Landkreis Havelland
- Ratsinfo -

Auszug - Kreisbericht Grundsicherung und Arbeit, I. Quartal 2018  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Grundsicherung und Arbeit
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss Grundsicherung und Arbeit
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:26
Raum: Landkreis Havelland, DS Nauen, Sitzungssaal 225
Ort: Goethestr. 59/60, 14641 Nauen

 

Sitzungsverlauf

 

Der Vorsitzende bittet Herrn Granzow, Dezernent, um den Bericht.

Herr Granzow bezieht sich im Bericht auf die Seiten 8, 9 und 13, speziell auf die Punkte 1.3.1, 1.4 und 3.2./3.2.1. Er erläutert, dass keine großen Veränderungen zu verzeichnen sind, es minimale Schwankungen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit aufstockenden Leistungsbezügen gibt und hier nach wie vor erhebliche Probleme bei einer Vollzeitbeschäftigung gesehen werden.

Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Seelbach, Fraktionsvorsitzender Grüne/B 90, darum gebeten hat, über die Auswirkungen der von der Bundesregierung geplanten 150.000 Stellen im sozialen Arbeitsmarkt mit den Mitgliedern zu diskutieren. Dies wird von den Mitgliedern berwortet.

Herr Seelbach möchte wissen, welche Auswirkungen die Förderung auf den Landkreis Havelland hat und ob die Verwaltung schon Überlegungen angestellt hat. Er führt aus, dass die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dies als eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) ansehen könnten und es große Vorbehalte gegen Ein-Euro-Jobs gibt. Er meint, dass zwar Fortbildungen und Qualifizierungen wichtig sind, es aber auch Jobs geschaffen werden müssen, die zu den Leuten passen.

Der Vorsitzende sieht es als eine Chance für den Landkreis Havelland und möchte wissen, wie viele Plätze hiervon auf den Landkreis Havelland fallen würden.

Herr Granzow erklärt, dass dazu eine Änderung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) vorgesehen ist und er somit nur unter Vorbehalt Ausführungen machen kann. Er verweist hier noch einmal auf Seite 13, Tabelle 3.2.1, des Kreisberichtes und erklärt, dass mit diesem Instrument ein „Maßnahmehopping“ (er bittet diesen Ausdruck zu entschuldigen - dieser wird aber umgangssprachlich in der verbreiteten öffentlichen Diskussion verwendet) vermieden werden kann. Daher ist insbesondere darauf zu verweisen, dass hier ein erstes Mal durch die Änderung im Bundesgesetz selbst, eine auf Dauer verlässliche Regelung entstehen könnte. Die Förderung soll über fünf Jahre gewährt werden und soll öffentlich finanziert werden. Eine Million Euro sind laut Koalitionsvertrag/Regierungsankündigung des Bundes vorgesehen. Dies umfasst in einem ersten Schritt noch im Jahr 2018 die oftmals zitierten 150.000 Stellen bundesweit. Ein mögliches Stellenvolumen für den Landkreis Havelland als Teil davon, im Umfang von etwa 280 Plätzen, wird im ersten Jahr gesehen. Herr Granzow regt, unter Verweis auf die Übersicht Seite 11 im Kreisbericht, die Erörterung von prioritären Zuweisungen auf der Grundlage der dargestellten Altersgruppen von Leistungsberechtigten an. Andrerseits könnte auch, so eine erste Variante im Rahmen der erfolgten Überlegungen der Fachverwaltung dazu, ein „Bewerbungsverfahren“ sein.

Frau Eitner, SPD-Fraktion, sieht hier eine weitere Chance, Langzeitarbeitslose wieder in Vollbeschäftigung zu bringen. Sie weiß, wie schwer es ist, gerade dieses Klientel in den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückzuführen.

Der Vorsitzende empfiehlt hier, das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des SGB II zu beobachten.

Herr Granzow nimmt auf verschiedene Anmerkungen der Mitglieder des Ausschusses, z. B. der Altersklasse zwischen 25 und 49 Jahren, in seinen folgenden Ausführungen Bezug.

Herr Mende, CDU-Fraktion, gibt zu bedenken, dass es sicherlich auch Unterschiede bei eLB gibt, die wirklich arbeitssuchend sind oder arbeitslos bleiben wollen.

Herr Seelbach ist der Meinung, dass ein großer Teil der Masse nicht zu bewegen sein wird, eine solche Förderung anzunehmen. Es wird sich eher eine kleine Gruppe herauskristallisieren, die arbeiten wollen, aber ggf. doch kleine Hemmnisse aufweisen. Man sollte sich doch lieber auf Jugendliche konzentrieren.

Herr Schönemann, sachkundiger Einwohner, vergleicht diese Förderung mit einer früheren Form, der sogenannten „Vergabe-ABM“ und findet es gut, dass hier eine Dauer von fünf Jahren angedacht ist. Sie sei absolut sachgerecht, wenn man die Situation der Langzeitleistungsberechtigten im Einzelnen bewertet. Diese Dauer hätte man in der Vergangenheit vermisst.

Herr Granzow erklärt, dass hier der zukünftige Gesetzestext im SGB II Klärung geben wird, welche Personengruppen einbezogen werden können. Es sei aber von Bedeutung, dass das dann geltende Recht eine hohe Flexibilität bezogen auf regionale Gegebenheiten zulässt und die „Arbeitgeberseite“ dieser künftigen Beschäftigungsverhältnisse keinen Einschränkungen unterliegen (private/öffentlich-rechtli- che/gemeinnützige Arbeitgeber).

Der Vorsitzende stellt fest, dass zu diesem Zeitpunkt ein erster Bedarf bei der Befassung mit diesem Thema befriedigt ist und verweist auf die fortzuführende Diskussion.

Frau Richstein, CDU-Fraktion, möchte noch mal auf den Kreisbericht Seite 11 zuckkommen. Sie hatte in der letzten Sitzung darum gebeten, dass eine Extraspalte eingefügt wird, wie viele Integrationen mit Fluchthintergrund erfolgt sind. Und bittet, dies doch für die nächste Sitzung zu klären.

Herr Granzow führt aus, dass dies ihm im rechnergestützten Fachverfahren so nicht möglich sei, da das Fachverfahren eine derartige Darstellung nicht ohne erheblichen Aufwand ermöglicht. Frau Richstein zweifelt dies an, denn in der letzten Niederschrift ist eine Nachreichung erfolgt. Der Dezernent erklärt, dass die zuständige Dezernatsmitarbeiterin für Controlling diese Zahlen händisch ausgezählt hätte und der Aufwand sehr groß ist. Frau Richstein meint, dass es doch technisch möglich sein muss, das Fachverfahren aufzuarbeiten. Der Dezernent verweist auf mögliche Mehrkosten, sagt aber zu, mit dem Anbieter OPEN/PROSOZ darüber zu reden. Im Fall, dass dieses Modul zusätzlich hohe Kosten verursachen wird, könnte die Darstellung im Kreishaushalt des Landkreises schwierig werden.

Frau Richstein führt eine Gegenüberstellung der Integrationen im Kreisbericht im Vergleich zur Zielvereinbarung aus. Sie möchte wissen, ob sich die Zahlen wieder ausgleichen und was getan werden muss, um das Ziel zu erreichen.

Herr Granzow bejaht diese Schwankungen, legt aber dar, dass erst im Dezember dieses Jahres eine abschließende Aussage über die Zielerreichung gemacht werden kann. Die „Zwölftelung“ des Jahreszielwertes ist eine ungenaue Aufteilungsform, die der monatlich unterschiedlichen Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes nicht immer entspricht.

Der Vorsitzende erteilt dem Dezernenten den entsprechenden Prüfauftrag.

Herr Berger, AfD-Fraktion, geht noch einmal auf Punkt 1.5. des Kreisberichtes „noch nicht geklärte Staatszugehörigkeit“ ein. Leistungen werden doch erst bewilligt, wenn ein Aufenthaltstitel vorliegt?

Herr Granzow erklärt, dass diese Sachverhalte durch das zuständige Bundesamt und/oder die Ausländerbehörde begründet ist. Hierbei handelt es sich um Menschen, meist „palästinensischer Herkunft“, die aber z. B. einen syrischen Pass besitzen. Für diese Menschen ist der Aufenthaltstitel bereits zuerkannt, der den Zugang zum SGB II eröffnet.