Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Frau Richstein, Vorsitzende, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Der Kreistag beschließt:
Die bisher in die jeweiligen Aufsichtsorgane (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat) der folgenden kreiseigenen und kreisbeteiligten Gesellschaften entsandten Personen werden entsprechend der nachfolgenden Aufstellung bestätigt bzw. von ihrer Funktion abberufen und die genannten Personen an deren Stelle neu entsandt. Dieser Beschluss soll, sofern im Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen enthalten sind, nach der nächsten Sitzung des jeweiligen Organs wirksam werden. Die Entsendung gilt für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages. Sollte durch den jeweiligen Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Amtszeit vorgeschrieben sein und bei Ablauf dieses Zeitraumes keine abweichende Entscheidung durch den Kreistag getroffen werden, gilt die Entsendung auch für die folgende Amtszeit. Das Recht zur jederzeitigen Abberufung bleibt unberührt. Soweit gesellschaftsrechtliche Bestimmungen eine Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsorgans durch die Gesellschafterversammlung vorschreiben, wird der Landrat bzw. der von ihm bevollmächtigte Vertreter des Gesellschafters angewiesen, das Stimmrecht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach Maßgabe dieses Beschlusses auszuüben.
* Fraktion CDU/Bauern/LWN ** Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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