Landkreis Havelland
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Sitzungsverlauf
Der Vorsitzende bittet den Dezernenten, Herrn Granzow, Bericht zu erstatten. Hauptsächlich wird im Haushaltsplan auf die Seiten 217/218 eingegangen. Im zweiten Teil des Haushaltsvortrages wird über den Vorbericht, Seite 22 berichtet. Gleichzeitig liegt die Beschlussvorlage für den Haushaltsplan 2019 vor, über die abgestimmt werden muss. Bei Leistungen des Lebensunterhaltes beträgt der ALG II – Anteil 38.000.000,- EUR. Im Vergleich zum Jahr 2018 waren es 38.500.000,- EUR. Die Mittel für die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) betragen 23.300.000,- EUR. Hier ist ein Bundesanteil von 10.000.000,- EUR mit enthalten. Bei den Bildung- und Teilhabeleistungen (BuT) sind 540.000,- EUR geplant, hier umfasst das Ist des Vorjahres einen vergleichbaren Wert. Bei dem Eingliederungstitel beträgt der Planansatz 5.100.000,- EUR Im Jahr 2018 waren es ebenfalls 5.100.000,- EUR. Anders verhält es sich bei den kommunalen Eingliederungsleistungen. Hier sind 280.000,- EUR eingeplant. Im Vergleich zum Vorjahr waren 607.000,- EUR in der Ist- Ausgabe zu verzeichnen. Hintergrund ist die Änderung des Verwaltungsverfahren, nach welchem nunmehr zunehmend Geldleistungen bewilligt werden, die auf das Konto des erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) überwiesen werden. Der Leistungsberechtigte soll nach dem Willen des Gesetzgebers z.B. im Rahmen der Erstausstattung, selbst finanzieren. Insgesamt beträgt der Haushalt für 2019 83.400.000,- EUR. Im Jahr 2018 waren es 83.200.000,- EUR. Es gibt keine wesentlichen Abweichungen zum Haushaltsjahr 2018. Im zweiten Teil geht es um den Vorbericht – Entwicklung der Leistungen für Grundsicherung und Arbeit im Landkreis Havelland, Seite 22 und 23. Hier liegt das Haushaltsrisiko bei der Beteiligung des Bundes zu flüchtlingsbedingten Mehrausgaben in Verbindung zum Abrechnungsverfahren der Bundesbeteiligung bei den KdUH. Im Vorjahr lagen die Bundesmittel bei ungefähr 45% der KdU-Ausgaben für eLb. Der erhöhte Wert sollte den Mehrbedarf bei eLb mit Fluchthintergrund (theoretisch 100%) ausfinanzieren. Diese Mittel werden nun über ein anderes Verfahren zugeführt. Es liegt jedoch hier noch keine Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag vor. Der Landkreis Havelland soll nach dem Willen des Bundesrates diese Mehrkosten über das Umsatzsteuerverfahren der Länder und über die regulären Finanzmittelzuweisungen des Landes erhalten. Der Bundestag und die letztlich nunmehr die Entscheidung herbeiführende Bundesregierung will diese Mehrkosten auf dem Weg über Gemeindeanteile der Umsatzsteuer an die Gemeinden ausreichen. Dieses Verfahren hätte eine jeweils nachträgliche Korrektur der Kreisumlage (Erhöhung) durch die Landkreise zur Folge, die diese Ausgaben finanzieren. Die Verwaltung des Landkreises ist gegen dieses vom Bund aktuell favorisierten Verfahrens. Herr Seelbach, Fraktionsvorsitzender Grüne/B 90, bezieht sich in seiner Fragestellung auf die Seite 22/23. Demnach sind viele eLb in Arbeit gebracht worden? Der Dezernent beantwortet die Frage mit ja. Am Beispiel der Personalgewinnung für Verkehrsunternehmen, insbesondere bei der Umsetzung des ÖPNV Konzeptes des Landkreises, wird das Problem des Mangels an Busfahrern erörtert. Es sind bislang 15 Busfahrer eingestellt worden. Das ist zu wenig. Dazu organisierte Gespräche und Auswahlverfahren wurden mit 1.022 Menschen geführt, davon sind 55 Menschen als Busfahrer grundsätzlich geeignet, und könnten evtl. in einem Jahr in ein Beschäftigungsverhältnis in ein Verkehrsunternehmen vermittelt werden. Frau Milde, SPD-Fraktion, bezieht sich auf die Aussage, dass die eLb zukünftig Geldleistungen für die Erstausstattung auf das Konto überwiesen bekommen. Damit hätte man keinen Überblick mehr über die Leistungen. Der Dezernent führt aus, dass die Kontrolle der tatsächlich verausgabten Mittel für den Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Jeder eLb muss wieder erlernen, mit dem Geld umzugehen und bleibt für sein Handeln eigenverantwortlich. Frau Milde möchte wissen, ob es Erfahrungen hierzu in anderen Landkreisen gibt? Der Dezernent kann aktuell keine Beispiele nennen. Frau Hinkel, Fraktion DIE LINKE, bemerkt zum Haushaltsansatz, dass die Eingliederungsleistungen von 607.000,- EUR auf 280.000,- EUR reduziert wurden. Wie soll ein eLb mit so einem geringen Geldanteil klarkommen, wenn er z.B. in andere Ortschaften fahren muss, um seine Einkäufe zu erledigen. Es ist eine erhebliche Reduzierung. Der Dezernent antwortet, dass die Summe nur reduziert erscheint. Das Geld aber an anderer Stelle im Haushalt eingestellt ist (KdUH) und von dort abfließt. Er erläutert, dass über das Internet und die so gestaltete Markterkundung mit dem Verfahren keine Schlechterstellung von eLb ist. Herr Seelbach möchte wissen, wie das mit den BuT-Geldleistungen über Karte zu verstehen ist. Der Dezernent antwortet, dass ein bestimmter Betrag, ob z.B. für das Mittagessen oder Lernutensilien bzw Lernhilfe, aufgeladen wird. Die Funktion der Karte erfolgt so, dass dann der entsprechende Betrag abgebucht wird, wie bei einer EC-Karte. Herr Seelbach bemerkt, dass der Verwaltungsaufwand dadurch wesentlich geringer sein wird und ist. Der Dezernent bestätigt die Bemerkung. Frau Hinkel äußert sich, dass die unterschiedliche Finanzierung und eine veränderte Kreisumlage bei KdU Kosten für eLb mit Fluchthintergrund sehr problematisch ist und eine Ungerechtigkeit darstellt. Die Kreisumlage ist eigentlich so nicht durchführbar. Der Vorsitzende dankt für die rege Diskussionsrunde und hinterfragt nach weiteren Wortmeldungen. Das ist nicht der Fall. Die Ausschussmitglieder stimmen für die Haushaltssatzung 2019 ab. Beschluss Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig / mehrheitlich |
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