Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Frau Oetzmann, Amtsleiterin, setzt die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses über die sehr schwierige personelle Situation am Standort Nauen, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) in Kenntnis. Aktuell befindet sich das Jugendamt am Standort Nauen in einer solch problematischen Phase, dass dies auch öffentlich formuliert werden muss. Fast alle Fachkräfte, die bisher für den Standort gewonnen werden konnten, verlassen das Jugendamt kurze Zeit nach Aufnahme ihrer Tätigkeit wieder. Im Sommer 2022, ist z. B. ein Kollege innerhalb der Probezeit ausgeschieden. Aktuell sind drei Stellen wegen Schwangerschaften und einer Kündigung zum Ende dieses Jahres vakant. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen nur noch zwei Kolleginnen vor Ort zur Verfügung, die schon seit vielen Jahren im ASD tätig sind. Die Kollegin im Servicebereich des ASD wechselt zum 01.12.2022 in den Bereich Unterhaltsvorschuss. Oberste Priorität und ein großes Anliegen des Jugendamtes ist die Absicherung des Kinderschutzes. Sozialarbeit vor Ort sowie die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen ist den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wichtig, was durch die personellen Engpässe, die schon seit 2015/2016 nicht abreißen wollen, kaum möglich ist. Dieser Umstand belastet vor allem die Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Aus der Tätigkeit als Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen/Kinderschutz ist Frau Oetzmann bekannt, dass in den verschiedenen Arbeitskreisen immer wieder auf die nicht Erreichbarkeit des Jugendamtes hingewiesen wird. Familien werden immer wieder mit neuen Bearbeiterinnen und Bearbeitern konfrontiert, denen sie ihre hoch sensiblen, oft dramatischen und sehr privaten Themen neu vortragen müssen. Beziehungen und Vertrauen können so nicht wachsen. In der vergangenen Woche hat das Jugendamt intern in Erwägung gezogen, den Standort Nauen vorübergehend zu schließen. Dagegen haben sich der Beigeordnete und Dezernent, Herr Gall sowie auch Frau Oetzmann selbst jedoch verwehrt. Für die Familien, Kinder und Jugendlichen wäre es nicht zumutbar, wenn das Jugendamt vor Ort nicht erreichbar ist. Einige Aufgaben und Fälle wurden daraufhin an die Standorte Falkensee und Rathenow wie folgt übertragen:
Am Standort Nauen verbleiben folgende Bereiche:
Nach dem internen Aufruf von Herrn Gall zeigte sich eine große Hilfsbereitschaft von Kolleginnen und Kollegen aus den Ämtern des Dezernats II - Soziales, Jugend & Gesundheit (aus dem Amt für Ausländerangelegenheiten, dem Amt für Gesundheit sowie dem Amt für Soziales). Die Amtsleiterinnen und Amtsleiter des Dezernats II haben ihre Bereitschaft erklärt, Personal zur Unterstützung zur Verfügung zu stellen, obwohl sie selbst durch die Corona- und Ukrainekrise belastet sind. Eine Sozialarbeiterin und ein Sozialarbeiter haben sich bereit erklärt, tageweise das ASD-Team zu unterstützen. Zwei Verwaltungskräfte für je zwei Tage pro Woche konnten ebenfalls für die vielen anfallenden Verwaltungsarbeiten, die der ASD mit sich bringt, abgestellt werden. Bis Ende dieses Jahres ist der Standort abgesichert. Die Dauerausschreibung für Stellen im Allgemeinen Sozialen Dienst läuft weiter.
Frau Wolfram, Referatsleiterin, informiert über die erweiterten Regelungen des Landes Brandenburg zur Elternbeitragsbefreiung oder -reduzierung. Ab Januar 2023 werden Eltern mit einem Nettoeinkommen unter 35.000,00 Euro im Jahr befristet bis 2024 keine Elternbeiträge zahlen müssen. Für Eltern mit einem Nettoeinkommen über 35.000,00 Euro und in Schritten bis 50.000,00 Euro, strebt das Land eine Deckelung der Elternbeiträge an. Das Gesetz dazu wird voraussichtlich Mitte Dezember 2022 beschlossen und ab 01.01.2023 umgesetzt. Die Träger der Kindertagesbetreuung werden mit der Umsetzung sehr viel Arbeit haben und sie benötigen für diese Einnahmeausfälle eine entsprechende Gegenfinanzierung. Die Ausgleichspauschale des Landes in Höhe von 12,50 Euro wurde durch das Oberverwaltungsgericht Brandenburg als rechtswidrig beurteilt, darüber wurde in der vergangenen Sitzung bereits ausführlich berichtet. Das Land will nun eine Pauschale von 30,00 Euro anbieten. Besprochen wurde dies mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, den Spitzenverbänden im Land Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund. Die Regelung scheint auf gute Akzeptanz zu stoßen. Strittig ist allerdings noch, wie weit rückwirkend das Land diese Pauschale gewähren wird. Welche höheren Entschädigungen es für die neuen Elternbeitragsbefreiungen und -reduzierungen geben wird, soll im Gesetzesentwurf enthalten sein.
Am Montag, den 14.11.2022, fand eine Mitgliederversammlung des Kreiskitaelternbeirates statt. Frau Wolfram lobt die hohe Fachlichkeit in der Versammlung. Im Leonardo-da-Vinci-Campus Nauen wurde der Vorschulbereich vorgestellt. Die Eltern tauschten sich darüber aus, wie die Kinder in der Kita für die Schule fit gemacht werden und welche Qualität sie von der pädagogischen Arbeit erwarten. Außerdem wurden die schwierige Fachkräftesituation der Fachkräfte, Möglichkeiten der Fachkräftegewinnung und der mögliche Einsatz von Quereinsteigern besprochen.
Herr Gall ergänzt zum Thema Haushaltssatzung aus der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Im Finanzausschuss kam die Frage auf, welche weiteren haushalterischen Risiken es noch zu berücksichtigen gibt. Zwei Kostenblöcke konnten jetzt noch einmal identifiziert werden. Zum einen geht es um den Bereich Kitafinanzierung. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Februar 2022 ging man von 2,5 Prozent Tarifsteigerung aus. Die Tarifabschlüsse werden wohl um ein Vielfaches darüber liegen. Wenn man jetzt mit einer Erhöhung von ca. 8 Prozent im TVöD rechnen muss, macht das für die Personalkostenzuschüsse im Kita-Bereich einen Mehraufwand von 1,5 Millionen Euro aus. Hier wirkt sich auch die Arbeitszeitverkürzung einer Vollzeitstelle auf 39,5 Stunden pro Woche aus. Zur Einhaltung des Betreuungsschlüssels muss der Träger 40 Stunden vorhalten, also auch finanziert bekommen. Im kommenden Jahr liegt die Arbeitszeit dann bei 39 Stunden pro Woche, bei einer Ausgleichzahlung für 40 Stunden. Die Umstrukturierung der Kitafinanzierung im Landkreis Havelland, ergänzt Herr Gall, wirkt sich positiv auf die Haushalte der Städte und Gemeinden aus. Es handelt sich um ca. 1,5 Millionen Euro - umgerechnet auf die Kreisumlage wäre das fast ein Punkt.
Problematisch ist der zweite Kostenblock, den man nicht vorhersehen kann. Es ist unklar, wie sich die steigenden Kosten der Hilfen zur Erziehung auswirken werden. Das Jugendamt muss für Kinder und Jugendliche in Hilfeeinrichtungen sämtliche Kosten von der Ernährung bis hin zu den Strom- und Heizkosten übernehmen. Wenn man sich an der Inflationsrate orientiert, kann die Verwaltung von einer Kostensteigerung in Höhe von ca. 3 Millionen Euro ausgehen. Der Landkreis muss dennoch alle Leistungen der Jugendhilfe erbringen und hofft, dass 2023 die Schlüsselzuweisungen angepasst werden.
Weiter spricht Herr Gall die Novellierung des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) an, die im Juni 2021 in Kraft trat. Das Land Brandenburg hat noch immer keine Eckpunkte zur Konnexität geklärt. Infolge dessen sind noch keine Personalstellen in den Stellenplan eingearbeitet worden. Das Jugendamt soll bereits Aufgaben wahrnehmen, die das Land Brandenburg nicht refinanziert. Herr Gall appelliert an die Abgeordneten, die im Landtag sitzen, diese Fragen dort zu kommunizieren. Ist die Refinanzierung nicht geklärt, bekommt das Jugendamt keine Personalstellen. Die brandenburgischen Jugendämter können ihre Aufgaben somit nicht vollumfänglich erfüllen.
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