Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Frau Barthel stellt den Entwurf des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung, Fortschreibung 2013, in seinen wesentlichen Änderungen vor. Frau Ernst, Gast und Trägerin des Hortes Lerngarten in Falkensee, bittet um Rederecht. Der Vorsitzende, Herr Wellmann, lässt die Mitglieder darüber abstimmen, ob Frau Ernst Rederecht zu gewähren ist. Es ergeht einstimmig folgender Beschluss:
Frau Ernst erhält Rederecht.
Frau Ernst weist dann darauf hin, dass sie aus wirtschaftlichen Gründen dringend auf die Aufnahme in den KitaBedarfsplan angewiesen sei. Werde sie nicht aufgenommen, müsse sie die Einrichtung zum nächsten Schuljahr schließen. Es gebe einen Bedarf an Hortbetreuung in Falkensee, und wenn sie wisse, dass sie ihr Angebot aufrecht erhalten könne, könne sie auch mehr Kinder aufnehmen. Sie würde die Kinder auch mit dem Kleinbus von der Schule abholen, so dass die Lage der Einrichtung nicht ausschlaggebend sei. Frau Barthel erklärt, dass der Bedarf an der Einrichtung geprüft worden sei. Frau Ernst sei aufgefordert worden, im Hinblick auf die Bedarfsfeststellung die Zahl der Anmeldungen für das nächste Schuljahr mitzuteilen. Danach habe Frau Ernst lediglich 9 Anmeldungen bis Dezember 2013 und dies sei nicht ausreichend, die Einrichtung auch nur mit einer geringeren Anzahl an Plätzen in den Bedarfsplan aufzunehmen. Dies sei auch Ergebnis der Diskussion im Unterausschusses Jugendhilfeplanung. Frau Ernst bestreitet, dass die Zahl der Anmeldungen von ihr abgefordert worden seien. Frau Barthel und Frau Wolfram, Sachgebietsleiterin, erklären nochmals, Frau Ernst ausführlich beraten zu haben und die Zahl der Anmeldungen für die Bedarfsfeststellung von ihr abgefordert zu haben. In der weiteren Diskussion stellt sich heraus, dass Frau Ernst auf der Homepage ihrer Einrichtung als Entgelt weiterhin die hohen Monatsbeiträge angibt, die nicht sozialverträglich gestaffelt sind, obwohl mit Frau Wolfram inzwischen eine sozialverträglich gestaffelte Entgeltordnung abgestimmt ist, um die Personalkostenzuschüsse des Landkreises nach § 16 Abs. 2 KitaG in Anspruch nehmen zu können. Herr Wellmann erkundigt sich, ob Frau Ernst Kontakt zu Elternvertretern aufgenommen habe, um für ihre Einrichtung zu werben. Herr Chodzinski fragt, ob sie ihren Betrieb bzw. Situation dem Bildungsausschuss der Stadt Falkensee vorgestellt habe. Dies verneint Frau Ernst. Herr Wellmann unterbricht gegen 18:10 Uhr die Sitzung, um mit den stimmberechtigten Mitgliedern zu beraten. Die Sitzung wird um 18:15 Uhr fortgesetzt. Der Vorsitzende Herr Wellmann weist nochmals darauf hin, entscheidend für die Aufnahme in den Bedarfsplan sei, dass ein entsprechender Bedarf vorliege. Dieser könne nur durch eine umfangreiche Warteliste belegt werden. Er könne daher Frau Ernst nur dringend raten, eine entsprechende Warteliste anzulegen und entsprechend den Anregungen der Jugendhilfeausschussmitglieder, für ihre Einrichtung zu werben. Wenn sie eine Anmeldeliste für 15 Plätze vorlegen könne, könne der Jugendhilfeausschuss den Antrag der Frau Ernst wieder aufnehmen.
Beschluss Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung, Fortschreibung 2013 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der örtliche Träger der Jugendhilfe stellt gemäß § 12 (3) Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg (KitaG) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung auf und schreibt ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist die Einrichtungen aus, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden. Hierbei sind die Erreichbarkeit, die tatsächliche Inanspruchnahme und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten nach § 5 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) zu beachten. Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII zu verstehen. Die Bedarfsplanung sieht gemäß § 80 (3) SGB VIII und § 17 des Ersten Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – vom 26. Juni 1997 (AG KJHG) vor, die betroffenen Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen und anzuhören. Zuletzt wurde der Kita-Bedarfsplan des Landkreises Havelland mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 21.06.2012 fortgeschrieben.
Der aktuelle Entwurf basiert auf der letzten Fortschreibung. Im Hinblick auf den erweiterten Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab August 2013 wurden insbesondere die Bedarfe im Bereich der Betreuung 0 bis unter 3-Jähriger noch einmal umfassend geklärt. Ausgehend von dem Datenmaterial des Landesamtes für Statistik Berlin-Brandenburg und dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik wurde der voraussichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen prognostiziert. Bereits in den vergangenen drei Jahren war ein stetiger Anstieg der Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahren zur verzeichnen gewesen. Bereits jetzt wird in einigen Kommunen eine Inanspruchnahmequote von 55 % überschritten. Diese Inanspruchnahmequote war bei den vergangenen Prognosen als voraussichtlicher Inanspruchnahmeumfang im Hinblick auf die Erweiterung des Rechtsanspruches zugrunde gelegt worden. Aufgrund der Entwicklung in den vergangenen Jahren ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Inanspruchnahme sich noch weiter nach oben entwickeln wird. Mit der jetzigen der Prognose zugrunde gelegten Inanspruchnahmequote von 66,6 % dürfte der voraussichtliche Bedarf aber abschließend erfasst sein. Nur in Ausnahmefällen ist damit zu rechnen, dass Kinder im Alter von 0 bis unter 1 Jahr in eine Kindertagesbetreuung gegeben werden.
Ferner werden in den Bedarfsplan – unter Vorbehalt der Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt - auch diejenigen Angebote als bedarfserfüllend aufgenommen die sich derzeit noch im Bau oder in der Planung befinden und die Förderung aus dem U3-Investitionsprogramm erhalten haben oder erhalten werden. Bei allen diesen Angeboten ist geplant, dass diese spätestens im letzten Quartal 2013 zur Deckung des Rechtsanspruches zur Verfügung stehen sollen. Mit der jetzt umgesetzten Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass diese Einrichtungen von Anfang an wirtschaftlich betrieben werden können, denn ein Anspruch des Trägers gegen die Kommune auf Erstattung der Bewirtschaftungskosten besteht nur, wenn das Angebot im KitaBedarfsplan als bedarfserfüllend aufgenommen ist.
Im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 80 (3) SGB VIII hatten die Kommunen und die Träger Gelegenheit zur Erörterung und zur Abgabe einer Stellungnahme an den Landkreis Havelland bis zum 31.05.2013. In diesem Verfahren wurde mehrfach deutlich, dass die an das Landesamt für Statistik Berlin-Brandenburg gemeldeten Stichtagszahlen zum 31.12.2011 - auf Grundlage dessen die aktuelle Platzprognose im KitaBedarfsplan 2013 erfolgte - teilweise erheblich von den Stichtagszahlen der meldenden Kommunen zum 31.12.2011 abweichen. Dies macht sich insbesondere bei der Prognose der Plätze für unter 3-Jährige in der Form deutlich, dass die Hochrechnungen der Platzbedarfe der Kommune höher ausfallen, als die Hochrechnung des Landkreises Havellands. Aus diesem Grund wurden die Prognosezahlen der betreffenden Kommunen in gemeinsamer Abstimmung in den Entwurf des Bedarfsplans mit aufgenommen.
Der aktuelle Entwurf und die Rückmeldungen der Kommunen und Träger zum Entwurf wurden auch im Unterausschuss Jugendhilfeplanung diskutiert. Über das Ergebnis werden die Mitglieder in der Sitzung informiert.
II. Lösung Dem in der Anlage überreichten Entwurf des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung, Fortschreibung 2013 wird zugestimmt. Der Kitabedarfsplan hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.
III. Alternativen keine IV. Zuständigkeit für die Entscheidung Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 Jugendamtsatzung V. Bereits dazu vorliegende Beschlüsse Der vorangegangene Beschluss des Jugendhilfeausschusses über den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung, zuletzt vom 21.06.2012
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
1 - Entwurf zum Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung 2013, Fortschreibung 2013 2 - Übersicht über das Ergebnis der Benehmensherstellung nach § 80 (3) SGB VIII
Abstimmungsergebnis
Es ergeht dann einstimmig folgender Beschluss:
Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung, Fortschreibung 2013, wird mit folgender Maßgabe beschlossen: - LSB Sportservice gGmbH „Kita Nesthüpfer“: (S. 92, Zeile 1, Spalte 7) wird wie folgt gefasst: 220 Plätze (davon 58 Plätze U3) - Susanne Müller vom Berge „Reggio-Kita“ (S. 92, Zeile 3) entfällt.
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