Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Bericht zur Leistungsgewährung bei selbständigen Unternehmer*Innen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss Grundsicherung und Arbeit
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:45
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Granzow, Dezernent, wird durch die stellvertretende Vorsitzende, Frau Milde, um den Bericht gebeten.

Herr Granzow erklärt, dass gerade die Corona-Pandemie und die einhergehenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie erhebliche Auswirkungen bei selbständigen kleineren Unternehmen verursacht haben. Die Zahl der selbständigen Leistungsberechtigten ist nicht gesunken. Diese Tendenz war, so der Dezernent, nicht in diesem Umfang erwartbar. Deshalb soll hier durch den Amtsleiter des Jobcenters Falkensee, Herrn Rogalski, den Mitgliedern des Fachausschusses ein aktuelles Bild zur Bearbeitungssituation vermittelt werden.

Herr Rogalski erklärt, dass ein Anspruch auf Leistungen auch für Selbstständig erwerbstätige Personen besteht, wenn ihre Einkünfte zur Deckung des Lebensunterhalts in der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreichen. Er stellt die Vorteile der zentralen Betreuung selbstständiger Leistungsberechtigter in der aktiven und passiven Leistungsgewährung durch das Jobcenter Falkensee als komplexe Aufgabe dar, die ein umfangreiches Spezialwissen erfordert. Bekanntlich übernimmt das Jobcenter Falkensee für diese Fallgestaltungen die prire Bearbeitung kreisweit. Aus den Rückmeldungen der Beschäftigten des Jobcenters ist auffällig, dass viele Musik- und Kunstschaffende einen Antrag stellen mussten. Ein deutlicher Anstieg Selbständiger Leistungsempfänger ist zudem auch im Bereich allgemeiner Dienstleistungen und Tätigkeiten für private Haushalte zu verzeichnen. Die Leistungsberechtigten waren dabei in diesen Fällen auf die gute Erreichbarkeit angewiesen, dass sich jemand ihrer Situation annahm und sie mit jemanden über ihre Sorgen und Ängste sprechen konnten.

Herr Rogalski hebt hervor, dass der Anstieg von selbständigen Antragstellern in erheblichem Maß zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in der Bearbeitung dieser komplexen Vorgänge geführt hat.

Er stellt dazu exemplarisch in Auszügen Beispiele aus dem Arbeitsalltag vor, bei denen Unternehmer*innen Pandemie, bedingt massive Einschränkungen zu verzeichnen hatten und verweist auf die durch die Bundesregierung vielfach initiierten Wirtschafts- und Überbrückungshilfen für diese Zeit und der jeweiligen Wirkung.

Die Möglichkeiten für Selbstständige im Rahmen der Grundsicherung Leistungen zu beantragen, sind mit der Einführung des § 67 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) über die sogenannten Sozialschutzpakete vereinfacht und verbessert worden. Mit einer Verlängerung des erleichterten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 wurde über das Sozialschutzpaket III sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auchnftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung für ihren Lebensunterhalt erhalten.

Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie dürfte auch weiterhin ein Anstieg der Fallzahlen nicht ausgeschlossen sein. Im Vergleich zu dem Zeitraum vor der Pandemie ist es seit dem Jahr 2020 kontinuierlich zu einer durchschnittlichen Steigerung um nahezu 100 % der nach dem SGB II-leistungsberechtigten Unternehmen im Havelland gekommen. Aktuell verläuft diese Entwicklung im Vergleich zu den erhöhten Jahresdurchschnittswerten aus dem letzten Jahr auf gleichbleibend hohem Niveau, wobei die Zahlen weiterhin deutlich noch über den Vorjahresmonaten liegen.