Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Sitzungsverlauf
Der Vorsitzende übergibt das Wort dem Dezernenten, Herrn Granzow. Herr Granzow gibt einige Ausführungen zum Teilhabechancengesetz, das ab 01.01.2019 in Kraft getreten ist. Bei Eingliederung von Langzeitarbeitslosen mit fünf- bzw. sechsjährigem Leistungsbezug können Arbeitgeber Zuschüsse nach §16 i SGB II zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung gilt für fünf Jahre, die ersten zwei Jahre werden zu 100 % gefördert. Danach dann abschmelzend. Bei dem neu gefassten § 16 e SGB II sind es im ersten Jahr 75 %, danach dann auch abschmelzend, im zweiten Jahr 50 %. Zur Anwendung des § 16 i SGB II im Landkreis Havelland ist entschieden, in jedem Fall den Passiv/Aktivtransfer als erstmalige Möglichkeit der neuen gesetzlichen Regelung zu nutzen. Mittel, die das Dezernat bewilligt und aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden, werden in jedem Einzelfall aus dem Bundeshaushalt, Titel für das Arbeitslosengeld II (ALG II), gebucht, abgefordert und ergänzen damit die Fördersumme während des fünfjährigen Bewilligungszeitraumes. Auf diesem Wege, erläutert der Dezernent, soll die Auskömmlichkeit der mit der Eingliederungsmittelverordnung zugewiesenen Mittel für die aktive Leistungsgewährung sichergestellt werden. Der Vorsitzende dankt dem Dezernenten für die positiven Ausführungen und hinterfragt, ob es Fragen hierzu gibt. Dies ist nicht der Fall.
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