Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Stand der energetischen Sanierung von kreiseigenen Liegenschaften und Planung für die kommenden Jahre  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/Sport/Tourismus/Bauen
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 19:10
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Bohm, Dezernent, erinnert an die Ausführungen von Herrn Felstow, Amtsleiter, in der letzten Ausschusssitzung und berichtet fortführend. Er beginnt mit der inhaltlichen Darstellung der in Papierform vorliegenden, bauteilspezifischen Tabelle zur Prüfung landkreiseigener Objekte zum Stand der energetischen Sanierung (Anlage TOP 5a). Für energetische Sanierungen der nächsten Jahre sind bereits erfolgte Sanierungen an Bauteilen zu beachten, unter anderem auch unter förderrechtlichen Bedingungen.

 

Weiterhin erläutert er die in der mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigten Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung 2023 2026 im Ergebnishaushalt (Anlage TOP 5b). Anhand eines Auszuges aus dem Klimaschutzkonzept stellt er die Verbrauchsabweichungen von den Vergleichskennwerten bei Strom und Gas dar (Anlage TOP 5c). Bei Mietobjekten hat der Landkreis keinen direkten Einfluss. Wie schon in der letzten Ausschusssitzung festgestellt, beruhen ungewöhnlich hohe Verbrauchswerte bei Strom in ständig belegten Objekten auf Nutzerverhalten.

 

Anschließend erläutert er in den Finanzhaushalten 2023 2026 geplante Maßnahmen sowie darüber hinaus sinnvolle Maßnahmen. Die Möglichkeiten zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf Dächern (Anlage TOP 5d) sind durch dachstatische Untersuchungen zu überprüfen.

 

Herr Bohm sagt für die nächste Sitzung zu, dass zu o. g. weiteren Maßnahmen erste Kostenschätzungen vorliegen. Damit erhält der Ausschuss die benötigten Informationen für die Haushaltsberatungen 2023 ff.

 

Herr Eiselt, sachkundiger Einwohner, fragt, ob auch eine statische Ertüchtigung z. B. durch Aufdopplung von Dachsparren vorgesehen ist, wenn die statische Überprüfung negativ ist.

 

Herr Bohm antwortet, dass die Verwaltung erst die dachstatischen Untersuchungen abwartet. Diese werden zeigen, ob die Dächer die PV-Anlagen tragen können oder nicht. In manchen „Grenzfällen“ mag es wirtschaftlich sein, durch Verstärkung von Dachstühlen eine Tragfähigkeit für PV-Anlagen herzustellen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Die genannten Unterlagen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 23.08.22_TOP 5a_Objektliste_Stand (298 KB)    
Anlage 2 2 23.08.22_TOP 5b_Objektliste_Maßnahmen (422 KB)    
Anlage 3 3 23.08.22_TOP 5c_Übersicht Liegenschaften (258 KB)    
Anlage 4 4 23.08.22_TOP 5d_Energetische Gebäudesanierung (244 KB)