Landkreis Havelland
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Auszug - Verschiedenes  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 09.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:30
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow

 

Sitzungsverlauf

 

Herr Jagodschinski, AfD-Fraktion, hat noch einen Nachtrag zu dem Fall aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 19.08.2020, zu dem er sich äert. Er hatte in der Sitzung angekündigt, sich der Belange der Einwohnerin im Nachgang anzunehmen. Inzwischen hat er sich Informationen dazu eingeholt, die Unterlagen gesichtet und die Familie der Einwohnerin besucht. Dabei ist ihm aufgefallen, dass das Jugendamt den familiengerichtlich angeordneten begleiteten Umgang zwischen Eltern und Kind nicht zugestimmt hat. Dieser ist laut einem Schreiben des Jugendamtes aus personellen Gründen nicht gewährt worden. Herr Jagodschinski möchte von der Verwaltung wissen, weshalb trotz einer gerichtlichen Auflage Umgänge nicht stattfinden.

 

Frau Golze, Vorsitzende, weist darauf hin, dass in der letzten Sitzung auch angekündigt wurde, in der folgenden Sitzung im nichtöffentlichen Teil, den Fall zu besprechen, um den Datenschutz zu wahren.

 

Herr Jagodschinski stellt seine Anfrage allgemein und nicht Fallbezogen an die Verwaltung, weil er der Meinung ist, dass dies eine grundsätzliche Angelegenheit ist, wenn ein Jugendamt einer gesetzlichen Anordnung nicht Folge leistet.

 

Frau Golze bittet die Verwaltung insoweit dazu etwas zu sagen, wie es im öffentlichen Teil gesagt werden kann.

 

Herr Gall, Dezernent II, erklärt, dass es gerichtliche Auflagen gibt, die aus faktischen Gründen wie z. B. dass:

 

        niemandr einen begleiteten Umgang zur Verfügung steht und deshalb nicht durchgeführt werden kann,

        Beteiligte eines Umgangs den Umgang nicht wollen,

 

nicht umsetzbar sind. In diesen Fällen hat das Jugendamt die Möglichkeit den Rechtsweg einzuleiten und tritt wieder an das Familiengericht heran. Liegt der Fall vor, dass das Jugendamt aus unterschiedlichsten Gründen der Ansicht ist, die Entscheidung des Familiengerichts ist nicht richtig, dann kann das Jugendamt weitere Schritte einleiten und sich an die nächst here Instanz, das Oberverwaltungsgericht, wenden.

 

Herr Jagodschinski ist entsetzt darüber, dass die Verwaltung nicht in der Lage oder nicht willens ist, begleitete angeordnete Umgänge umzusetzen, vor allem wenn es darum geht, diese Umgänge aus personellen Gründen nicht umzusetzen. Er fragt sich, wie dann der Landkreis weitere unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) aufnehmen will, wenn nicht einmal für die eigene Bevölkerung genügend Kapazitäten vorgehalten werden können.

 

Herr Gall weist mit aller Entschiedenheit die Vorwürfe zurück, dass das Jugendamt nicht alles tut, um gerichtliche Weisungen umzusetzen. Den Vergleich zu den umA schte er nicht kommentieren.

 

Frau Ziemer, Amtsleiterin 51, plädiert dafür, diese Angelegenheit im nichtöffentlichen Teil zu behandeln. Sie erklärt, dass das Jugendamt gerichtliche Entscheidungen umsetzt. Das Familiengericht prüft anhand der Sachlage, die zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung besteht. Aufgrund dieses Sachstandes trifft es dann eine Entscheidung. Wenn sich hinterher die Sachlage ändert, wie z. B. die Einhaltung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, dann kann die Entscheidung so nicht umgesetzt werden. Es ist dann Aufgabe des Jugendamtes, das Familiengericht darüber zu informieren. Wenn sich andere Sachlagen ergeben haben, die aus Sicht des Jugendamtes eine andere Entscheidung erforderlich machen, dann hat das Jugendamt die Möglichkeit das Verfahren erneut aufzugreifen.