Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Dr. Kellner, Zweiter Beigeordneter, berichtet, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeiten für die Rettungsdienste im Landkreis Havelland nicht eingehalten werden können. Die Einhaltung der Hilfsfrist soll höchstens 15 Minuten betragen. Die Vergabe des Landes gilt als erfüllt, wenn diese Frist in 95 Prozent aller Rettungseinsätze eingehalten wird. Der Prozentsatz sank zeitweise auf ca. 85 Prozent. Es wurden bereits viele Maßnahmen ergriffen. Auch drei zusätzliche Fahrzeuge wurden in Dienst gestellt. Zwei davon sind im Einsatz über 24 Stunden; ein Fahrzeug über 12 Stunden. Das hat dazu geführt, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Fristen nun bei 87 Prozent aller Einsätze eingehalten werden. Ferner erklärt er den Unterschied zwischen dem Landesrettungsdienstgesetz und der Rettungsdienstplanverordnung. Laut dem ersten beginnt die Rettungsdienstzeit mit der Entgegennahme des Notrufes, laut der Rettungsdienstplanverordnung – erst mit dem Entscheid, dass der Rettungswagen losfährt. Wenn der Landkreis den zweiten Weg beschreiten würde, dann liegt die Erfüllung der vorgeschriebenen Zeiten bei 93,7 Prozent.
Frau Johlige, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE/Die PARTEI, möchte wissen, in welchen Bereichen die Rettungspflichtzeiten nicht eingehalten werden können.
Herr Dr. Kellner kann leider keine Auskunft geben, weil es monatlich variiert, allerdings vorrangig in Falkensee und Rathenow. Er stellt jedoch fest, dass das größte Problem die Schlafwachen sind. Wenn diese in die Nachbarkreise zum Einsatz fahren, muss ein Rettungswagen nach Friesack oder Rhinow aus Rathenow bzw. aus Nauen nachgezogen werden. Deshalb ist die Einhaltung der Hilfsfrist in 15 Min. nicht machbar. Weiter sagt er, dass das Ziel des Landkreises die Inbetriebnahme von zwei weiteren Fahrzeugen ist um u. a. auch in Sachsen-Anhalt die Notfallrettung zu gewährleisten. Denn der Großteil der Rettungswagen aus Rathenow ist im Einsatz in Sachsen-Anhalt.
Herr Koch, Vorsitzender, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Die Mitglieder des Kreisausschusses überweisen die Beschlussvorlagen in den Kreistag. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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