Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Information zur Kostenübernahme digitaler Endgeräte für SchülerInnen nach § 21 Abs. 6 SGB II  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss Grundsicherung und Arbeit
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:43
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Granzow, Dezernent, erklärt, dass der Tagesordnungspunkt sich auf die letzte Sitzung des Ausschusses Grundsicherung und Arbeit im September 2020 und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI bezieht. Am 01.02.2021 kam eine geänderte Weisungslage, mit dem Inhalt nicht nur im Wege eines Darlehns zu gewähren. Die Amtsleiterin, Frau Quiel, hat die Umsetzung des geltenden Rechts durchgeführt und Herr Granzow bittet sie um weitere Ausführungen.

 

Frau Quiel führt dazu aus: Zum 01.01.2021 wurde u.a. der Mehrbedarf § 21 Abs. 6 SGB II angepasst. Darüber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss gewährt werden. Grundsätzlich sind digitale Endgeräte aus dem Regelbedarf zu beschaffen. Doch bislang war es nicht erforderlich, dass jedem Schüler*in ein digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht. Dies hat sich durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes geändert. Soweit den betreffenden Schülern*innen von ihrer jeweiligen Schule keine digitalen Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schüler*innen bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht. Ein entsprechender Mehrbedarf ist durch die Leistungsberechtigten entsprechend anzuzeigen. Folgende Angaben sind dabei erforderlich: Name und Klassenstufe des Kindes, welche Geräte werden benötigt und Kosten je Gerät (Kostenvoranschläge sind entbehrlich). Ferner ist die Unabweisbarkeit darzulegen. Dazu sind folgende Angaben der Schule/des Schulträgers erforderlich: Digitales Endgerät ist für die Teilnehmer am Distanzunterricht erforderlich, Geräte können nicht durch Schule oder Dritte zur Verfügung gestellt werden und Ausleihe ist ebenfalls nicht möglich.

Die Anerkennung des Mehrbedarfes kommt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Betracht. Die Höhe ist auf Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln. Der Zuschuss beträgt max. 350 Euro je Schüler*in für alle benötigten Endgeräte, wie Tablet/PC mit Zubehör, Drucker (ein Drucker/Bedarfsgemeinschaft wird aber als ausreichend angesehen), Erstbeschaffung von Druckerpatronen. Die Leistungen sind zweckentsprechend zu verwenden. Darüber ist durch die Leistungsberechtigten auch ein Nachweis zu erbringen.

Aktuell liegen im Dezernat 125 Anträge vor, von denen ein Großteil bereits beschieden ist.

 

Die Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Rubach, SPD-Fraktion, merkt an, dass der Bürgermeister aus Falkensee, Herr Müller, eine hervorragende Lösung in Gang gebracht hat, um die Teilnahme am digitalen Unterricht zu ermöglichen. Auch die Stadt Rathenow hat es ähnlich gemacht. Trotzdem gäbe es noch eine Grauzone und somit noch Handlungsbedarf.

 

Herr Granzow ist mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern dazu regelmäßig in einen Austausch getreten. Der Regelfall ist die Bereitstellung solcher Geräte über Finanzierungen aus dem Digitalpakt Schule. Er geht davon aus, dass jedem ein Angebot auf den unterschiedlichen Wegen gemacht werden kann. Der Digitalpakt Schule sorgt jetzt dafür, Klassensätze für eine Verleihung von Endgeräten herbeizuführen.

 

Herr Petzold, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, möchte wissen, ob die Gesamtsumme für Laptop, Drucker und Patronen vorgesehen sind.

 

Herr Granzow weist darauf hin, dass nach Weisungslage 350,- Euro die max. Obergrenze je Schüler*in sind.

 

Herr Rubach informiert, das die Stadt Rathenow genauso wie die anderen Städte aufgrund des Digitalpakt Schule auch Geräte für die Schulen und damit für die Kinder bestellt haben. Diese kommen, aufgrund von Ausschreibungen, irgendwann im März oder April. Dies stellt natürlich ein Problem dar. Durch die Freigabe des Jobcenters kommen die Leistungsberechtigten und somit die Kinder schneller an die Technik, was natürlich sehr begrüßenswert ist.

 

Herr Granzow weiß, dass die Lieferungen sehr problematisch sind. Der Landkreis Havelland ist z.B. selbst auch für Förderschulen im Landkreis zuständig und muss über den Digitalpakt Lieferungen organisieren.

 

Herr Petzold informiert, dass der Bürgermeister der Stadt Falkensee in der Stadtverordnetenversammlung mitgeteilt hat, dass es so ist, dass die Geräte, die über den Digitalpakt angeschafft werden, nicht in der Verfügungsgewalt der Leistungsberechtigen bleiben, sondern nur Leihgeräte in der Phase des Präsenzunterrichtes sind. Er möchte, dass die Verwaltung sich mit dem Schulträger abstimmt, dass diese Nachweise, die für die Antragstellung zu erbringen sind, so gestaltet werden, dass die Leihgeräte unter Umständen nicht zu einer Versagung der Leistung führen.

 

Die Vorsitzende nimmt den Hinweis auf und sagt eine Beobachtung zu.