Landkreis Havelland
- Ratsinfo -
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Bemerkung
Mit Bezugnahme auf die Verordnung der Bundesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 09.01.2001 ist festzustellen, dass aufgrund der durch die Abgeordneten gemachten und dem Büro des Kreistages vorliegenden Angaben gemäß § 16 genannter Verordnung keine Gründe vorliegen, welche den Ausschluss von der Mitwirkung an der anstehenden Vergabe zur Folge hätten.
Sitzungsverlauf
Herr Koch, stellvertretender Vorsitzender, lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss
Der Kreisausschuss beschließt,
dass die Firma
STRABAG AG Friedrich-Bückling-Straße 18 16816 Neuruppin
den Auftrag erhält. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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