Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Schneider, Fraktionsvorsitzender SPD, stellt den Beschlusssantrag vor und bittet um Zustimmung der Abänderung der Zuwendungsvoraussetzungen des ÄA-0025/20 zum Kreisentwicklungsbudget. Die Änderung ist notwendig, um den im Dezember gefassten Beschluss in einer rechtssicheren, einfacheren und zeitnaheren Verfahrensweise umsetzen zu können.
Herr Chodzinski, Fraktion B90/Grüne, bedankt sich bei Herrn Schneider und dessen Fraktion für die kurzfristige Erstellung der Abänderung der Zuwendungsvoraussetzungen. Er merkt an, dass der Ausschuss Finanzen/ Beteiligungen/Vergaben/Rechnungsprüfung frühzeitig die Diskussion aufnehmen und für klare Bedingungen sorgen sollte, um die Förderrichtlinie entsprechend weiterentwickeln zu können.
Herr Müller, AfD-Fraktion, begrüßt den Beschlussantrag. Er merkt aber an, dass Gemeinden, die bedingt durch die Unterhaltung von zusätzlichen Verkehrswegen, wie beispielsweise Bahnbrücken, in dieser Förderrichtlinie benachteiligt werden. Daher möchte er, dass diese Gemeinden in der Richtlinie anders bedacht werden.
Frau Richstein, Vorsitzende, lässt über den Beschlussantrag abstimmen.
Beschluss
Der Beschluss des Kreistages ÄA-0025/20 Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2021 Ländlichen Raum stärken! Kreisentwicklungsbudget für ländliche Gemeinden einführen! vom 07.12.2020 wird bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen abgeändert. Zuwendungsberechtigt im Sinne der Förderrichtlinie des Landkreises Havelland zur Stärkung kreisangehöriger Kommunen im ländlichen Raum (Kreisentwicklungsbudget) sind kreisangehörige Kommunen des Landkreises Havelland bei Erfüllung einer der folgenden Tatbestände:
Maßgeblich für die Bemessung der Einwohner ist der Bevölkerungsstand des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum 30.09.2020.
Die Regelungen zur Zuwendungsvoraussetzungen des ÄA-0025/20 vom 07.12.2020:
„Die Gemeinde kann seit mindestens auch zwei Jahre den Ergebnishaushalt nur durch Rücklagenentnahmen ausgleichen und auch in der mittelfristigen Finanzplanung erscheinen weitere Rücklageentnahmen notwendig, oder die Gemeinde verfügt bereits über nicht ausgeglichene Haushalte und ist bereits zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet.“
werden als gegenstandslos eingestuft.
Die übrigen Förderbestimmungen des ÄA-0025/20 bleiben unberührt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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