Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Herr Granzow, Dezernent V, gibt an, dass die Recherchen der Süddeutschen Zeitung in Bezug auf eingesetzte Verwaltungskosten für die Rückforderung zu viel gezahlter Leistungsgewährungen (überzahlte Beträge) richtig sind. In diesem Zusammenhang verweist er auf Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Detlef Scheele, dazu. Er betont, dass nach Bundeshaushaltsordnung jeder Cent sogenannter überzahlter Leistungsgewährung durch die Verwaltung zurückzuführen ist. Letztlich geht dieses Verwaltungshandeln von Behörden die der Bundeshaushaltsordnung direkt unterfallen, auf eine Regelung des damaligen Bundesministers für Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble, zurück. Der Landkreis Havelland hingegen, als zugelassener kommunaler SGB II Aufgabenträger, unterliegt bei diesen Sachverhalten der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung – KomHKV des Landes Brandenburg. Insoweit ist im Landkreis Havelland einheitlich auf dieser Rechtsgrundlage unter Beachtung des Einzelfalles die Möglichkeit der Nutzung einer Bagatellgrenze von aktuell 20,00 Euro geregelt. Diese Anwendung ermöglicht im Landkreis Havelland ein anderes Verhältnis von Verwaltungskosten zu Rückforderungsbeträgen als in den Medien dargestellte Relationen von 1 zu 3.33. Bei vergleichbarer Berechnung stellt sich im Landkreis in den vergangenen Jahren unterschiedlich, bis zu 1 zu 9 (Einnahmen aus Rückforderungen zu eingesetzten Verwaltungskosten) dar. Auf Nachfrage von Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, teilt Herr Granzow mit, dass sich die ermittelten Verwaltungskosten auf ca. 150.000,00 EUR pro Jahr beziffern lassen. Die Rückforderungen belaufen sich auf etwa 600.000,00 EUR bis 1.300.000,00 EUR. |
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