Landkreis Havelland
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Auszug - Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen für die Kindertagesbetreuung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Kita-Gesetz mit kreisangehörigen Kommunen für die Jahre 2021 bis 2025  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 09.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:15 - 18:30
Raum: Kulturzentrum Rathenow GmbH, Blauer Saal
Ort: Märkischer Platz 3, 14712 Rathenow
BV-0120/20 Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen für die Kindertagesbetreuung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Kita-Gesetz mit kreisangehörigen Kommunen für die Jahre 2021 bis 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:II/52-RL
Federführend:Dezernat II, Amt 51 - Jugendamt Bearbeiter/-in: Graber, Liane

 

Sitzungsverlauf

 

Frau Golze, Vorsitzende, bittet die Verwaltung um Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

 

Herr Gall, Dezernent II, führt aus, dass diese Verträge mit den kreisangehörigen Gemeinden jeweils für 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Verträge sichern ab, dass Aufgaben im Kita-Bereich direkt vor Ort erfüllt werden können. Für die Eltern wäre es schwierig zu unterscheiden, für welche Aufgaben die Gemeinde und für welche Aufgaben der Landkreis Havelland zuständig ist. So können sie alle Anliegen direkt am Wohnort klären. Die Gemeinde Wustermark ist seit 2011 kein Vertragspartner mehr. Es ist für die Landkreisverwaltung aber eine wichtige Erfahrung, die Aufgaben für die Kinder in Wustermark selbst zu erledigen. Das ermöglicht eine praxisnahe fachliche Anleitung der Mitarbeiter/innen in den Gemeinden. Die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden hat sich bewährt.

 

Herr Gall verweist auf Änderungen in den neuen Verträgen hin. Einige Aufgaben wollten einzelne Gemeinden an den Landkreis zurückgeben. Das war nur in geringem Umfang möglich, es wurden aber Kompromisse gefunden. Außerdem forderten die Gemeinden eine höhere Verwaltungskostenumlage, die nun auch gewährt wird.

 

Frau Golze lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.


Der Jugendhilfeausschuss überweist die Beschlussvorlage in den Kreisausschuss.


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich