Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Bemerkung
Mit Bezugnahme auf die Verordnung der Bundesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 09.01.2001 ist festzustellen, dass aufgrund der durch die Abgeordneten gemachten und dem Büro des Kreistages vorliegenden Angaben gemäß § 16 genannter Verordnung keine Gründe vorliegen, welche den Ausschluss von der Mitwirkung an der anstehenden Vergabe zur Folge hätten.
Sitzungsverlauf
Herr Appenzeller, Vorsitzender, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt, dass das Büro
SEW Architekten und Ingenieure Bergstraße 6 14770 Brandenburg
den Auftrag erhält. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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