Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Piur, Fraktionsvorsitzender FDP, fragt zum Verständnis nach § 5 der Haushaltssatzung zu den Werten der außerplanmäßigen Aufwendungen, die nun im Vergleich zu den Vorjahren um ein Vielfaches gestiegen sind. Aus seiner Sicht wäre eine Verdopplung ausreichend.
Frau Nermerich, Erste Beigeordnete, erläutert, dass die vergangene Wertgrenze seit 10 Jahren bestand. In diesem Zeitraum haben sich die Haushaltsvolumina des Landkreises entsprechend gesteigert. Das Haushaltvolumen aus dem Jahr 2021 hat 259 Mio. Euro betragen. Das Haushaltsvolumen für 2023 liegt bei 456 Mio. Euro. Demnach widerspiegeln die Wertgrenzen die dynamische Entwicklung der letzten 10 Jahre. Der Landkreis Havelland hat sich mit seinen Werten an andere Landkreisen, die ein ähnliches Haushaltsvolumen aufweisen, orientiert. Sie appelliert an die Abgeordneten dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Frau Johlige, Vorsitzende, erläutert, dass es im Ausschuss Finanzen/Beteiligungen/Vergaben/ Rechnungsprüfung bereits die Debatte zur Frage der Wertgrenze im Nachtragshaushalt von 2 Mio. Euro gab. Wenn man 2,5 % des Haushaltes, so wie es jetzt in der Satzung steht, nimmt, dann sind das über 10 Mio. Euro. Dies entspricht einer Vervierfachung. Bei einer Erhöhung des Haushaltes um 60 % in den letzten 10 Jahren ist es aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar, hier ein Vervierfachung zu begründen. Daher stellt sich für sie die Frage, warum eine so starke Erhöhung notwendig ist. Dies nimmt dem Kreistag Handlungsspielräume.
Herr Maaß, Kämmerer, führt aus, dass der Kreistag immer Handlungsspielraum habe. Er bittet darum zwischen der Pflicht und der Möglichkeit zum Nachtragshaushalt zu unterscheiden. Die Möglichkeit einen Nachtragshaushalt einzubringen, ist davon nicht betroffen. Die Frage ist wann der Landkreis in der Pflicht ist einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Wenn beispielsweise Einnahmen vom Land nicht generiert werden, ist der Landkreis sofort in der Nachtragspflicht. Aufgrund dieser Risiken möchte man durch Anhebung der Wertgrenze diese Nachtragspflicht vermeiden. Bei der nun angenommen Wertgrenze bewegt sich der Landkreis im Vergleich zu anderen Landkreisen, die ein ähnliches Haushaltsvolumen aufweisen im Mittelfeld.
Herr Hübner, Fraktionsvorsitzender AfD, merkt an, dass man bei dieser Steigerung im Haushaltsvolumen auch an eine Steigerung der Wertgrenzen denken muss. Man müsse auch daran denken, dass man hier eine Regelung trifft, die trotz Inflation auch die nächsten Jahre Bestand hat. Somit empfindet er die Wertgrenze als vernünftige Größenordnung. Er merkt an, dass er erwartet hätte, dass der Kämmerer ausführt, wie schlecht man bisher mit den Wertgrenzen ausgekommen ist. Dies scheint aber bisher nicht der Fall gewesen zu sein. Daher fragt er nach, ob es bisher Probleme gab, über die man noch nicht gesprochen hat.
Herr Maaß führt aus, dass der Landkreis bisher einen Nachtragshaushalt seit Bestehen des Landkreises bilden musste. Er bittet zu beachten, dass die aktuelle wirtschaftliche Situation so noch nie da gewesen ist. Mit Blick auf das aktuelle Controlling in den verschiedenen Bereichen des Landkreises gerät man zunehmend in Handlungsnot. Es zeigt sich schon jetzt, dass man zu Problemen im nächsten Jahr kommen wird. Er sagt zu im Ausschuss Finanzen/ Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung regelmäßig über die aktuelle Haushaltssituation zu berichten. Es ist aus seiner Sicht wichtig, dem Landkreis vorab die Handlungsfähigkeit zu sichern.
Frau Johlige stört sich weiterhin an der Vervierfachung der Wertgrenze. Bisher war die vergangene Wertgrenze auch ausreichend. Daher könnte sie mit einer Verdopplung dieser Wertgrenze leben aber nicht mit einer Vervierfachung.
Herr Chodzinski, Fraktion B90/Grüne, stellt fest, dass bis auf einen Änderungsantrag der zusätzliche Einnahmen durch Schulkosten beiträgt, alle anderen Änderungsanträge zusätzliche Ausgaben enthalten. Diese betreffen sowohl den Finanz- als auch den Ergebnishaushalt. Mit Beschluss aller Änderungsanträge landet man im Minus des Ergebnishaushaltes. Man gehe zwar ins Minus aber laut Haushaltsrecht bleibt man noch unter der roten Marke. Dies möchte er entsprechend zu bedenken geben.
Herr Lewandowski, Landrat, möchte deutlich sagen, dass der Haushalt materiell nicht ausgeglichen ist, da der Landkreis in die Rücklage greifen muss. Der Ausgleich wird nur durch Geldentnahme aus der Rücklage geschaffen, welche eigentlich zur Finanzierung von Investitionen dienen soll. Die aktuelle Situation zwingt den Landkreis aber auch dazu, sich entsprechend anzupassen.
Frau Johlige lässt über die Überweisung der Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Die Mitglieder des Kreisausschusses überweisen die Beschlussvorlage an den Kreistag. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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