Landkreis Havelland
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Auszug - Bericht zur Aufgabenwahrnehmung SGB II  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss Grundsicherung und Arbeit
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:30
Raum: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal 225
Ort: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen

 

Sitzungsverlauf

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort dem Dezernenten, Herrn Granzow.

Herr Granzow gibt einige Ausführungen zum Teilhabechancengesetz, das ab 01.01.2019 in Kraft getreten ist.

Bei Eingliederung von Langzeitarbeitslosen mit nf- bzw. sechshrigem Leistungsbezugnnen Arbeitgeber Zuschüsse nach §16 i SGB II zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Förderung gilt für nf Jahre, die ersten zwei Jahre werden zu 100 % gefördert. Danach dann abschmelzend.

Bei dem neu gefassten § 16 e SGB II sind es im ersten Jahr 75 %, danach dann auch abschmelzend, im zweiten Jahr 50 %.  

Zur Anwendung des § 16 i SGB II im Landkreis Havelland ist entschieden, in jedem Fall den Passiv/Aktivtransfer als erstmalige Möglichkeit der neuen gesetzlichen Regelung zu nutzen. Mittel, die das Dezernat bewilligt und aus dem Eingliederungsbudget finanziert werden, werden in jedem Einzelfall aus dem Bundeshaushalt, Titel für das Arbeitslosengeld II (ALG II), gebucht, abgefordert und ergänzen damit die Fördersumme während des nfhrigen Bewilligungszeitraumes. Auf diesem Wege, erläutert der Dezernent, soll die Auskömmlichkeit der mit der Eingliederungsmittelverordnung zugewiesenen Mittel für die aktive Leistungsgewährung sichergestellt werden.

Der Vorsitzende dankt dem Dezernenten für die positiven Ausführungen und hinterfragt, ob es Fragen hierzu gibt.

Dies ist nicht der Fall.