Landkreis Havelland
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Auszug - Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0058/14)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss Landwirtschaftsförderung/Umwelt/Öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 18:30
Raum: Landkreis Havelland, Raum 200
Ort: Geschwister-Scholl-Straße, 14712 Rathenow
BV-0224/16 Erste Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland vom 08.12.2014 (Beschluss-Nr.: BV-0058/14)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Wilke, Daniela

Sitzungsverlauf

 

Zweiter Beigeordneter Dr. Kellner weist darauf hin, dass alle 2 Jahre eine Gebührenkalkulation erarbeitet werden muss.

 

Umweltamtsleiterin Fliegner erläutert die aufgeführten Änderungen. Sie führt aus, dass die Basisgebühr für die privaten Haushalte um ca. 2,00 €/Person/Jahr gesenkt werden konnte. Die Gebühren für Anlieferungen an den Wertstoffhöfen des Landkreises sind überwiegend angestiegen und werden auf die Abfallarten umgelegt. Als Begründung werden erhöhte Personalkosten, teurere Anlieferung und gesetzliche Verschiebungen genannt. Die Entsorgung von HBCD-Abfälle (Styropor) wird sehr kostenintensiv sein. Die Gebühren müssen noch genehmigungsrechtlich abgestimmt werden.

 

Abgeordneter Dr. van Raemdonck, AfD-Fraktion, fragt zu den Gebühren für Styropor-Abfällen an. Umweltamtsleiterin Fliegner führt aus, dass es auch Mischabfälle (z. B. Styropor vermischt mit Beton) gibt, die dann schwerer sind und auch als gefährliche Abfälle eingestuft werden müssen.

 

Abgeordneter Schiebold, CDU-Fraktion, stellt die Anfrage was sind zufällig erwirtschaftete Überschüsse“? Umweltamtsleiterin Fliegner erläutert, dass es sich um Überschüsse handelt, die durch die tatsächlich anfallende Müllmenge entstanden sind. 

 

Sachkundiger Einwohner Böttcher fragt an, ob es unterschiedliche Größen für Biotonnen gibt.

Umweltamtsleiterin Fliegner berichtet, dass es Tonnen mit 60 l und 120 l Fassungsvermögen gibt. Es  gibt keinen Benutzungszwang für die Biotonne.

 

 

Der stellvertretende Vorsitzende Mantau, SPD-Fraktion, fordert die Abgeordneten zur Abstimmung über die Beschlussvorlage auf.

 

 

 

 


Beschluss

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen der BV einstimmig zu und überweisen diese an den Kreisausschuss mit der Bitte, den Beschluss im Kreistag herbeizuführen.