Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Borchert, Breitbandbeauftragter (Referat 80), informiert über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Breitbandförderprogramms sowie über das weitere Vorgehen im Landkreis Havelland:
Die Verträge zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Bundesförderprogramm zwischen dem Landkreis Havelland sowie beider Telekommunikationsunternehmen sind zwischenzeitlich unterzeichnet. Die e.discom hat somit auch offiziell und durch den Projektträger bewilligt, ihre Maßnahmen bis spätestens 30.06.2023 umzusetzen. Das beinhaltet letztlich auch die endgültige Abrechnung des letzten Meilensteins. Die Telekom hingegen hat damalig auf einen 48-monatigen Umsetzungszeitraum bestanden. Das heißt, dass die Telekom einen vertraglich festgehaltenen Umsetzungszeitraum bis zum 31.05.2024 hat.
Grundsätzlich befinden sich die Telekommunikationsunternehmen weiterhin in der näheren Projektierung sowie der Ausführungsplanung der eigenen Ausbaucluster. Die e.discom und deren Partner haben u. a. mit Bürgerinformationsrunden verschiedene Kommunen und deren Einwohner über den geplanten Ausbau, deren Umfang und Verlauf in Kenntnis gesetzt. Den Anfang machte hier die Stadt Friesack mit zwei Veranstaltungen Ende Juli und Anfang August. Im Amtsbereich Nennhausen wurde vor 14 Tagen eine „Amtsträger-Veranstaltung“ durchgeführt. Hierbei wurden u. a. die Amtsdirektoren der Ämter Nennhausen und Rhinow näher in Kenntnis gesetzt. So konnten bereits dort aufgelaufene Fragen zur Diskussion gestellt werden. Auch wurden weiterführende Kontakte geknüpft und Folgetermine vereinbart, um eben an Lösungen für aufgetretene Problemen zu arbeiten.
Direkte Ansprechpartner der umsetzenden Unternehmen im besagten Ausbaucluster sind in den verschiedenen Ortslagen unterwegs, um zu informieren und ggf. vertragliche Einzelheiten zu besprechen.
Die überarbeiteten Netzpläne, welche u. a. die Leerrohr-, Trassen- und Anschlussplanung sowie die Netztechnik beinhalten, erfordern intensivste Aufmerksamkeit in der Vorbereitung der Genehmigungsverfahren. So sind mittlerweile auch die ersten Genehmigungsanträge im Verwaltungslauf.
Auch wurde zusammen mit der e.discom bzw. der „CEC Projekt GmbH“ (beauftragtes Projektbüro) begonnen, verschiedenste Nachmeldungen aufzunehmen. So sind bisher diverse „Missstände“ identifiziert, welche es zu korrigieren gilt. Hier sind scheinbar u. a. sogar Ortslagen aus der Ausbauplanung gefallen, welche im Markterkundungsverfahren jedoch als „unterversorgt“ deklariert wurden. Dies kann unterschiedliche Gründe, wie bspw. Eigenausbauabsichten anderer Telekommunikationsunternehmen, oder gar falschen Datenbestand o. ä., haben. Einzelne Haushaltsanschlusspunkte wurden ggf. auf Grund „fehlender“ Telefonanschlüsse oder Neubauflächen u. ä. ebenfalls scheinbar nicht berücksichtigt und werden nun mehr und mehr von den Anwohnern „nachgemeldet“.
Dies führt dann letztlich auch zu einem geänderten Datenbestand, welcher eine teilweise „Neuplanung“ und „Neuprojektierung“ nach sich zieht. Auch muss der Landkreis, eben auf Grund der geänderten Datenlage, beim Projektträger und Fördermittelgeber Änderungsanträge stellen. Diese werden die endgültigen Förderbescheide in ihrer Grundauslegung zwar kaum tangieren, dennoch kann es ggf. zu geänderten Förderquoten kommen. Auch aus diesem Grund steht das Referat 80 weiterhin in einem intensiven und kollegialen Austausch mit dem Projektträger (ateneKOM).
So haben sich die Vertreter der „e.discom“, des beauftragten Projektbüros `CEC´ und des Referates Wirtschaftsförderung darauf verständigt, einen kompletten Datenabgleich durchzuführen und regelmäßige physische Treffen durchzuführen, um möglichst schnell auf weiter auftretende „Missstände“ reagieren zu können.
Um den „zeitlichen“ Ablauf der Ausbauplanung, zumindest vorläufig, zu verdeutlichen, hat die „e.discom“ in ihrer Präsentation eine „Meilensteinplanung“ veröffentlicht. Hierbei bittet er zu berücksichtigen, dass es sich um eine vorläufige Planung handelt.
Für Beginn des IV. Quartals ist ein offizieller Spatenstich für das Ausbaucluster III, eben durch ausführende Unternehmen und dem Landrat, in Planung. Die entsprechenden Baustellenkennzeichnungen sind bereits abgestimmt.
Für die Ausbaucluster I, II und IV wird es nach Aussage der Telekom vorerst keinen niedergeschriebenen „Meilensteinplan“ geben. Zwar befindet man sich ebenfalls in der Ausführungsplanung kann aber zu jetziger Zeit nicht benennen, in welchen Bereichen des Kreises mit den entsprechenden Baumaßnahmen begonnen wird. Sollte der eingereichte Realisierungs- und Zahlungsplan so richtig zu identifizieren sein, so sind bauliche Maßnahmen erst ab Februar 2022 angedacht. Dies wurde jedoch so nicht bestätigt.
Frau Johlige, Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, bittet um Klärung folgender Sachverhalte:
Zu 1. Herr Borchert antwortet, dass es sich hier um eine Falschinformation handelt, dass nicht alle Haushalte ins Ausbauvorhaben aufgenommen werden, sondern nur diejenigen, die weniger als 30 MBit/s zur Verfügung haben. Es gebe einen Datenbestand, der die unterversorgten Haushaltsanschlusspunkte beinhalte. Die Haushalte mit Anschlusspunkten, welche im Ausbauvorhaben berücksichtigt werden, haben vom Telekommunikationsunternehmen einen Informationsbrief bekommen. Es gebe auch noch die Möglichkeit der Nachmeldung, aber eben nur bei Unterversorgung.
Zu 2. Herr Borchert bestätigt, dass laut Leistungsverzeichnis Bildungseinrichtungen und Gewerbeeinheiten prioritär zu betrachten und anzuschließen sein sollen. Jedoch entscheiden die Telekommunikationsunternehmen, wann in den einzelnen „Backbone“-Ausbauclustern (nicht Projektgebiete, Hinweis: Ein Projektgebiet beinhaltet jeweils mehrere „Backbone“-Ausbaucluster) die Anschlüsse gelegt werden.
Er ergänzt, dass nie kommuniziert worden sei, dass alle Haushalte mit einem Breitbandanschluss versorgt werden. Er verweist auf die Homepage der Unternehmen. Auch sei eine Nachmeldung beim Breitbandbeauftragten möglich.
Herr Schneider, SPD-Fraktion, betont, dass ihm wichtig sei, dass so viele Menschen wie möglich erreicht werden, um an das Breitbandnetz angeschlossen werden zu können. Denn wir haben jetzt die Chance und können diese nicht verstreichen lassen. Ebenso äußert er sein Unverständnis über die Anschlusskosten von ca. 1.500 Euro, nur weil - aus welchen Gründen auch immer - diese Haushalte nicht im Ausbauplan enthalten sind. Er bezieht sich auf vorhandenen E-Mail-Verkehr, worin die weißen Flecken benannt waren. Er fordert, dass entsprechend nachgesteuert und nachgebessert werde, damit jeder die Information erhalte, wo und wann er sich zu melden hat, um zumindest einen 90%igen Ausbau erreichen zu können. Vielleicht sollte hier auch personell nachgesteuert werden. Es handelt sich hier um ein riesengroßes Prioritätsprojekt des Landkreises Havelland, das zum Erfolg geführt werden muss.
Zum Thema Bildungseinrichtungen war auch seiner Meinung nach festgelegt, dass alle Bildungseinrichtungen prioritär angeschlossen werden sollen. Hier muss seiner Ansicht dringend nachgesteuert werden, da das Thema Digitalisierung an den Schulen enorm vorangetrieben werden soll.
Hier stehen viele Probleme an, die es dringend gilt zu lösen. Er fordert hiermit die Kreisverwaltung auf, die vorhandenen Missstände zu beseitigen und zeitnah darüber zu informieren, wie diese beseitigt werden.
Frau von Fircks, Vorsitzende, bittet um Quantifizierung der weißen Flecken bzw. um Angabe in Prozent.
Herr Borchert gibt an, dass eine Angabe in Prozent nicht möglich sei. Im Laufe des Antragsverfahrens (erster Datenbestand von 2017 aus Markterkundungsverfahren) hat es vier Änderungsanträge gegeben. In den letzten beiden geänderten Netzplänen wurden dann keine Haushaltsübergabepunkte mehr eingezeichnet, sondern nur Übergabepunkte (PoPs = untere Verteilerebene). Die Kreisverwaltung hat darauf hingewiesen, dass noch einmal nachgesteuert werden muss. In der kommenden Woche findet eine Zusammenkunft mit der e.discom und der CEC statt, um über verschiedene Probleme zu sprechen. Jetzt liegt ihm auch ein Straßenverzeichnis mit Hausnummern vor.
Herr Schneider ergänzt, dass auch die Kommunikation mit den betroffenen Ämtern vor Ort fehlt.
Frau Stamm, Fraktion B 90/Grüne, bemerkt, dass sie davon ausgeht, dass es ja schon Erfahrungswerte aus anderen Landkreisen geben muss. Sie fragt an, inwiefern sich die Reflexion des Fördermittelgebers ergibt, wieviel Prozent an Nachmeldungen er zulässt. Sie fragt, ob es eine Prozentquote gibt, die der Fördermittelgeber in Aussicht stellt.
Herr Borchert antwortet, dass es diese bisher nicht gibt. Auch die anderen Landkreise haben sehr viel mit Nachmeldungen zu tun.
Frau von Fircks fasst zusammen, dass der Ausschuss an die Kreisverwaltung appelliert, dass die Missstände mit den nicht angeschlossenen Ortsteilen, den weißen Flecken und der löchrigen Datenlage behoben werden. Die Menschen müssen informiert werden und es sollte nach Lösungen gesucht werden für den Anschluss der Bildungseinrichtungen. Zur nächsten Ausschusssitzung soll wieder über den aktuellen Bearbeitungsstand berichtet werden.
Weiterhin fragt sie an, ob mit der Telekom nicht vertraglich festgehalten wurde, als festen Bestandteil der Leistungsvereinbarung einen Zeitplan zur Verfügung zu stellen.
Herr Borchert antwortet, dass tatsächlich vertraglich vorgeschrieben ist, einen Zahlungs- und Realisierungsplan vorzulegen. Das ist auch geschehen, aber man kann anhand der Ortsnetzvorwahlen nicht die einzelnen Straßen identifizieren. Nähere Angaben werden jedoch vorerst nicht gemacht.
Herr Schneider möchte die Aussagen der Vorsitzenden konkretisieren. Es reicht nicht aus, an die Kreisverwaltung zu appellieren, sondern der Ausschuss fordert die Kreisverwaltung auf, die Missstände der weißen Flecken zu beheben. Er sieht den Zeitplan zur Realisierung von Lösungsansätzen für die Abänderung der Missstände als zu spät an. Es sollten schon früher Gespräche zwischen dem Landrat und den Fraktionsvorsitzenden geführt werden, worin konkrete Maßnahmen zur Abänderung der Missstände benannt werden.
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