Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Bericht zur aktuellen Aufgabenwahrnehmung SGB II  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss Grundsicherung und Arbeit
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:45
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Die stellvertretende Vorsitzende, Frau Milde, bittet den Dezernenten, Herrn Granzow, um den Bericht.

Herr Granzow berichtet, dass die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100,00 Euro für Leistungsberechtigte im SGB II-Bereich, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt ist. Gesetzliche Grundlage ist hier der § 71, Abs. 2 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II). Die Vorbereitung war besonders aufwendig, da diese Einmalzahlung in dieser Sonderform über das originäre Fachprogramm und die EDV-Systeme des Landkreises (OPEN/PROSOZ, Enaio und das Finanzprogramm) gesondert zu ertüchtigen waren. Die Auszahlung ist für alle Berechtigten aus dem Kreis der SGB II-Leistungsbezieher am 09. August 2021 erfolgt. Die Bewilligung erfolgte gesondert durch Bescheid. 190.000,00 Euro wurden an insgesamt 1.900 Berechtigte in 1.100 Familien ausgezahlt.

Mit dem Rückgang der Corona-Infektionszahlen konnte die Verwaltung zum 01. Juli 2021 wieder einen wenn auch weiterhin von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen geprägten rgerverkehr ermöglichen. In den drei Jobcentern erfolgt der Besucherverkehr seitdem verstärkt in terminierter Form. Hierzu wurde im letzten Ausschuss das Instrument der Online-Terminvergabe vorgestellt.

Ergänzt um die Anliegensklärung über die Telefonhotlines der drei Jobcenter sowie der Möglichkeit in dringenden Angelegenheiten zu definierten Zeiten ohne Termin vorsprechen zu können, konnte eine Wiedereröffnung reibungsfrei erfolgen.

Die Bürgerschaft nutzt weiterhin sehr aktiv die Möglichkeit, Anliegen auf kurzem Wege telefonisch zu klären. Die Online-Buchung von Terminen wird gut angenommen. Hier beraten die Kolleginnen und Kollegen weiterhin aktiv über alle Angebote.

Wie im letzten Ausschuss von Herrn Jagodschinski, AfD-Fraktion, angeregt wurde, wird der Hinweis sowie der direkte Link zur Buchung eines Termins in die elektronische Kommunikation aufgenommen (zum Teil befindet sich das Verfahren noch in Umsetzung). So erhalten zukünftig Bürger bei jeder Email an die Organisationspostfächer (z. B. Jobcenter-Rathenow@havelland.de) eine automatische Eingangsbestätigung sowie Hinweise zu den angebotenen Services (Service-Hotline, Online-Terminierung, Homepage, JobZENTRALE)

Er berichtet weiter, dass die JobZENTRALE als elektronisches Hilfsmittel für jeden zugänglich angelaufen ist. Er hatte hier bereits den Ausschuss informiert, dass nach einer ersten Phase der Anwendung zu einer der folgenden Sitzungen ein ausführlicher Bericht erfolgt. Schon jetzt kann festgestellt werden, dass das Angebot des Landkreises im Dezernat für Grundsicherung und Arbeit gut angenommen wird. Von Arbeitgebern werden regelmäßige Anfragen zur Veröffentlichung ihrer Stellenangebote vorgetragen, um die Reichweite und damit Bewerberanzahl zu erhöhen. Auch einige kreisangehörige Gemeinden (z. B. Stadt Rathenow und Amt Rhinow) haben sich in die Nutzung einweisen lassen und nutzen mit eigenen Identifikationsmerkmalen die neue Plattform.

Zur Nutzungsstatistik informiert Herr Granzow wie folgt:

Monat

Nutzungen gesamt

Juni 2021

4.500

Juli 2021

3.500

Mittelwert

4.000

 

Dabei macht er auf das Verhältnis Verwaltung zu externen Nutzern von 30:70 aufmerksam.

Dieses Verhältnis zeigt, dass neben der Bereitstellung eines notwendigen Arbeitsmittels für die Integrationsfachkräfte der drei Jobcenter ein sehr hoher Nutzen/Mehrwert für die Bürgerschaft und Arbeitgeber des Landkreises geschaffen werden konnte.

Derzeit findet eine Aufnahme von afghanischen Ortskräften statt, die in einem Beschäftigungsverhältnis bei der in Afghanistan tätigen Bundeswehr oder eines anderen Ressorts oder der Durchführungsorganisation eines Bundesressorts standen.

Diesem Personenkreis und ihren Familienangehörigen wird das politische Interesse an ihrer Aufnahme in Deutschland auf Grundlage von § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erklärt. Die Einreise erfolgt auf Grundlage eines drei- oder sechsmonatigen Visums. Die Aufenthaltserlaubnis wird auf längstens drei Jahre befristet und kann auch über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, wenn die Gründe aus denen sie erteilt wurde, weiterhin gegeben sind.

 

Da die afghanischen Ortskräfte und ihre Angehörigen nach § 22 Satz 2 AufenthG aufgenommen werden, besteht - bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (Alter, Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt) - ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II). Der Anspruch besteht auch bereits während der ersten drei Monate des Aufenthalts, da aufgrund einer entsprechenden Aufnahmezusage bereits vor Einreise oder bei Einreise ein humanitäres Visum nach § 14 Abs. 2 i. V. m. § 22 Satz 2 AufenthG erteilt wird. Bereits die Aufnahmezusage eröffnet den Zugang zu Leistungen der SGB II-Grundsicherung. Dies ist insbesondere mit Blick auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entscheidend. Zum Teil können die betroffenen Personen zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sein. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten im Prozessablauf der Leistungsgewährung.

 

Zudem besteht aufgrund der Dauerbleibeperspektive ein voller Arbeitsmarktzugang, sodass das gesamte Förderinstrumentarium zur Verfügung steht.

 

Die oben genannte Personengruppe kann gemäß § 44a Abs. 1 AufenthG eine Teilnahme an einem Integrationskurs ermöglicht werden.

Herr Granzow unterrichtet zur Einführung einer Grundrente. Die Grundrente wurde zum 01. Januar 2021 eingeführt. Bescheide an Neurentner mit Grundrentenanteilen werden seit 01. Juli 2021 durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versandt. Für Bestandsrentner erfolgte zur Klärung etwaiger Ansprüche eine Anfrage durch die Kopfstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Voraussetzung sind 33 Jahre Beschäftigung, geringes Einkommen oder SGB II-Leistungsbezug. Leider sind sehr viele manuelle Prüfungen erforderlich, denn jede Akte muss ggf. daraufhin über den gesamten Leistungszeitraum geprüft werden, so dass der Personalaufwand für die Sicherstellung der Grundrente sehr erheblich ist.

Die stellvertretende Vorsitzende bedankt sich, Fragen bestehen nicht.