Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Herr Berger, Vorsitzender, übergibt an Herrn Granzow, Dezernent, zu Ausführungen zum Tagesordnungspunkt. Herr Granzow möchte auf die Besonderheit des Haushaltes 2023 aufmerksam machen. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung zum Bürgergeldgesetz und den abzusehenden Mehrkosten bei den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), über die in diesem Ausschuss mehrmals informiert wurde, wird es vermehrt zu Haushaltsrisiken kommen. Dies war in den vorangegangenen Jahren vergleichbar so nicht der Fall. Durch den vereinfachten Zugang zu einer Antragstellung und aufgrund der Energieteuerungssituation sind schon jetzt steigende Antragsstellungen zu verzeichnen. Wie hier im Ausschuss bereits besprochen, kann sich die Lebenssituation vorrangig durch die Erhöhung der Energiekosten erheblich verändern, so dass eine Hilfsbedürftigkeit bestehen kann. Er verweist dazu auf die Situation die im Falle einer eingehenden Heizkostenrechnung in dem Monat des Zuganges den Eintritt in eine Hilfebedürftigkeit begründen kann. Er bittet Frau Heyne, Amtsleiterin, Ausführungen zur Haushaltsplanung im Dezernat für Arbeit zu machen. Sie stellt zunächst zum Ergebnishaushalt im Verglich zum Jahr 2022 anhand der Anlage 1 die aktuelle Situation dar. Das Dezernat hat für 2023 mit höheren Aufwendungen geplant. Herr Granzow verweist an dieser Stelle darauf, dass es mit dem Haushaltsjahr 2023 durch die gesetzliche Neuregelung kein Arbeitslosengeld Zwei (Alg II) geben wird, sondern Bürgergeld. Die Aufstellung des Haushaltsplanes ist zu einer Zeit erfolgt, wo das Gesetzesvorhaben Bürgergeld nicht bekannt war. Hier müsste bei der Beschlussfassung mittels einer Protokollnotiz zur Verabschiedung im Kreistag verankert werden, dass die gesetzliche Formulierung in der Umsetzung und Durchführung zu verwenden ist. Frau Heyne erklärt weiter die einzelnen Kostenträger (Anlage 2) und begründet u.a. die höheren Ausgaben bei den Verwaltungskosten von 14,9 Mill. Euro mit Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, mit Ausgaben im Bereich Informationstechnik (IT), im Hinblick auf die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes und höheren Ausgaben für die Fortbildung, im Hinblick auf das Bürgergeld. Zur Eingliederungsmittelverordnung gibt es aktuell nur einen vorläufigen Wert vom Bundesministerium für Arbeit. Hier werden vermutlich für den Verwaltungskostenhaushalt 9,1 Mill. Euro zur Verfügung gestellt. Herr Berger bedankt sich für die Ausführungen und gibt die Beschlussvorlage zur Diskussion frei. Herr Petzold, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, möchte wissen, welches Verwaltungshandeln bei den 2023 geplanten KdU von ca. 24 Mill. Euro einsetzt, wenn z. B. 26 Mill. Euro tatsächlich benötigt werden. Wie werden diese Kosten bei einem höheren Bedarf durch den Haushalt abgesichert ohne das Leistungsberechtigte in eine Notsituation kommen? Herr Granzow weist darauf hin, dass diese Situation den Haushaltsrisiken zuzuordnen ist, so wie er es bereits beschrieben hat. Die Kosten werden, soweit sie angemessen und rechtskonform sind, finanziert. Sie sind gesetzlich definiert. 67,2 % der monatlich ausgereichten KdU werden uneingeschränkt in jedem Fall auch im monatlichen Anforderungsverfahren mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) angefordert und dadurch ein Teil der Kosten gedeckt. Der Restbetrag zu 100 % muss in jedem Fall durch den Kreishaushalt allgemein gedeckt werden. Der Rechtsanspruch auf Gewährung von Kosten für Unterkunft und Heizung hat an dieser Stelle Bestand. Alle angemessenen und bewilligten Kosten für Unterkunft und Heizung müssen aus dem Kreishaushalt sichergestellt werden. Instrumente dazu reichen von überplanmäßigen Ausgaben bis zu einem Nachtragshaushalt. Herr Dr. van Raemdonck, AfD-Fraktion, möchte wissen, ob es im Haushalt des Dezernates für Arbeit ein Budgetpuffer gibt, welcher diese Risiken, die gerade genannt wurden, abfedert. Herr Granzow verneint die Frage. Vielmehr ist eine sorgfältige Planung wie vorgetragen nach den Prinzipien von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit die entscheidende Grundlage. Herr Berger stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt und lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss Die Mitglieder des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit stimmen der Beschlussvorlage zu und überweisen diese an den Kreisausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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