Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Bericht aus dem Jugendamt  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 26.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 17:25
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Wolfram, Referatsleiterin, informiert darüber, dass r Kinder in der Kita eine Testpflicht eingeführt wird. Die Träger haben die Aufforderung bekommen, die Schnelltests selbst zu beschaffen. Der Landkreis Havelland hat dabei Unterstützung geleistet, die Kindertagespflege und mehrere Gemeinden wurden mit Tests versorgt. Das Land Brandenburg stellt für die Beschaffung der Tests eine pauschale Förderung zur Verfügung. Jedoch ist noch nicht geklärt, ob diese Tests auch refinanziert werden, wenn in Einrichtungen mehr als zweimal wöchentlich getestet werden muss. Sollte es für anlassbezogene tägliche Testungen keine Landesförderung geben, können die freien Träger die Kosten bei den Städten und Gemeinden als Betriebskosten geltend machen.

 

Frau Wolfram berichtet von rderprogrammen, die im Referat 52 Kinder- und Jugendförderung bearbeitet werden. Im Rahmen des Ausstattungs- und Investitionsprogramms KIP II werden aktuell die Anträge für die Tagespflegepersonen gestellt. Mit der Förderung kleiner Investitionen soll die Betreuungsqualität erhöht werden. Kitaträger stellen ihre Anträge selbst bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Neu ist die Richtlinie Kita Digital. Ab 01.01.2022 stellt das Land rückwirkend aus Restmitteln des Gute-Kita-Gesetzesrdermittel für die Ausstattung mit Medien in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Förderfähig sind zudem Schulungen zum Umgang mit Medien. Die rderrichtlinie sieht Festbeträge vor. Im Referat werden nun Verfahrensschritte abgesteckt und Formulare entwickelt. Erste Nachfragen von interessierten Trägern gibt es bereits.

 

Des Weiteren ruft Frau Wolfram nochmals zur Umfrage im Rahmen des Jugendförderfachplanes auf. Diese läuft nur noch bis Ende Januar 2022. Die Teilnahme wurde über die Medien, freie Träger der Jugendarbeit, die Website des Landkreises und Anschreiben an die Schulen beworben.

 

Im weiteren Verlauf berichtet sie, dass die Verwaltung weiterhin mit den Änderungen zum Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) beschäftigt ist. Gemeinsam mit dem Amt 51 Jugendamt wird geprüft, welche Herausforderungen und neuen Aufgaben das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mit sich bringt. Der Landkreistag Brandenburg hat um ckmeldungen zur Einschätzung des personellen Mehrbedarfes und Folgekosten gebeten.

 

Frau Wolfram informiert über die im Dezember 2021 erfolgte Wahl des neuen Kreiskitaelternbeirates. Diese fand online statt. Herr Olaf Fischer, Elternvertreter aus einer Kita im Milower Land, ist der neue Vorsitzende des Gremiums. Er hat frische Ideen und möchte die Aktivitäten des Kreiskitaelternbeirates vorantreiben. Auch im Jugendhilfeausschuss wird ein beratendes Mitglied aus dem Gremium mitwirken.

 

Herr Wartenberg, Vertreter der Freien Träger, möchte wissen, weshalb die Testpflicht in Kita Einrichtungen erst ab dem 07.02.2022 eingeführt wird und ob dies noch sinnvoll ist angesichts der hohen Inzidenzwerte.

 

Herr Gall, Beigeordneter und Dezernent II, erklärt, dass dafür nicht der Landkreis Havelland zuständig ist. Die Vorgaben kommen direkt vom Gesundheitsministerium sowie vom Bildungsministerium des Landes Brandenburg.

 

Frau Golze, Vorsitzende, weist darauf hin, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bereits seit Juni 2021 gilt. Sie möchte wissen, ob und wie das Land Brandenburg die Mehrkosten übernehmen wird. Das Ausführungsgesetz zum Mehrbelastungsbedarf wird nach ihrer Einschätzung erst ab 2023 wirksam.

 

Herr Gall erklärt, dass das Ministerium r Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Konexitätsrelevanz grundsätzlich bejaht hat. Allerdings wurde im Landeshaushalt 2022 kein Aufwand eingeplant. Das neue SGB VIII ist gültig, somit sind Leistungsansprüche zu erfüllen. Die Kosten dafür wird das Dezernat II aus dem bestehenden Haushaltsansatz tragen müssen. Letztlich werden solche Abwägungen erforderlich sein, in welchem Umfang man sich Jugendförderung leisten kann oder ob der Kinder- und Jugendhilfe nach § 20 SGB VIII Anspruch auf Hilfe für Familien in Notsituationen der Vorrang gegeben werden muss.

Herr Gall verweist zudem auf die Fachkräfteproblematik. Für die zusätzlichen Aufgaben gibt es kaum Personal auf dem Arbeitsmarkt. Die Studienkapazitäten müssen deutlich vergrößert werden. Das Land hätte bereits vor Jahren reagieren und Studienkapazitäten ausbauen müssen.

 

Frau Ziemer, Amtsleiterin, ergänzt, dass das Land Brandenburg auch rückwirkende Konexitätsleistungen angekündigt hat. Die Frage ist aber, welche Kosten genau das Land finanziert. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das Ministerium des Landes Brandenburg den Aufwand sehr begrenzt beziffert und zum Teil Spitzabrechnungen vorschlägt. Das ist für die Landkreise sehr unsicher. Es gibt offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen zum Umfang der Aufgaben und zur Umsetzung. Wenn die Regelungen wirklich im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt werden sollen, benötigen die Jugendämter umfängliche Mittel und nicht nur ein kleines Budget.

 

Frau Ziemer berichtet zum Thema Personal, dass in jedem Team des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in den drei Sozialräumen Rathenow, Nauen und Falkensee 2 bis 3 von durchschnittlichen 7 Mitarbeitern fehlen. Das ist erheblich und führt dazu, dass r den Sozialraum Nauen nur noch Fälle von Kindeswohlgefährdungen (KWG) bearbeitet werden können. Die Bürgerinnen und Bürger können sich aber z. B. für Beratungen zu Trennung und Scheidung oder Umgangsregelungen an die Erziehungs- und Beratungsstellen wenden.

 

Zudem informiert Frau Ziemer darüber, dass die Gemeinde Brieselang ab dem 01.02.2022 aus sachlichen Gründen dem Sozialraum und der Dienststelle Falkensee zugeordnet wird. Bisher gehörte die Gemeinde Brieselang zum Sozialraum und der Dienststelle Nauen.