Landkreis Havelland
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Auszug - Fünfte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014  

 
 
Sitzung des Kreisausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Kreisausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:03
Raum: Oberstufenzentrum Havelland, Schulteil Nauen, Aula
Ort: Zu den Luchbergen 26 - 34, 14641 Nauen
BV-0298/22 Fünfte Änderungssatzung zur Abfallsatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III, Amt 66 - Umweltamt Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Hübner, Fraktionsvorsitzender AfD, merkt an, dass § 7 der Satzung, indem es heißt, dass sodann genannte Abfälle dem Landkreis zu überlassen sind, aus seiner Sicht schwierig zu betrachten ist. Er erinnert sich, dass in Schulen noch Altpapier gesammelt wird, um diese gewinnbringend zu entsorgen. Somit wird dem Landkreis theoretisch Geld entzogen. Ähnlich ist es bei kompostierbarem Müll und Schrott. Daher erschließt sich ihm die Formulierung „…sind dem Landkreis zu überlassen“ nicht. Außerdem möchte er wissen, wie die Müllwerker eine bzw. jede Fehlbefüllung feststellen sollen. Auch fragt er nach, ob es der Realität entspricht, dass eine Ordnungswidrigkeit besteht, wenn man Sperrmüll mitnimmt.

 

Herr Koch, Beigeordneter, antwortet, dass es im Wesentlichen Umsetzungen sind, die dem Landkreis aufgrund gesetzlicher Bestimmungen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und durch das Brandenburgische Abfallbodenschutzgesetz aufgegeben wurden. Die genannten Beispiele halten sich in überschaubaren Grenzen. Feststeht, dass für die Abfallfraktionen eine Überlassungspflicht besteht. Der Landkreis Havelland hat einen Anspruch und die gesetzliche Verpflichtung die Abfallströmungen so zu leiten, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist. Zum Thema Fehlbefüllung dient diese Satzung als Rechtsgrundlage, um Stichprobenkontrollen durchführen zu können. Und zum Thema Sperrmüll führt er aus, dass dies durchaus eine Ordnungswidrigkeit ist sich fremden Sperrmüll anzunehmen. Der Landkreis möchte aber Sperrmüllbörsen anbieten, um gut erhaltene Stücke entsprechend nachhaltig weiterzugeben.

 

Herr Lewandowski, Landrat, ergänzt, dass die Regelung zum Sperrmüll auch daher rührt, dass Dinge mitgenommen und ausgeschlachtet wurde und der Rest im Wald landete. Dies sollte mit dem Erklären zur Ordnungswidrigkeit verhindert werden.

 

Frau Johlige, Vorsitzende, lässt über die Überweisung der Beschlussvorlage abstimmen.


 

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreisausschusses überweisen die Beschlussvorlage an den Kreistag.


Abstimmungsergebnis: einstimmig