Landkreis Havelland
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Auszug - Zuwendung Frühkindliche Elternberatung im Sozialraum Nauen - Familien- und Generationszentrum (FGZ)  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:10
Raum: Oberstufenzentrum Havelland, Schulteil Nauen, Aula
Ort: Zu den Luchbergen 26 - 34, 14641 Nauen
BV-0296/22 Zuwendung Frühkindliche Elternberatung im Sozialraum Nauen - Familien- und Generationszentrum (FGZ)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II 51/51.4 Ku
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Oetzmann, Amtsleiterin, führt die Mitglieder in die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Müller, AfD-Fraktion, möchte wissen, ob die Zusammenarbeit mit den Hebammen gewährleistet ist oder ob es Kommunikationsprobleme gibt.

 

Frau Oetzmann, erklärt, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der Frühen Hilfen gewährleistet sein soll und muss. In dieser Beschlussvorlage geht es um den Standort Nauen. Hier kann momentan keine Hebamme vorgehalten werden, weil inzwischen im gesamten Landkreis Havelland und im Land Brandenburg ein Mangel an Hebammen herrscht. Deshalb stagniert die Zusammenarbeit. Ansonsten ist die Kooperation selbstverständlich und äußerst wichtig. Das Familien- und Generationszentrum Nauen ist ein Vorreiter in Sachen Kooperation und Netzwerkarbeit im frühkindlichen Bereich – über unzählige Angebote und enge Zusammenarbeit mit dem Havelländischen „Netzwerk gesunde Kinder“, den Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern vor Ort.

 

Herr Wellmann, stellvertretender Vorsitzender, lässt die Mitglieder über die Beschlussvorlage abstimmen.

 


 

Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Landkreises Havelland und unter dem Vorbehalt des zu erlassenden Zuwendungsbescheides wird dem Familien- und Generationenzentrum (FGZ) - Stadt Nauen für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 zur Finanzierung eines Elternberatungsangebotes eine Zuwendung in Höhe von bis zu 35.000,00 Euro gewährt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig