Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Informationen des Landrates  

 
 
Sitzung des Kreistages
TOP: Ö 3
Gremium: Kreistag
Datum: Mo, 28.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 17:53
Raum: MAFZ-Erlebnispark Paaren im Glien
Ort: Brandenburg-Halle

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Lewandowski, Landrat, informiert insbesondere über Folgendes:

 

Zeitungsartikel „30-Minuten-Takt in greifbarer Nähe“

Dieser Zeitungsartikel ist am 14.09.2020 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) erschienen. Eine kurze Erläuterung der Vorgeschichte beinhaltet ein Treffen von Herrn Lewandowski und Herrn Goldmann, Vertreter der Stadt Rathenow, im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), um über diese Thematik mit der DB Netz AG zu sprechen. Neben den Strecken der Lehrter Bahn und der Hamburger Bahn konnte auch über Lösungen vor dem Komplettausbau bis 2034 gesprochen werden, um Berufspendler*innen zu entlasten. In diesem Gespräch wurde zugesichert, dass das Land Brandenburg noch einmal einen Auftrag an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gibt, eine Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten auf den Strecken zu prüfen. Wenn es hierzu Ergebnisse gibt, soll der Landkreis Havelland über diese informiert werden.

Aufgrund des Zeitungsartikels der MAZ vom 14.09.2020 habe man sich noch einmal an den VBB gewandt, da die Informationen aus dem Zeitungsartikel dem Landrat nicht bekannt sind. Daraufhin hat der VBB umgehend Stellung bezogen und konnte nur bestätigen, dass zu diesem Sachverhalt aktuell Prüfungen zur Einrichtung einzelner Zugfahrten stattfinden, diese aber zum jetzigen Zeitpunkt weder in technischer noch in finanzieller Hinsicht abgeschlossen sind. Daher können die Informationen aus dem Zeitungsartikel in der Form nicht vollständig bestätigt werden.

Daher wendet sich der Landrat noch einmal an das MIL, um sich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen.

 

Digitalpakt Schule

Der Landkreis hat am 17.09.2020 einen Zuwendungsbescheid „Sofortausstattungsprogramm“ im Rahmen des Digitalpaktes Schule erhalten. Die Fördersumme beträgt 56.626,10 Euro. Davon werden mobile Endgeräte (Laptops, und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich des erforderlichen Zubehörs angeschafft. Die Geräte werden dann ausgeliehen. Die Verwaltung arbeitet gerade mit Hochdruck an der Umsetzung des Projektes.

 

Corona-Lage

Corona nimmt weiterhin einen großen Teil der Arbeit des Gesundheitsamtes ein. Die Neuinfektionen befinden sich aktuell auf einem niedrigen Niveau. Besondere Herausforderungen sind das Management der Reiserückkehrer und die Umsetzung der Bundesteststrategie, die in einigen Bereichen nicht geregelt ist. Aktuell sind im Landkreis 31 Personen mit dem Coronavirus infiziert. Es befinden sich einige Personen in Quarantäne, die täglich telefonisch kontaktiert werden müssen. Die Anzahl der geplanten Testungen übersteigt die Kapazitäten des Gesundheitsamtes. Die eingesetzten Bundeswehrsoldaten sind eine sehr hilfreiche Unterstützung.

 

Masernschutzgesetz

Seit März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft. Alle Personen, die nach 1970 geboren sind und in Einrichtungen mit erhöhtem Risiko arbeiten oder betreut werden, müssen einen Impfschutz nachweisen. Dies führt zu einer Häufung von Impfnachfragen, die vom Gesundheitsamt beantwortet und bescheinigt werden müssen. Die Impfrate im Landkreis ist mit ca 97 % bei den Kindern sehr hoch.

Verortung und Vergabe der geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-14 SGB VIII

Gemäß der entsprechenden Richtlinien des Landkreises Havelland wurden die Verortung und die Trägerschaften der geförderten Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit überprüft. Im Prozess der Nachsteuerung wurden sozialstrukturelle Daten ausgewertet, die kommunalen Jugendkonzepte der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden einbezogen und umfassende Abstimmungen mit den gemeindlichen und freien Trägern durchgeführt. Da diese Entscheidung eine ist, die Kinder und Jugendliche im Havelland betrifft, wurde zur Verteilung der geförderten Stellen der Jugendsozialarbeit das erste Jugend-Beteiligungsverfahren des Landkreises initiiert.

Der Corona-Zeit und dem Lockdown geschuldet, wurde es als Online-Umfrage durchgeführt, bei der die Jugendlichen unter der Fragestellung „Wo würdest du viele Jugendsozialarbeiter einsetzen“ die Kriterien gewichten konnten, die sie als besonders wichtig bei der Verteilung der Jugendsozialarbeit im Havelland erachten. Erstellt und ausgewertet wurde die Umfrage von einem externen Anbieter. Obwohl zur Zeit der Umfrage die Schulen und Jugendeinrichtungen im Landkreis geschlossen waren, ist es durch das Online-Beteiligungsverfahren gelungen, möglichst viele junge Havelländerinnen und Havelländer in relativ kurzer Zeit zu erreichen auch ohne lokale Konferenzen und Foren.

Hervorzuheben ist, dass die Jugendlichen aktiv dabei geholfen haben, ihre Beteiligungsrechte zu nutzen, indem sie den Link und den QR-Code untereinander weitergeleitet und auf ihren eigenen Profilen der sozialen Medien geteilt haben.

Insgesamt haben rund 500 Jugendliche aus dem Landkreis teilgenommen. Sie kommen etwa gleich verteilt aus dem gesamten Havelland. Für das erste Beteiligungsverfahren im Landkreis ist die Teilnehmerzahl ein großer Erfolg, der zeigt, dass die Jugendlichen ihre Beteiligungsrechte nutzen möchten.

In Auswertung der Umfrage zeigte sich, dass die Statistiken der Hilfen zur Erziehung und der Jugendgerichtshilfe sowie die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in den Gemeinden von den Mädchen und Jungen als besonders wichtig angesehen und dementsprechend stark gewichtet wurden. Weniger stark vertreten waren die Kriterien Migrationshintergrund, gesundheitliche Einschränkungen und niedriger Sozialstatus. Viele der Teilnehmenden haben am Ende der Umfrage zusätzlich die Möglichkeit genutzt, noch Hinweise, Anregungen oder Kritik zu geben. Diese waren sehr durchdacht, durchaus konstruktiv und zeigen, dass sich die teilnehmenden Jugendlichen des Landkreises mit der Möglichkeit ihrer politischen Beteiligung intensiv auseinandergesetzt haben. Viele der Hinweise beziehen sich dabei auch auf Ausstattung, personelle Besetzung oder eventuell fehlende Räume der Jugendeinrichtungen. Aber auch gezieltes Lob der bisherigen Stelleninhaber*innen nimmt einen großen Teil der Anregungen ein.

Bei der Erarbeitung des Verwaltungsvorschlages zur Verteilung der Jugendsozialarbeiter im Havelland sind die Meinungen der Jugendlichen berücksichtigt worden. In Fällen von Zuschlägen oder Abzügen von Stellenanteilen haben die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens eine große Rolle gespielt. Somit wurden die Jugendlichen direkt an der Verteilung der Jugendsozialarbeit beteiligt.

Die Beschlüsse zur Verortung der 42 Stellen nach der PKR-Richtlinie und zur Verortung der 10 Stellen nach dem Kreislichen Förderprogramm offene Jugendarbeit r die Jahre 2021-2024 in den kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden wurden am 19.08.2020 im Jugendhilfeausschuss gefasst. Bei vielen Stellen wird Kontinuität gewahrt, auch die Trägerschaft wurde bestätigt. Andere erforderliche Stellen wurden neu verortet und ihre Trägerschaft ausgelobt.

Bis zum 18.09.2020 konnten sich anerkannte Träger der Jugendhilfe für die Trägerschaften bewerben. In seiner Sitzung am 18.11.2020 hat der Jugendhilfeausschuss über die Trägerschaften beschlossen, so dass alle Stellen zum 01.01.2021 besetzt werden können.

 

Zweite Mitteilung des Aufnahmesolls für die landesweite Aufnahme und Verteilung Asylsuchender und Flüchtlinge in die Landkreise und kreisfreien Städte

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach den Vorschriften des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) zur Aufnahme und vorläufigen Unterbringung der ihnen durch die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) zugewiesenen Personen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 , S 6 Absatz 1 i.V. mit §§ 4 und 9 Absatz 1 LAaufnG verpflichtet. Die Verteilung erfolgt auf der Grundlage des Verteilschlüssels.

Im Januar hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg die voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der aufzunehmenden Personen nach dem Asylgesetz und den voraussichtlichen jährlichen und monatlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen entsprechend der jeweiligen Aufnahmequote für das Jahr 2020 mitgeteilt.

In Ermangelung einer Zugangsprognose des Bundes für 2020 wurde das Aufnahmesoll abermals auf der Grundlage einer einvernehmlichen Zugangseinschätzung ermittelt. Das Ministerium des Innern und Kommunales (MIK) hat die Überprüfung vorgenommen. Im Ergebnis geht das MIK von einem pandemiebedingtem Rückgang der Zugangszahlen aus. Auch die Zahl der nachgeborenen Kinder wurde korrigiert. Dies führt zu einer Korrektur des veröffentlichten Aufnahmesolls von Januar 2020.

Der Landkreis Havelland hatte nach der Prognose vom Januar 195 Personen im Jahr 2020 aufzunehmen. Mit der neuen Einschätzung vom 05. August sind 133 Personen aufzunehmen.

Mit Stand 31. August 2020 wurden im Landkreis 73 Personen aufgenommen. Für die noch aufzunehmenden 60 Personen ist die Kapazität in den Gemeinschaftsunterkünften trotz Vorhalten von Quarantänebereichen vorhanden.

 

Afrikanische Schweinepest

Wie von Experten befürchtet, hat im September 2020 das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinebestand das Land Brandenburg erreicht. Der Erreger steht im Zusammenhang mit dem Seuchengeschehen, das seit 2019 in Polen an der Grenze zu Brandenburg aufgetreten ist. Betroffen sind die Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald. Es wurde um den Fundort der verendet aufgefundenen Tiere ein gefährdetes Gebiet mit einer Kernzone eingerichtet, in der verstärkte Fallwildsuche angeordnet wurde. Um die Kernzone wird ein Zaun errichtet. Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht betreten oder bestellt werden. Für Schweine gilt Verbringungsverbot.

Der Landkreis Havelland ist von dem Ausbruch in Südbrandenburg bislang nicht betroffen. Wann möglicherweise ein Eintrag des Virus stattfindet ist nicht vorhersagbar. Die Wahrscheinlichkeit ist aber gegeben.

Im Landkreis Havelland war geplant, Anfang des Jahres 2020 die Tierseuchenübung des Landes Brandenburg zur ASP durchzuführen, die seit Februar 2020 intensiv vorbereitet wurde. Beteiligte waren nicht nur das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, sondern auch der Katastrophenschutz des Landkreises, sowie externe Beteiligte wie der Landesforstbetrieb Brandenburg, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforst Westbrandenburg, der Sanitätsdienst der Bundeswehr u.a.

Aufgrund des Eintretens der Corona-Pandemie konnte der praktische Teil der Übung nicht stattfinden. Dennoch wurden Handlungspläne erarbeitet, erforderliche Allgemeinverfügungen vorbereitet und eine notwendige Zusammenarbeit geprobt.

Obwohl der Ausbruch eines Seuchengeschehens immer eine extrem belastende Situation darstellt, die eine enorme Arbeitsintensität für eine Verwaltungsbehörde mit sich bringt, ist der Landkreis Havelland gut vorbereitet. Die erforderliche Information der Öffentlichkeit wird über die Pressestelle und die Internetseite des Landkreises bereitgestellt.

Außerdem hat die Kreisverwaltung bereits entschieden, dass im Amt 32 der Bereich des Katastrophenschutzstabes einen Arbeitsstab einrichtet und eine Koordinierungsrolle für den Landkreis einnehmen wird.

 

Aktuelles aus dem Bereich Klimaschutz

Die Evaluierung des Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Havelland schreitet weiter voran. Der ursprüngliche im Mai geplante Klimaschutzworkshop fand am 24.09.2020 statt. Der Abschluss der Erstellung des Konzeptes ist für Ende Oktober geplant.

Das Projekt „Energiesparmodelle an Schulen“ wird nach Corona-bedingter Unterbrechung in diesem Schuljahr fortgesetzt, ausgefallene Termine soweit möglich nachgeholt.

Die Aktion Stadtradeln zur Förderung des Radverkehrs, an welcher der Landkreis in diesem Jahr teilnimmt, wurde am 06.09.2020 erfolgreich beendet. Es nahmen mehr als 100 Teams mit über 1.799 Teilnehmern teil, die 359.468 km erradelt haben.

Um die Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis und seinen Kommunen sowie den Kommunen untereinander zu stärken, wird am 28.10.2020 das erste halbjährliche kommunale Netzwerktreffen stattfinden. Thema werden unter anderem die Energiegenossenschaft Westhavelland und die Beratungsmöglichkeiten für Kommunen der Verbraucherzentrale sein.

 

Breitbandförderprogramm des Bundes und des Landes: Umsetzung des Breitbandförderprogramms im Landkreis Havelland, neuester Sachstand

Im Zuge der Netzfeinplanung im Breitband-Projektgebiet III zeigte sich, dass etliche Haushalte, ganze Ortsteile und Neubaugebiete nicht berücksichtigt sind. Hierzu wurde zunächst im Ausschuss Regionalentwicklung/Wirtschaftsförderung/Kultur/ Sport/Tourismus/Bauen am 01.09.2020 und zuletzt im Kreisausschuss am 14.09.2020 berichtet.

In einem den Fraktionen zugeleiteten Sachstandspapier wurden die Gründe dargestellt, warum es in der Breitband-Feinplanung derzeit so viele Nichtberücksichtige gibt. Inzwischen erwiesen sich falsche Netzplanungsdaten als Hauptursache für „vergessene“ Haushalte. Diese „Vergessenen“ werden nachgemeldet.

Trotzdem kann es noch weitere „Vergessene“ geben. Die e.discom und der Landkreis wollen diese zusammen mit den betroffenen Gemeinden und mit den drei Amtsverwaltungen ermitteln. Denn die Kenntnis vor Ort, welche Hausanschlüsse in welcher Form betroffen sein könnten, ist durch noch so viele Digitaldaten nicht zu ersetzen.

Im Sachstandspapier werdensungswege aufgezeigt, um für die i.S. der Breitbandförderrichtlinie noch als unterversorgt zu betrachtende Bildungseinrichtungen, Gewerbebetriebe und Haushalte einen Breitbandanschluss zu schaffen. Ziel bleibt es, dass alle Haushalte, die weniger als 30 Mbit-Anschlüsse haben, angeschlossen werden. Das gilt für das mit der e.discom jetzt anzugehende Projektgebiet III, aber auch für die demnächst nachziehenden drei Projektgebiete der Deutschen Telekom im östlichen und in südwestlichen Havelland.

 

Information zur Querschnittsprüfung der Kataster- und Vermessungsämter in den Landkreisen des Landes Brandenburg überörtliche Prüfung gemäß § 105 BbgKVerf.

Das Kommunale Prüfungsamt (KPA) im Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) hat mit einer Datenerhebung für die Jahre 2014 bis 2016 die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung untersucht. Schwerpunkte waren die Personalausstattung und eine Erfassung der Fallzahlen für die wesentlichen Aufgabenbereiche.

Beanstandungen zu Schwachstellen ergaben sich aus dem Prüfvermerk für den Landkreis Havelland nicht.

 

Weitere Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu SGB II Leistungen durch den Bund bis zum 31.12.2020 vorgesehen

Der Bund hat den im neuen § 67 SGB II aufgrund der Pandemie geregelten vereinfachten Zugang in den Sozialschutzpaketen I und II zur weiteren Verlängerung bis zum Jahresende angekündigt. Die Entscheidungen dazu im Bundeskabinett, dass der pandemiebedingt befristet vorgesehene vereinfachte Zugang zum SGB II bis zum 31.12.2020 verlängert wird ist am 9.9.2020 mit der Ersten Verordnung zur Änderung der „Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung“ beschlossen worden. Damit werden die ursprünglich bis zum 30.6.2020 befristeten und bereits bis zum 30.9.2020 verlängerten Sonderregelungen im SGB II, nunmehr bis zum 31.12.2020 verlängert. Im Einzelnen betrifft dies die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen, die Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen bei vorläufigen Entscheidungen oder vorschussweisen Bewilligungen und die besondere Regelungen bei den Leistungen für die Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungspakets und beim Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung.

 

Nachfragen zu den Informationen des Landrates

Herr Petzold, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bezieht sich auf eine Pressemeldung der letzten Woche und auf den Bericht des Landrates über die zweite Mitteilung des Aufnahmesolls zur Aufnahme und Verteilung Asylsuchender und Flüchtlinge, dass sich der Landkreis bei der Aufnahme zurückhalte obwohl der Landkreis Kapazitäten von 62 Plätzen hätte. Daher fragt er nach wie solche Schlagzeiten zustande kommen können und wie aus Sicht des Landkreises die neuesten Entwicklungen aussehen. Außerdem möchte er wissen, wer aus dem Digitalpakt Schule die Laptops erhalten wird. Außerdem bezieht er sich auf eine Pressemitteilung vom 23.09.2020 in welcher Bauern beklagen, dass Unbekannte Tiere zu Tode hetzen und der Kreisbauern- verbandsvorsitzende zitiert wird, dass dieser eine bessere Koordination von Kommunen, Landkreis und Polizei in diesem Zusammenhang einfordert. Daher fragt er, was der Landkreis unternimmt, um die Landwirte vor derartigen Schäden zu bewahren.

 

Herr Lewandowski antwortet, das der Landkreis Havelland weiterhin seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen nachkommen werde und es keinerlei Änderung der Haltung gibt. Er begründet die Schlagzeilen mit dem Ablehnen des letzten Antrages zu dieser Thematik der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI aus dem letzten Kreistag vom 22.06.2020. Zur nächste Frage zum Digitalpakt Schule antwortet er, dass die Entscheidung die Schulleitung trifft. Es ist vorgesehen, dass die Kinder die entsprechende Technik erhalten, deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind Laptops zu beschaffen. Zur letzten Frage zum Thema Landwirtschaft wird sich Herr Dr. Kellner, Zweiter Beigeordneter, erkundigen.

 

Herr Rubach, SPD-Fraktion, fragt nach dem aktuellen Sachstand bezüglich eines Frauenhauses in Rathenow, da hier entsprechende Fördermittel bereitstehen würden.

 

Herr Lewandowski antwortet, dass es zu diesem Thema verwaltungsinterne Gespräche gibt. Da es hier noch keine abschließenden Entscheidungen gibt, kann er zu dieser Thematik noch keine Aussage treffen.

 

Herr Bank, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, möchte ergänzend zum Thema Taktverdichtung der Bahnstrecken wissen, welche Meinung der Landkreis Havelland zum Thema Ticketpreise der Bahn hat, da diese wieder vor einer Erhöhung stehen.

 

Herr Lewandowski antwortet, dass vertraglich festgehalten ist, dass jedes Jahr eine Anpassung der Ticketpreise vorgenommen wird. Dies ist die letzten drei Jahre nicht erfolgt, daher kummuliert sich der anzupassende Betrag und die Ticketpreise erhöhen sich.