Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Gall erklärt, dass es vorliegend um die Bestätigung der konkreten Trägerschaften für die 28 PKR-Stellen im Jahr 2014 gehe. Alle bisherigen Träger hätten die Stellen erneut beantragt. Darüber hinaus gebe es noch zwei Bewerbungen aus der Gemeinde Wustermark und vom Mikado e.V. für Nauen. Diese zwei zusätzlichen Anträge könnten nach den gültigen Regularien nicht berücksichtigt werden. Herr Chodzinski fragt, warum auf Seite 2 der BV nur 24 PKR-Stellen beziffert werden. Herr Wellmann klärt auf, dass die Kreismittel nur für Stellen bei freien Trägern fließen. Kommunale Träger erhalten ausschließlich die Landesmittel. Herr Hoffmeyer-Zlotnik äußert im Namen der AG 78 Kinder- und Jugendarbeit, dass die Beschlussfassung Sicherheit für die Träger und ein guter Beitrag für Kontinuität in der Jugendarbeit sei. Auch aus arbeitsrechtlichen Gründen solle von kurzfristigen Änderungen Abstand genommen werden. Er empfiehlt den Ausschussmitgliedern, der BV zuzustimmen.
Beschluss Beschlussvorschlag:
Zum 01.01.2014 werden die in der Anlage verzeichneten 28 PKR-Stellen vergeben. Die Vergabe ist befristet bis zum 31.12.2014. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt entsprechender Landtagsbeschlüsse zum Haushalt 2014 sowie des Beschlusses der Haushaltssatzung 2014 des Landkreises Havelland. Die zwei zusätzlichen Anträge der Gemeinde Wustermark und des Mikado e.V. werden nicht berücksichtigt.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 17.10.2012 hat der Jugendhilfeausschuss mit BV – 0305/12 beschlossen, für das Jahr 2014 28 Stellen für die Jugend- und Jugendsozialarbeit gemäß Zuwendungsbescheid des Landes Brandenburg zur Förderung von Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften zu vergeben. Nunmehr ist es erforderlich, die Vergabe der Stellen, bezogen auf die Träger der Maßnahmen, zu konkretisieren. Die bisherigen 10 freien und 4 öffentlichen Träger von PKR-Stellen wurden aufgefordert einen Antrag für das Jahr 2014 bis zum 16.08.2013 zu stellen. Alle Anträge sind fristgerecht eingegangen. Es wurden außerdem 2 weitere Anträge gestellt. Die Gemeinde Wustermark stellte einen Antrag für eine Stelle für sozialpädagogische Arbeit im Jugendklub Wustermark und mobile Jugendarbeit und der Verein Mikado e.V. stellte einen weiteren Antrag für eine Stelle in Falkensee für die mobile Jugendarbeit. Im Ergebnis liegen Anträge für 30 Stellen vor.
Gemäß bereits vorliegender Beschlüsse und eingeplanter Haushaltsmittel können nur 28 Stellen vergeben werden. In den Leitlinien des Jugendamtes zur Vergabe von Stellen nach PKR vom 05.09.2007 gibt es keine Verfahrensfestlegung, wonach einem Träger, der sich erneut um eine Stelle bewirbt, diese vorenthalten werden kann. Lediglich frei gewordene bzw. zurück gegebene Stellen stehen für eine Neuausschreibung gemäß dieser Leitlinien zur Debatte. Zudem liegt auch kein Grund vor, einem bisher tätigen Träger eine Stelle zu entziehen. Gemäß der Leitlinien Ziff. 4.8. könnte dies der Fall sein, wenn Auflagen nicht erfüllt oder Pflichten verletzt wurden. Der Fachbereich Jugendförderung hat im Jahr 2013 mit 28 Stelleninhabern und Trägern Zielvereinbarungs- und mit 26 Stelleninhabern und Trägern Halbjahresgespräche durchgeführt und kann bestätigen, dass alle sozialpädagogischen Fachkräfte ihre Ziele und Vorhaben konsequent verfolgen. Zwei Stelleninhaber fallen längerfristig wegen Krankheit aus.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, 28 PKR-Stellen erneut an die in der Anlage aufgeführten Maßnahmeträger zu vergeben. Für die personelle Besetzung der Stellen sind die Träger verantwortlich. In Anlehnung an § 72 SGB VIII sollen Träger der Jugendhilfe in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hauptberuflich nur Personen beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen.
Die Finanzierung der 28 Stellen ist wie folgt sichergestellt.
Der Landeszuschuss wird in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuweisung in Höhe von 25 vom Hundert (bis zur Höhe von 272.580,00 €) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erteilt, d.h. bei einer Reduzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben reduziert sich auch die Landeszuweisung.
Der Zuschuss des Landkreises Havelland wird ebenfalls in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuweisung in Höhe von 30 vom Hundert (bis zur Höhe von 262.000,00 €) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für 24 Personalstellen erteilt, d.h. bei einer Reduzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben reduziert sich auch die Kreiszuweisung. Ein Anteil von 45 % wird von den Kommunen und Trägern aufgebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Tabelle Vergabe PKR-Stellen vom 01.01.-31.12.2014
Abstimmungsergebnis
Mit 10 Ja-Stimmen wird der Beschlussvorlage zugestimmt.
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