Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Herr Dr. Schröder, Landrat, informiert insbesondere über Folgendes:
Die Enquete-Kommission “Kommunal- und Landesverwaltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ (EK 5/2) hat am 27.09.2013 ihren Abschlussbericht beschlossen. Aus kreislicher Sicht ist insbesondere der weitreichende Katalog mit Empfehlungen zur Übertragung von Landesaufgaben auf die Landkreise hervorzuheben. Insoweit gilt weiterhin die Grundaussage aus dem Einsetzungsbeschluss, dass eine Funktionalreform Grundlage für eine Gebietsreform ist. Damit geht die Empfehlung einher, künftig sieben bis zehn Landkreise zu bilden. Hinsichtlich der kreisfreien Städte hat sich die EK 5/2 mehrheitlich darauf zurückgezogen, eine vertiefte und zielgerichtete Prüfung einer Einkreisung zu empfehlen. Für die gemeindliche Ebene wird eine Weiterentwicklung der Ämter in Richtung einer Verbandsgemeinde empfohlen.
Die Zuwendungen des Landkreises für die Arbeit der Fraktionen für 2013 sind bis spätestens zum 31.03.2014 abzurechnen. Die anteilige Abrechnung der Fraktionsgelder für 2014 (Monate Januar bis Mai) aufgrund des Endes dieser Wahlperiode hat dann bis zum 25.06.2014 zu erfolgen. Dem Büro des Kreistages liegen bis auf eine noch keine anteiligen Bedarfsmiteilungen für die noch verbleibende Wahlperiode in 2014 vor. Der Bedarf in 2014 ab den Monat Juni beginnend ist ebenfalls bis zum 25.06.2014 anzumelden.
Der Landkreis konzentriert sich derzeit auf die Ertüchtigung touristischer Infrastruktur an der unteren Havel und des Radwegenetzes, die Wiederbelegung von Landschafts- und Herrenhausparkanlagen sowie das Erstellen eines kulturellen Begleitprogramms. Der BUGA-Zweckverband geht von 1,5 Mio. Besuchern aus. Die Durchführungskosten für die BUGA werden sich auf ca. 18 Mio. Euro und für das Marketing auf 1,6 Mio. Euro belaufen. Eine vertiefende Information zum Stand der BUGA-Vorbereitungen sollte im zuständigen Ausschuss Wirtschaftsförderung/K/S/T erfolgen.
Zum 01.01.2014 hat das BMAS gemäß Verordnungsermächtigung (§ 40 SGB XII) die neue Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung erlassen. Nach § 1 werden die Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent erhöht. In der Regelbedarfsstufe 1 erhält eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt, 391 Euro als Regelbedarf.
Die Quote für den Landkreis zur Aufnahme von Asylbewerbern ist erneut erhöht worden. Insgesamt hat der Landkreis im Jahr 2013 damit 236 Personen aufzunehmen. Das Dezernat II/Sozialamt wird in Friesack, im jetzigen Lehrlingswohnheim des OSZ, eine weitere Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende betreiben, um Verpflichtungen zur Unterbringung nachzukommen. Die Aufnahme der Asylsuchenden für die Monate November und Dezember ist allerdings durch einen akuten TBC-Fall im Erstaufnahmelager Eisenhüttenstadt verschoben. Die Suche nach geeigneten Unterkünften für Asylsuchende und ausländische Flüchtlinge ist nach wie vor nicht einfach. Daher habe er die Amtsdirektoren und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, insbesondere im Osthavelland, eindringlich gebeten, den Landkreis bei der Standortsuche und planungsrechtlichen Umsetzung sowie der Anmietung von Wohnungen, z. B. durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, zu unterstützen. Eine Diskussion über konkrete Standorte für die Unterbringung von Asylsuchenden sollte aber zunächst nicht öffentlich geführt werden.
Zum Stichtag 31.11.2013 sind insgesamt 58 Anträge auf Zahlung von Betreuungsgeld eingegangen. Davon sind 11 Anträge abzulehnen. Seit dem 02.12.2013 steht dem Jugendamt auch das zur Bearbeitung des Betreuungsgeldes erforderliche EDV-Programm zur Verfügung.
Die Fälle notwendiger stationärer Unterstützung in Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, insbesondere von jungen Müttern mit kleinen Kindern (§ 19 SGB VIII), steigen exorbitant an. Inzwischen müssen 15 Familien betreut werden. In den vergangenen Jahren waren dies im Durchschnitt fünf Familien.
Es wurde eine gemeinsame Geschäftsordnung verabschiedet. Das Projekt „Gesundheitsförderung durch körperliche Aktivität, Sport und Bewegung“ startet voraussichtlicher im Frühjahr 2014. Dieses soll sich der Bewegungsförderung beginnend ab Kita in Zusammenarbeit mit Vereinen, Kreissportbund und Kostenträgern widmen. Näheres ist in der eingerichteten Arbeitsgruppe noch vorzubereiten. Diese widmet sich auch dem Reha-Sport, etwa Koronar-Sportgruppen.
Ein erstes Elektrofahrzeug ist für das Umweltamt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes in die Erprobung gegangen.
Im Jahr 2013 erfolgten bis dato 1.275 Plankontrollen, 50 Abnahmekontrollen bei neu gegründeten oder neu niedergelassenen Unternehmen, 207 außerplanmäßige Kontrollen sowie 18 Beschwerdekontrollen. Aufgrund eines Landesprogramms zur Hygiene in Schulküchen wurden 32 Essenausgabestellen vertieft kontrolliert. Es konnte festgestellt werden, dass die Hygiene in den Schulküchen im Landkreis überwiegend mit der Schulnote 2 beurteilt werden kann. Ferner wurden 714 Proben bei Unternehmen entnommen und zur Untersuchung ins Landeslabor Berlin-Brandenburg eingesandt. 4 Proben waren Beschwerdeproben, 32 waren Verfolgs-, Verdachts- oder Nachproben. Dabei würde es aber erhebliche Probleme mit dem Landeslabor geben. Laborergebnisse würden zumeist erst nach Wochen (!) vorliegen. Neu in die Kontrolltätigkeit wurde die Sauberkeit der Einkaufswagen in den Lebensmittelmärkten aufgenommen. Hier werden gegenwärtig bei Auffälligkeiten Hinweise an die Marktleiter zur Verbesserung der Hygiene gegeben.
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 11.06.2012 stellte der Landkreis Havelland an das Land Brandenburg den Antrag, die Landesstraße L 175 in die Baulast des Landkreises zu übernehmen. Dies geschah unter der Voraussetzung der Vorlage einer verbindlichen Zusage zur Förderung von 90 % für Maßnahmen an dieser Straße auf Grundlage der einschlägigen Richtlinie des Landes. Die Übernahme der Landesstraße L 175 in die Baulast des Landkreises Havelland als HVL 31 erfolgte zum 01.04.2013. Die Baumaßnahme in der Ortslage Spaatz wurde Ende Oktober planmäßig abgeschlossen. Im kommenden Jahr werden die Ortslagen der Gemeinden Priezen und Wolsier grundhaft ausgebaut. Entsprechend der mittelfristigen Investitionsplanung wird der letzte Teilabschnitt in der Ortslage Rhinow im Jahr 2015 saniert. Ein entsprechend geänderter Zuwendungsbescheid liegt seit dem 22.10.2013 vor.
Durch die Anschaffung der Salzsilos im Jahr 2010 und die Komplettierung durch die Beschaffung einer Solemixanlage 2011 ist die Bevorratung mit Streusalz optimal gewährleistet. Der Vorrat beträgt im Moment 240 Tonnen und reicht in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen die halbe Saison.
In diesem Jahr wurden Befragungen der Sportvereine, Schulen, Kindertagesstätten und Bürger durchgeführt. Bei den Sportvereinen konnte eine Rücklaufquote von 55 % erreicht werden. Im Vergleich zu anderen Studien ist dies eine sehr gute Quote. Bei den Schulen haben sich bis auf eine Schule alle an der Befragung beteiligt und bei den Kindertagesstätten konnte ein Rücklauf von 84,5 % erreicht werden. Dies sind jeweils sehr gute Werte, die eine hervorragende Datengrundlage bilden.
Der Kapitalstock des angelegten Stiftungskapitals beträgt aktuell 1.040.000 Euro. Das Geld ist in einem Spezialfonds für Stiftungen bei der Weberbank Actiengesellschaft angelegt. In diesem Jahr wurden ein landesweiter Fotowettbewerb mit 1.000 Euro und ein Jugendprojekt in Falkensee mit 5.000 Euro gefördert. Mit den Zinsausschüttungen des kommenden Jahres wird es der Stiftung erstmals möglich sein, einige ausgewählte regional bedeutsame Projekte im Kulturbereich maßgeblich anzuschieben oder in Teilen zu finanzieren.
Die beiden Gesellschafter Potsdam-Mittelmark und Havelland haben sich trotz unterschiedlicher Rechtspositionen zu den Folgen der vom Landkreis Potsdam-Mittelmark gekündigten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 06.11.2013 zum ersten Mal in Verhandlungen begeben. Ein weiteres Treffen war für den 04.12.2013 vorgesehen. Obwohl in erster Beratung einvernehmlich vereinbart wurde, auch das zweite Gespräch ohne externe Beratung zu führen, teilte Landrat Herr Blasig am 02.12.2013 mit, dass sein Verhandlungsteam aus drei Bediensteten der Kreisverwaltung und drei Beratern bestehen werde. Der Termin am 04.12.2013 wurde daher abgesagt. Über den weiteren Sachstand wird in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses informiert.
Mit dem Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung Ende November 2013 mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist es nach zweijährigen Verhandlungen möglich geworden, dass die aus dem Bundeshaushalt benötigten ca. 65 Mio. Euro für die Finanzierung von SGB II-Aufgaben eines Jahres täglich durch eigenes Verwaltungshandeln auf das Konto der Kreiskasse überführt werden können. Dies wird künftig die Liquiditätslage des Landkreises verbessern, eine Vorfinanzierung für nicht vollständig durch den Bund ausgereichte Finanzmittel bei SGB II Aufgaben entfällt. Zuletzt hatte der Landkreis in den zwei vergangenen Jahren bis zu 6 Mio. Euro vorfinanziert.
Der Landkreis Havelland hat letztmalig im Jahr 2010 eine Anpassung der Handlungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft vorgenommen. Mit Urteilen des Bundessozialgerichtes aus den Jahren 2009 und 2011 ist in der Sache „neues Recht“ gesetzt worden. Eine aktuelle Erhebung der angemessenen Mieten und Nebenkosten ist nun erfolgt. Der Abschlussbericht liegt seit wenigen Tagen vor. Im Regelfall wird eine Anhebung der angemessenen Unter-kunftskosten erfolgen. Dies ist zum einen einer Änderung der Mietregionen (jetzt Wohnungsmarkttypen) geschuldet. Es wird von der dem Wohngeldgesetz entlehnten Betrachtungsweise abgewichen und es werden z. B. Ortsteile nicht mehr gesondert von den sogenannten Kernstädten betrachtet. Ein weiterer Grund für die Anhebung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist die umfassende Einbeziehung der Neuvertrags- und Angebotsmieten in die Ermittlung, mit der weit über die Vorgaben des Bundessozialgerichts hinaus, 30 Prozent des vermieteten Wohnungsbestandes im Havelland erfasst werden. Eine Erhebung von Heizkosten im Landkreis Havelland ist nicht erfolgt, da auf bundesweite Auswertungen zurückgegriffen werden kann. Der bundesweite Heizkostenspiegel hat für das Abrechnungsjahr 2011 gegenüber dem Abrechnungsjahr 2010 geringere Heizkosten ausgewiesen. Für das Abrechnungsjahr 2012 liegt der Heizkostenspiegel seit Oktober 2013 vor. Die Werte werden bei der anstehenden Neufassung der Regelungen zu den Kosten der Unterkunft Berücksichtigung finden. Detaillierte Angaben zur Höhe der Anhebung der Unterkunftskosten sind derzeit noch nicht möglich. Information dazu könnten eventuell in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Grundsicherung und Arbeit gegeben werden.
Es ereigneten sich insgesamt 68 sturmbedingte Vorfälle/Einsätze von Relevanz. Es kam insbesondere zu Beschädigungen von Strom- bzw. Telefonleitungen durch umgestürzte Bäume und größere Äste. Personen kamen nicht zu Schaden. In diesem Zusammenhang sei zu kritisieren, dass der Aufforderung des Landkreises an die Träger des örtlichen Brandschutzes, dem kreislichen Ordnungsamt Ansprechpartner für solche und ähnliche Ereignislagen zu benennen, bisher lediglich 50 Prozent der Gemeinden nachgekommen sind.
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