Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Informationen zum neuen Bürgergeldgesetz/ geändertes Wohngeldgesetz und neuem Heizkostenzuschuss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales/Bildung/Gesundheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss Soziales/Bildung/Gesundheit
Datum: Mo, 14.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 21:00
Raum: Oberstufenzentrum Havelland, Schulteil Nauen, Aula
Ort: Zu den Luchbergen 26 - 34, 14641 Nauen

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Lößner, Amtsleiterin, informiert, dass es drei Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialleistungen zum 01.01.2023 gibt:

 

1. Änderung des Heizkostenzuschusses

 

Im Juli 2022 wurde ein erster Heizkostenzuschuss gezahlt, ein zweiter Zuschuss wird an Personen gezahlt, die zwischen dem 01.09.2022 und dem 31.12.2022 Wohngeld bezogen haben. Den Heizkostenzuschuss erhalten auch Personen, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), nach dem sogenannten Meister-BAföG, Berufsbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sowie Menschen mit Behinderungen, die Leistungen im Ausbildungsbereich bekommen haben. Die Höhe des Heizkostenzuschusses beläuft sich auf 415,00 Euro für eine Person, 540,00 Euro bei zwei Haushaltsmitgliedern und 100,00 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Die Auszahlung erfolgt im Januar 2023, wenn klar ist, wer die genannten Leistungen bezogen hat.

 

2. Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldgesetzes, das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz

 

Ausgangspunkt für dieses Gesetz war, dass die Wohnkosten in vielen Haushalten bereits 50 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Durch eine Ausweitung des Wohngeldgesetzes soll diese Grenze auf 40 Prozent des Haushaltseinkommens gesenkt werdennnen. Dies wird durch drei wichtige Komponenten in der Wohngeldberechnung erfolgen. Es wird eine Heizkostenkomponente, in Form eines Festbetrages der Heizkosten, bei der Wohngeldberechnung eingeführt. Das Zweite ist die Einführung einer Klimakomponente, wodurch man die Vornahme energetischer Maßnahmen an Gebäuden berücksichtigt und das Dritte ist die Anpassung der Wohngeldformel, sodass damit ein erweiterter Personenkreis erreicht werden kann.

Interessant ist, dass davon ausgegangen wird, dass im Landkreis Havelland bei Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes ca. 250 Haushalte aus dem Bereich des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in die Bereiche Wohngeld und Kinderzuschlag wechseln. Gesetzlich ist im Wohngeld-Gesetz aber geregelt, dass diese Familien bis zum 30.06.2023 nicht auf die vorrangige Inanspruchnahme von Wohngeldleistungen verpflichtet sind und so bis zum 30.06.2023 im SGB II-Bereich verbleiben.

Durch Frau Lößner wurde angeregt, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II für Wohngeldhaushalte aufgabenmäßig in das Sozialamt zu verlagern, um einen Ansprechpartner und einen Anlaufpunkt weniger zu haben. Dies wird aber noch geprüft.

 

Die neue Wohngeldverordnung wird Änderungen in der Mietstufenzuordnung mit sich bringen. Die Gemeinde Brieselang wird aus Mietstufe 5 in die Mietstufe 4 und die Stadt Rathenow aus der Mietstufe 2 in die Mietstufe 1 heruntergruppiert.

Im Beschluss des Kreistages vom 19.09.2022, Sozialpaket für das Havelland, waren viele Maßnahmen angesprochen. Aus diesem Paket wurden zwei Stellen für die Sachbearbeitung Wohngeld beantragt, die auch Teil des Haushaltsentwurfes sind. Ferner wird eine Stelle im Bürgerservicebüro geschaffen, wo auch an allen drei Standorten im Landkreis die Annahme für die Wohngeldanträge erfolgt.

Nicht förderlich ist bei dem erwarteten Ansturm in diesem Bereich die Tatsache, dass die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes noch nicht sonderlich vorangeschritten ist. Der Landkreis stellt einen Antrag auf seiner Internetseite zur Verfügung, den man auch am Rechner ausfüllen kann. r eine Unterschrift muss der Antrag dann doch ausgedruckt und an den Landkreis gesendet werden. Dies liegt daran, dass der Landkreis Havelland mit der Wohngeldfachsoftware beim Land Brandenburg angebunden ist. Es gibt keine verbindlichen Aussagen darüber, wie das gelöst werden kann bzw. eine verlässliche Zeitschiene dafür zu benennen. 

Der Landkreis stellt auf seiner Internetseite, nach der Verabschiedung des Gesetzes, einen aktuellen Wohngeldrechner zur Verfügung, sodass man selbst eine Proberechnung durchführen kann.

Organisatorisch wurde im Landkreis Havelland, am Standort Rathenow, im Haus II ein Frontofficebüro für den Wohngeldbereich im Aufgang C geschaffen, um so die Antragsflut abfertigen zu können. 

 

3. Das sogenannte Bürgergeld - 12. Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze 

 

Im Entwurf sind Änderungen zur Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers gemäß §§ 11 und 12 des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII). Diese betreffen insbesondere die Beratung erwerbsunfähiger und alter Menschen, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten und die Beratung im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung beanspruchen.

 

Auch im SGB XII soll es eine Karenzzeit für die Kosten der Unterkunft und die Kosten der Heizung geben. Strittig ist noch, ob es für alle Neuanträge oder für alle Bedarfsgemeinschaften, die schon seit vielen Jahren im Leistungsbezug sind, gelten soll. Dies ist im SGB II ebenfalls noch strittig. Zudem trifft das r die alten und erwerbsgeminderten Menschen zu.

Neu aufgenommen wird im Gesetz, dass das Sozialamt innerhalb der Kosten der Unterkunft für Leistungen der Instandhaltung und Reparaturen aufkommt. Hinzu kommen Einkommensarten, die zukünftig nicht zu berücksichtigen sind, wie Mutterschaftsgeld, Einkünfte für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende und diverse Ehrenamtsentschädigungen. Vom Vermögenseinsatz vor der Gewährung von Sozialhilfe ausgenommen wird ein angemessenes Kraftfahrzeug (Kfz). Als angemessen betrachtet wird ein Kfz bis zu einem Wert von 7.500,00 Euro. Darunter fallen ebenfalls hochwertige E-Bikes und ähnliche Fortbewegungsmittel.

Sowohl im SGB II als auch im SGB XII werden die Regelbedarfe angehoben. Ab dem 01.01.2023 wird die Regelbedarfsstufe 1 = 502,00 Euro betragen.

 

Durch das Bürgergeldgesetz wird auch die Verordnung zur Durchführung des § 90, Vermögenseinsatz, angepasst. Im Bereich des SGB XII wird der Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000,00 Euro pro Person dann auf 10.000,00 Euro verdoppelt. Neben den Menschen, die Grundsicherungsleistungen beantragen werden, wird mit einem Anstieg bei der Hilfe zur Pflege, insbesondere bei der stationären Pflege gerechnet. Seit September ist dort eine enorme Preisentwicklung zu verzeichnen, weil in den Pflegeeinrichtungen ab September Tariflohn r die Pflegekräfte oder angelehnt an den Tariflohn zu zahlen war. 

 

Herr Petzold, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, möchte wissen, ob der Heizkostenzuschuss auch an Personen gezahlt wird, die Grundsicherung im Alter beziehen oder nur an Wohngeldempfänger. Die zweite Frage bezieht sich darauf, ob es eine Festlegung gibt, wie viel Heizkosten Personen zustehen, die wieder umstellen auf Kohle und ob es dazu eine

Veröffentlichung gibt, wo sich die betroffenen Personen dazu erkundigen können.

 

Frau Lößner erklärt, dass der Heizkostenzuschuss nur an Wohngeld-, BAföG-, Meister-BAföG-Bezieher und Auszubildende gezahlt wird, denn alle anderen Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII erhalten alle Kosten der Unterkunft sowie alle Kosten der Heizung, soweit sie angemessen sind. Alle anderen Personen bekommen den Zuschuss im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Zur zweiten Frage, teilt Frau Lößner mit, dass die Bedarfe anhand der Kilowattstunden die man mit verschiedensten Brennmaterialien benötigt, um einen Quadratmeter Wohnfläche zu beheizen, zur Berechnung herangezogen werden. So wird dann das Geld errechnet, welchesr den Kauf von Holz und Kohle zum aktuellen Marktpreis benötigt wird.

Grundlage ist der aktuelle Heizkostenspiegel, dem man entnehmen kann, wieviel Kilowattstunden man benötigt, um einen Quadratmeter Wohnfläche mit unterschiedlichsten Brennmaterialien zu beheizen.

 

Herr Litfin, Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler, fragt nach ein paar Erläuterungen zu den Änderungen im SGB II, da dies ein komplexes Thema ist.

 

Herr Gall, Beigeordneter und Dezernent, sagt, dass dazu keine Vorbereitung stattgefunden hat. Dies ist die Aufgabe des Jobcenters, welches eine besondere Einrichtung ist und auch einen besonderen Ausschuss hat.