolge wurde bei der Ermittlung der Vergabesumme gemäß § 3 (4) VgV der 48-fache Monatswert in Höhe von 1.361.700,00 € berücksichtigt.
Zur Wahrung der allgemeinen Grundsätze entsprechend § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) wurde die zu vergebende Gesamtleistung in 20 Lose geteilt. Jedes Los beinhaltet die Beförderung von einem Wohnterritorium zu einer bestimmten Schule, um zumutbare Beförderungszeiten für die Schüler zu sichern.
Los 10 SPV Heiligengrabe - Förderschule für geistig Behinderte im Jugenddorf Prignitz, Hoppenrade und zurück
Los 11 SPV Schönwalde - Schule am Norberthaus gGmbH, Michendorf und zurück
Los 12 SPV Friesack - Förderschule „Spektrum“ - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Rathenow und zurück
Los 13 SPV Haage, Landin, Kotzen, Stechow, Rathenow - Förderschule „Spektrum“ - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Rathenow und zurück
Los 14 SPV Möthlitz, Jerchel, Bützer, Rathenow - Förderschule „Spektrum“ - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Rathenow und zurück
Los 15 SPV Rathenow - Gesamtschule „Bruno H. Bürgel“, Rathenow und zurück
Los 16 SPV Falkensee – Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Markee und zurück
Los 17 SPV Dallgow-Döberitz, Elstal, Wustermark – Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Markee und zurück
Los 18 SPV Nauen - Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, Markee und zurück
Los 19 SPV Brieselang – Havellandschule - Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunk „geistige Entwicklung“, Markee und zurück
Los 20 SPV Falkensee - Oberlinschule, Potsdam und zurück
16 Firmen/Vereine haben die Ausschreibungsunterlagen abgefordert und erhalten. 14 Bieter reichten ihr Angebot fristgerecht ein (Submission 22. April 2016, 10:00 Uhr). Nach Überprüfung und Sichtung der einzureichenden Unterlagen wurden alle Bieter zur Wertung zugelassen. Die Bieter reichten ein Angebot für ein oder mehrere Lose ein.
Darüber hinaus gab 1 Bieter insgesamt je 1 Nebenangebot für 15 Lose ab.
Im Vergabeverfahren erfolgte für Los 9 eine Teilaufhebung gemäß § 20 EG (1a), da für dieses Los kein Angebot eingegangen war. Aus diesem Grund erfolgt zur Absicherung der Beförderung anschließend ein separates Freihändiges Vergabeverfahren.
Von den insgesamt eingereichten 71 Hauptangeboten und 15 Nebenangeboten wurden 70 Hauptangebote gewertet.
1 Hauptangebot für 1 Los wurde gemäß § 19 (1) VOL/A-EG ausgeschlossen, da der angebotene Kostensatz nicht eindeutig ersichtlich war und somit die Gefahr von unzulässigen Angebotsmanipulationen nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die 15 Nebenangebote eines Bieters wurden nicht zugelassen, da die geforderten Mindestanforderungen für Nebenangebote Punkt 3 und 5 nicht erfüllt wurden.
Nach der wirtschaftlichsten Wertung ergab sich der Vergabevorschlag wie im Beschlussvorschlag aufgeführt:
III. Alternativen:
keine
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung:
Kreisausschuss gem. § 50, Abs. 2 BbgKVerf i. V. m § 11, Abs. 4 Buchstabe c) i. V. m. § 18, Abs. 2 Buchstabe a) der Hauptsatzung des Landkreises Havelland
V. Bereits vorliegende Entscheidungen
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
keine |
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