Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Der Vorsitzende, Herr Berger, übergibt das Wort an den Dezernenten, Herrn Granzow. Wie der Ausschuss erbeten hatte, hat Herr Granzow bereits einen schriftlichen Bericht der Einladung beigefügt. Er möchte mit der Einführung des Online-Antrages beginnen. Momentan werden letzte Arbeitsschritte am Verfahren bewältigt. Ab Januar soll für Erstanträge und sukzessive auch für alle weiteren Anträge, wie Weiterbewilligungsanträge, Bildung- und Teilhabe-Anträge, Anträge auf Fahrkostenerstattung usw., die Freigabe erfolgen. Das Dezernat für Arbeit ist damit das erste Dezernat des Landkreises Havelland, das diese Form der Online-Antragsstellung von A bis Z und mit allen erforderlichen technischen Anforderungen sicherstellt. Herr Granzow bittet hierzu Herrn Matzke, IT-Fachadministrator, um Darstellung eines Online-Antragsverfahrens. Herr Matzke erklärt, dass im Bericht des Dezernenten u.a. auch ein QR-Code zur Verfügung gestellt ist, um ggf. auch mittels eines Smartphones die Antragstellung vorzunehmen. Er berichtet, dass der zunächst verfügbare Zugang zum Online-Antrag insbesondere für diese Präsentation, unverzüglich wieder offline gestellt werden musste, weil trotz Hinweis, dass es nur eine Probeversion ist, doch etliche Leistungsberechtigte diesen Online-Antrag bereits genutzt haben und auch Unterlagen online zur Verfügung gestellt haben. Die Bearbeitung dieser Anträge konnte sichergestellt werden. Die Präsentation hier findet aber nun in einer öffentlich nicht zugänglichen, mit einem gesonderten Server installierten „Umgebung“ statt. Er ruft für die Mitglieder des Ausschusses einen Online-Antrag auf und erklärt die einzelnen Schritte. Herr Berger bedankt sich für die bildlichen Ausführungen und bittet um Wortmeldungen. Herr Petzold, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, hat hierzu noch zwei Fragen. Er hat es so verstanden, dass dies das ausschließliche Antragsverfahren sein wird. Was machen die Leistungsberechtigen, die über keinen Computer oder online-Zugang verfügen? Ferner möchte er wissen, warum die Angabe einer Telefonnummer als Pflichtfeld gekennzeichnet ist. Herr Granzow verneint die erste Frage, der Online-Antrag wird zusätzlich zu allen anderen Antragsmöglichkeiten, wie persönlich oder per Post, vorgesehen. Die anderen Möglichkeiten bleiben erhalten. In den Jobcentern und in der Öffentlichkeit wird jedoch für den Online-Antrag verstärkt geworben. Allein die geschilderte Nutzungsannahme der zwischenzeitlichen Onlineverfügbarkeit deutet darauf hin, dass die Bürgerschaft dieses Angebot annehmen wird. Anhand des QR-Code kann wie beschrieben dann auch ein Smartphone genutzt werden. Herr Matzke ergänzt zur zweiten Frage, dass die Telefonnummer optional zu hinterlegen ist, es muss eine der beiden Kontaktmöglichkeiten vorhanden sein. Wenn man die Telefonnummer nicht angeben möchte, kann man auch „nein“ anklicken. Herr Granzow erklärt, dass zurzeit noch daran gearbeitet wird, wie genau eine Rückmail (autoresponder) an den Antragsteller aussehen wird. Diese Rückmail wird u.a. auch darauf verweisen, dass die Antragsunterlagen möglicherweise noch nicht vollständig sind und eine Bearbeitung nur dann erfolgen kann. Wenn es zu einem Vieraugengespräch kommt, wird auch die Pflicht zur Identifikation mittels Personalausweis erfolgen, nur so kann die Bearbeitung und Bescheiderteilung rechtskonform erfolgen. Herr Kielczynski, sachkundiger Einwohner, versucht sich in einen Leistungsberechtigten zu versetzen und diesen Antrag zu verfolgen. Pflichtfelder wurden mit einem roten Stern gekennzeichnet. Er möchte wissen, ob es für den/die Antragstellerin erkennbar ist, welches die Mindestangaben sind, um eine Antragstellung zu erwirken. Pflichtfelder sind deutlich gekennzeichnet und das System weist darauf hin. Herr Matzke erläutert ausführlicher noch einmal an dem Beispiel Pflichtfeld und weist auf Felder ohne Sternchen hin, die zwar für die Antragsbearbeitung wichtig sind, wie z.B. die Identifikationsnummer, wo man angeben kann, momentan nicht vorhanden, die aber später dringend benötigt werden und dann zwingend nachgereicht werden müssen. Frau Milde, SPD-Fraktion, findet es sehr übersichtlich und besser gemacht als die alten Anträge. Für sie ist es einfach und klar dargestellt. Herr Kielczynski resümiert, dass es ihm hier auch um die Einhaltung der Fristen geht und er versteht, dass der Antrag als gestellt gilt, wenn nur Mindestangaben gemacht wurden und die nichtvollständigen Unterlagen nachgereicht werden. Herr Granzow ergänzt die Beantwortung insofern, das mit dem unverzüglichen vorgeschriebenen Erstantragsgespräch dann diese Sachverhalte besprochen werden. Herr Berger stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt. Herr Granzow setzt seinen Bericht zur Aufgabenwahrnehmung fort und berichtet zum Thema „Kindergrundsicherung“. Die ausgereichte Darstellung soll den Stand der Gesetzgebung darlegen. Unter Punkt 6.3 hat der Dezernent den aktuellen Stand zum Bürgergeld/Wohngeld dargestellt. Ziel ist eine Vorbereitung zur Erbringung optimaler Beratungsleistungen in den Sachgebieten Service in den drei Jobcentern des Landkreises und den Bürgerservicebüros. Die Dezernate entwickeln aktuell Strategien zum Verwaltungshandeln auf Grund der durch gesetzliche Neuregelungen zum 01.01.2023 entstehenden Beratungsbedarfe im Zuge einer Erstantragstellung Bürgergeld/Wohngeld. Grund dafür sind die seit Monaten anwachsenden Mehrkosten für Energie sowie Lebenshaltung, auch Miete (inflationsbedingte Mehrkosten). Ziel ist eine fachgerechte, auf die individuelle Lebenslage der nachfragenden Familien ausgerichtete Empfehlung zur passenden Unterstützungsleistung. Die verbleibende Zeit zum Inkrafttreten und zur Umsetzung in das aktive Verwaltungshandeln ist sehr knapp bemessen. Insbesondere stellt die Beratungsleistung bei Fragen zur Abgrenzung Bürgergeld/Wohngeld erhebliche Herausforderungen dar. Im Landkreis Havelland wird diese komplexe Beratungsleistung zunächst im Wege einer mit Einverständnis der Antragsteller geregelten automatischen Weiterleitung zwischen den jeweiligen Entscheidungsbehörden sichergestellt. Zu Punkt 6.4 „Zielvereinbarung“ steht nach Erläuterungen nunmehr für Fragen die Amtsleiterin, Frau A.Heyne zur Verfügung. Sie führt maßgeblich die Verhandlungen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Letztlich teilt Herr Granzow mit, dass der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden für Wärme für den Monat Dezember 2022 verabschieden will. Dazu bekannt ist für alle, dass im Dezember kein Abzug der Gaspauschale erfolgen soll. Bei ca. 15.000 Zahlfällen je Monat wird deutlich, dass eine große Anzahl von Leistungsbeziehern im Monat Dezember diese Pauschale im Rahmen von Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet bekommen, obwohl kein Abzug erfolgt. Dieser Sachverhalt stellt eine besondere Herausforderung dar. Herr Berger fragt nach Wortmeldungen zum vorliegenden Bericht. Herr Petzold möchte zum letzten Satz des Dezernenten für seine Fraktion feststellen, dass man den Leistungsberechtigten diese Zahlungen erlassen sollte.
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